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Zum Ende der Seite springen Meldepflichtig???
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


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Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,

nein, er hieß zum Zeitpunkt der Gewerbemeldung nicht A.B.

Er hat das nur behauptet und nicht jede Behauptung ist richtig.

Aber ist es denn gewerberechtlich gesehen so wichtig, eine Verbindung zu dem früheren Gewerbe herzustellen? Ich würde die aktuelle Anzeige unter dem jetzt nachgewiesenen Namen vornehmen. Alles Andere wäre m.E. eine ausländerechtliche Problematik.

Und sollte die Person später mal einen Nachweis über die frühere Tätigkeit benötigen, wäre der andere Name doch ihr Problem. Die Gewerbebehörde nimmt die Anzeigen schließlich nur entgegen und muss weitestgehend auf die Angaben des Anzeigenden vertrauen.

Regina Runge
21 25.10.2013 10:01 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Solon
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wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
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Bei einer Heirat ändert i.d.R. auch ein Partner seinenNamen (oder bahält ihn, oder fügt den des Partners an).

Deshalb formlose Namensänderung ab Änderungsdatum.

Peking wird ja jetzt auch Beijing geschrieben und blieb die gleiche Stadt ;-)
22 25.10.2013 12:27 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Solon
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stadtmädl   Zeige stadtmädl auf Karte stadtmädl ist weiblich
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schon...aber er hat immerhin noch das gleiche Geburtsdatum...
Ich werde jetzt eine Abmeldung und Anmeldung vornehmen. Von Amts wegen und mit dem Vermerk "Identitätswechsel vorher...nachher..." So! Und jetzt wünsche ich ein schönes Wochenende...
23 25.10.2013 12:31 stadtmädl ist offline E-Mail an stadtmädl senden Homepage von stadtmädl Beiträge von stadtmädl suchen
Jürgen Rixinger   Zeige Jürgen Rixinger auf Karte Jürgen Rixinger ist männlich
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Was mir noch nie aufgefallen ist: Wird eine von mehreren selbständigen Tätigkeiten aufgegeben, kann ich aus § 14 Abs.1 GewO nicht herauslesen, dass daraus eine Meldepflicht entstehen würde. Dies ist wohl nur so, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird, eine neue Tätigkeit hinzu kommt (dann Ummeldung) oder sämtliche Tätigkeiten aufgegeben würden (dann Abmeldung). Ggfl. könnte ich jemanden, dem ich eine seiner Tätigkeiten gem. § 16 Abs.3 HwO untersagt habe, nicht dazu auffordern, diese Tätigkeit aus der gewerblichen Anmeldung herausnehmen zu lassen. Richtig, oder bin ich auf dem Holzweg Kopfkratz ??

Viele Grüße
Jürgen Rixinger

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24 11.11.2013 11:57 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
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Genau richtig.

Alle Veränderungen, zu denen § 14 nicht verpflichtet, sind freiwillig oder werden von Amts wegen durchgeführt, z.B. geschäftsübliche Erweiterung, Teileinstellung, Namens- oder Firmenänderung, Ende durch Tod bzw. Löschung im Handels-, Genosseschafts- oder Vereinsregister.
25 11.11.2013 13:24 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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Ja, Treffer!

Ich wollte die Tatsache (Aufgabe einer Teiltätigkeit nicht angezeigt) mal in einem GU-Verfahren auf der Negativseite mit heranziehen, habe aber grad noch mal vorher den Kommentar zu § 14 genau gelesen und hab es dann lieber gelassen.

Im Allgemeinen stört es ja nicht wirklich, aber bei den erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, wo zwischendrin gerne mal Änderungen hinsichtlich der Rechtsgrundlage für die Erlaubnis neu entstehen, ist das schon ärgerlich.

Mein Fall war im Bereich Versicherungsvermittlung angesiedelt, der glaube ich erst 2007 erlaubnispflichtig wurde. Mit § 34 f haben wir da ein neues Problem.


Kerstin

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In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

26 11.11.2013 13:25 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
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Wo ist das Problem?
Es gilt § 157 Übergangsregelungen zu den §§ 34c und 34f.
27 11.11.2013 13:40 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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Gut, ist vielleicht ein für mich spezielles Problem. Sieht nämlich in unserem Register dann bei denen, die keine neue Erlaubnis beantragt haben, so aus, als würden sie die Kapitalanlagenvermittlung weiter aber ohne Erlaubnis betreiben.
Die Teiltätigkeit muss ja nicht abgemeldet werden und eine Pflicht zur Ummeldung weil eine Erlaubnis nach § 34 f erteilt wurde gibt es auch nicht - bei uns machen die 34 f - Erlaubnisse die Handelskammer.

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28 11.11.2013 14:49 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
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