Gewerbe wurde automatisch abgemeldet, und jetzt? |
Mel
Grünschnabel
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Gewerbe wurde automatisch abgemeldet, und jetzt? |
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Hallo!
Ich bräuchte sehr dringend einen Rat und hoffe, dass ich hier Hilfe bekommen kann.
Ich habe 2010 einen Gewerbeschein angemeldet und war seit dem Zeitpunkt auch mit diesem gewerblich tätig.
2011 bin ich in eine andere Stadt gezogen und wusste leider nicht, dass man den Gewerbeschein separat auch nochmal ummelden muss. So habe mich zwar beim Einwohnermeldeamt umgemeldet, ebenso wie beim Finanzamt etc. Auch meine Steuererklärungen habe ich ordnungsgemäß an das entsprechende neue Finanzamt gegeben, meine rechnungsadresse geändert usw. Also alles gemacht, ganz offiziell und korrekt, nur das ich nicht wusste, dass man das Gewerbe ummelden muss.:-(
Nun kam diese Info auch bei mir an und jetzt weiß ich nicht was ich machen soll. Nachdem ich es damals nicht umgemeldet habe, wurde es aufgrund unbekannt verzogen Aug. 2011 abgemeldet. Davon wusste ich aber bis vor einigen Tagen nichts. :-((( somit habe ich seitdem keinen Gewerbeschein, brauche aber natürlich wieder einen, da ich ja will, dass alles korrekt läuft? Soll ich einfach in der neuen Stadt zum Gewerbeamt gehen und neu einen beantragen? Erwartet mich dann eine Strafe? Bekommt man dann auch automatisch eine neue steuernummer?
Um hilfreiche Ratschläge wäre ich wirklich sehr dankbar!
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1
10.08.2013 00:05 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Gewerbe wurde automatisch abgemeldet, und jetzt? |
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aus Rheinhessen,
und
im Forum.
Sicherlich hast Du gelesen, dass dieses Forum hauptsächlich den (beruflichen) Gewerberechtlern dienen soll und keine Rechtsberatung geben darf.
Um eine Anzeige des Beginns der gewerblichen Tätigkeit in deiner "neuen" Betriebssitzsgemeinde (Gewerbeanmeldung) kommst Du nicht drumherum.
Es wäre Dir daher anzuraten, mit dem für Deinen jetzigen Betriebssitz zuständigen Gewerbeamt in Kontakt zu treten, den Sachverhalt aufzuklären und die fehlende Gewerbeanmeldung zu erstatten.
Ja - Grundsätzlich wäre es denkbar, dass der Kollege vor Ort wegen der notwendigen rückwirkenden Anmeldung zum August 2011 - du wolltest ja schließlich alles richtig machen
- auf den Gedanken kommt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten. Bei einem Erstverstoß käme aber wohl nur eine geringe Buße oder ein Verwarnungsgeld in Betracht.
Hinsichtlich Deiner Frage nach der neuen Steuernummer können Dir aber weder ich noch der Kollege vom zuständigen Gewerbeamt weiterhelfen, da müsstest Du dich an das Finanzamt wenden. Nach Deiner Schilderung hast Du dort aber die notwendigen Informationen schon abgeliefert, so dass ich nicht davon ausgehe, dass hier noch etwas passiert.
Ansonsten noch viel Erfolg und viel Spass im Forum.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
12.08.2013 15:50 |
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