Was ist eine GmbH & Co. GbR??? |
Bianka
Jungspund
Dabei seit: 17.05.2011
Beiträge: 19
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 89.713
Nächster Level: 100.000
|
|
Was ist eine GmbH & Co. GbR??? |
|
Einen sonnigen guten Morgen an Alle.
Housten...wir haben ein Problem.
Ich habe letzte Woche eine Gewerbeanmeldung per Fax erhalten, die mir mächtig Rätselraten aufgibt.
Es handelt sich dabei laut Gewerbeanmeldung um eine GmbH & Co. GbR!!! Diese Konstelation ist mir ehrlich gesagt bisher nicht begegnet. Nach einem Telefonat mit dem Anmeldenden konnte ich nur erfahren, dass die bereits schon bei uns angemeldet GmbH der Komplimentär der jetzt anzumeldenden GbR sein soll.
Handelsregisterauszüge wurden uns bisher nicht vorgelegt. Ich hoffe, dass die in den nächsten Tagen vorgelegt werden.
Kann mir jemand sagen ob es diese Gesellschaftsform überhaupt gibt???? (Zitat des Gewerbetreibenden: Hat mein Steuerberater so gesagt....)
Und die Erfahrung sagt uns ja: Steuerberater haben nicht immer Recht
:-)
Ich hab keine Ahnung, wie sowas überhaupt rechtskonform erfasst werden soll. Selbst unser Gewerbeprogramm gibt diese Rechtsform nicht her.
__________________ Jeder darf sagen was er denkt...wenn er vorher gedacht hat :-D
|
|
1
31.07.2013 10:04 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Runge
Kaiser
Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.139.714
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Hallo aus Bad Fallingbostel,
den Steuerberater würde ich erst mal befragen, welche gewerberechtlichen Kenntnisse er denn hat.
Wenn das Ganze eine GbR sein soll, wären alle Gesellschafter der GbR Gewerbetreibende und müßten das Gewerbe auch anmelden. Dass einer der Gesellschfter eine GmbH ist, dürfte durchaus möglich sein.
Einen "Komplementär" gibt es in einer GbR jedenfalls nicht
Das mit der GmbH & Co. Geschichte macht m.E. nur Sinn, wenn die juristische und eine oder mehrere andere Personen zu einer KG zusammengefasst werden sollen, bei der dann nur der persönlich haftende Gesellschafter (die GmbH) als Gewerbetreibender im Sinne der GewO gilt.
Nach meinem Dafürhalten ist die Konstellation "GmbH & Co GbR" ziemlicher Unsinn.
Regina Runge
|
|
2
31.07.2013 11:09 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 79.587 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.354.112
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|