Selbstständig machen als Kleingewerbetreibender |
Thomas2k3
Grünschnabel
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Selbstständig machen als Kleingewerbetreibender |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich führe einen normalen Beruf aus und möchte als Nebentätigkeit die Selbstständigkeit im Bewachungsgewerbe einschlagen als Kleingewerbetreibender.
Ich will in erster Linie als Subunternehmer tätig sein.
Von der Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuerabzugs soll auch Gebrauch gemacht werden.
Ich bin seit 4 Jahren im Bewachungsgewerbe aktiv, vorrangig im Discotheken- und Veranstaltungssektor, Fußball und Objektschutz.
- 80-stündige Unterricht inkl. Sachkundeprüfung nach 34a liegt vor
- mindestens 18 Jahre alt
- persönl. Zuverlässigkeit sollte vorliegen (eigentlich alles lupenrein bei mir)
Ich weiß das man zum Gewerbeamt gehen muss das beantragen muss und dort Kosten bzgl. der Anmeldung, Führungszeugnis etc. anfällt.
Des Weiteren muss man eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen über Mindesthöhen aus der Bewachungsverordnung. Hatte mir bisher keine Angebote eingeholt, aber ich hatte gelesen ca. 400€ jährlich. Wie hoch sind denn ca. die Kosten?
Da es ein genehmigungsbedürftiges Gewerbe ist, fallen da neben den normalen Gewerbescheinkosten noch weitere Kosten an? Wenn ja, wie hoch?
Da es als Nebentätigkeit durchgehen soll, muss man finanzielle Sicherheiten vorweisen? In vielen Foren liest man ja, aber viele sagen widerum nein.
Kosten wie Büromiete, Telefon, Auto etc. würden keine neuen anfallen, da das normale Kosten sind die jetzt auch schon in unserem Leben gedeckt werden. Mein Büro soll ein Arbeitszimmer in meiner Wohnung sein.
Generell feste Angestellte jeglicher Art sind nicht geplant. Sozusagen nur Pauschalkräfte die je nach Auftrag zum Einsatz kommen und somit nicht an meiner Firma gebunden sind.
Aufträge als Subunternehmer würden auch schon vorliegen. Ich weiß was ich für Dienstleistungen anbieten möchte und ich möchte es halt echt nur nebenbei machen. Ich will damit nicht grundlegend mein Leben finanzieren, sondern ein kleines Zubrot verdienen.
Als Kleingewerbetreibender mit der Kleinunternehmerregelung würden auch die Kosten des Steuerberates wegfallen, da man die EÜR selber durchführen kann.
Es wäre nett, wenn Sie mir helfen könnten und mir sagen könnten was noch für zusätzliche Kosten anfallen würden oder Bedenken als Kleingewerbetreibender mit der Kleinunternehmerregelung.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Thomas2k3: 15.05.2013 14:11.
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1
15.05.2013 14:06 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Hallo,
das Gewerberecht kennt den Kleinunternehmer nicht. Der Begriff ist nur rein steuerlich in gewisser Weise relevant. Man kann sich bei weniger als 17.500 €/Jahr von der Umsatzssteuerpflicht freistellen lassen, kann im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Das ist aber eine rein steuerrechtliche Frage und die kann verbindlich nur mit dem Finanzamt geklärt werden.
Die Frage, was die Erlaubnis nach § 34a kostet, kann nur mit der betroffenen Gewerbebehörde geklärt werden. Die Länder geben meist nur Rahmengebühren vor.
Was die Versicherung kostet, kann natürlich nur mit einer solchen geklärt werden.
Was die nachzuweisenden Mittel anbetrifft kommt es schlicht auf den Einzelfall an. Der zuständigen Gewerbebehörde müssen die zukünftigen betrieblichen Strukturen offengelegt werden. im vorliegenden Fall gehe ich aber davon aus, dass kein allzu hoher Betrag dabei herauskommt.
Was ist eine Pauschalkraft?
Gruß
CS
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2
16.05.2013 08:41 |
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