GoBD: Nachfolger der GoBS >>> Der neue Entwurf ist fertig.... |
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.985.339
Nächster Level: 41.283.177
|
|
GoBD: Nachfolger der GoBS >>> Der neue Entwurf ist fertig.... |
|
Gerade noch rechtzeitig vor den in der nächsten Woche in Berlin stattfindenden Gesprächen erreichte mich heute die Nachricht, dass die GoBD - der Nachfolger der GoBS - fertig sind.
Um was geht es?
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Um den Nachfolger der GoBS, ursprünglicher Arbeitstitel GoBIT, gab es jahrelang nur Stille. Nun gibt es einen neuen Entwurf, die GoBD "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff".
Dieser Entwurf vereint die Ansätze der GoBS (von 1997, recht veraltet inzwischen) und den GDPdU (von 2002). Damit werden auch eine Reihe von Divergenzen zwischen GoBS und GDPdU ausgeräumt. Und die Formulierungen im Entwurf sind diesmal sehr klar. Es wird wenig zu Rätseln geben.
Was gut an GoBS, GoB, AO, GDPdU usw. ist, nebst zahlreichen zitierten BHF-Urteilen zu dedizierten Sachverhalten, schafft Klarheit. Grundprinzipien der revisionssicheren Archivierung und der Compliance finden sich ebenfalls wieder. So auch die Verfahrensdokumentation und fünf Compliance-Prinzipien:
Vollständigkeit ((§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB),
Richtigkeit ((§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB),
Zeitgerechtigkeit ((§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB),
Ordnung (§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB) und
Unveränderbarkeit (§ 146 Abs. 4 AO, § 239 Abs. 3 HGB).
Und - die elektronische Signatur (QES) ist für steuerliche Zwecke nicht erforderlich.
Und - Original und Anzeigekopie sind unter dem gleichen Index aufzubewahren.
Und - wenn Kryptographie eingesetzt wird, sind nicht nur die Schlüssel aufzubewahren sondern auch codiertes und uncodiertes Objekt.
Und - eine klare Aussage zum Wert von Zertifikaten - : "Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - und damit zur Ordnungsmäßigkeit DV-gestützter Buchführungssysteme - werden weder im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung noch im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erteilt. „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter entfalten gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung". Es lebe die "revisionssichere Archivierung" wo rückblickend durch den Prüfer am System vor Ort festgestellt wird, ob alles ordnungsgemäß war!
Abgesehen von Kleinigkeiten ein sehr guter Entwurf! Die Spitzenverbände sollen diesen Entwurf bis zum 2.5.2013 kommentieren. Dann wird es im Sommer eine Endversion geben.
Den Entwurf des BMF-Schreibens gibt es hier...
Ist allerdings noch nicht die endgültige Version.
Es wird noch eine kleine Ergänzung geben
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 21.04.2013 15:04.
|
|
1
20.04.2013 19:05 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.500.139
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo gmg,
vielen Dank für den Hinweis.
Da sind wir ja froh, dass es Unternehmensberater gibt, die die Entwürfe des BMF einstellen, so dass wir uns hier alle öffentlich informieren können.
Der Entwurf ist ja nun mal an Eindeutigkeit kaum zu übertreffen und was der Bundesfinanzhof bereits dem Spielhallenbetreiber als "Hausaufgabe" aufgegeben hat, muss dann als Grundlage - egal wie nächste Woche die Gespräche laufen - angenommen werden
Bundesfinanzhof widerspricht Sachverständigen der PTB
und aus dem Entwurf des BMF hierzu einige für mich sehr wichtige Sätze.
- So wird sich dann zukünftig KEIN einziger Hersteller mehr hinter angeblichen GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN verstecken können, wenn es um die Herausgabe von Informationen an Dritte geht, denn
Zitat:
Seite 7
"Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen."
"Das bedeutet nicht nur die Aufzeichnung der in Geld bestehenden Gegenleistung, sondern auch des Inhalts des Geschäfts ..... und ggf. unter Berücksichtigung branchenspezifischer Mindestaufzeichnungspflichten."
Seite 8
"Die vollständige und lückenlose Erfassung und Wiedergabe aller Geschäftsvorfälle ist bei DV-Systemen .... sicherzustellen......"
Seite 25
"Die Verfahrensdokumentation muss verständlich und damit für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein."
SOMIT muss hier nun das Urteil des Bundesfinanzhofs wörtlich genommen werden
„……………….entgegen der Ansicht des FG und des FA auch, soweit von
einem Spieler in das Gerät eingeworfene Geldbeträge zunächst in geldwerte Spielpunkte umgewandelt und vor deren Nutzung zum Spielen mit Gewinn- und Verlustmöglichkeit wieder in den Geldspeicher zurückgebucht und an den Spieler ausgezahlt werden. In einem solchen Fall liegt ebenfalls kein das eigentliche Steuergut bildender Vergnügungsaufwand des Spielers vor und ist auch eine Überwälzung der Steuer auf den Spieler nicht möglich.
Die bloße Umbuchung von Geld in geldwerte Spielpunkte stellt noch kein Spielgeschehen dar; denn sie führt als solche noch nicht zu einer Gewinn- und Verlustmöglichkeit.“
…………………………..
„Die Aufsteller von Spielgeräten in Hamburg konnten die Verfassungswidrigkeit des HmbSpVStG demgegenüber nicht dadurch herbeiführen, dass sie nach dem Inkrafttreten des HmbSpVStG aufgrund einer freien, da gesetzlich nicht vorgegebenen Entscheidung Spielgeräte aufstellten, die die zutreffende Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Steuer i.S. des § 1 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 HmbSpVStG nicht in jeder Hinsicht ermöglichten.
Es oblag vielmehr den Betreibern der Spielgeräte, Vorsorge für eine zutreffende Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Steuer zu treffen (vgl. Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen --OVG NRW-- vom 23. Juni 2010 14 A 597/09, juris, Rz 79)."
|
|
2
21.04.2013 09:20 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.500.139
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Angela,
hallo zusammen,
für alle die es verdrängt oder vergessen haben, was unter die Aufzeichnungspflicht fällt, hole ich die entscheidenden Themen nach vorne.
VG
Meike
|
|
3
08.06.2014 10:58 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.985.339
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
DIE WELT vom 08. 06. 2014: Abrechnung mit dem Wirt |
|
Dazu passend erlaube ich mir auf den nachfolgenden Artikel in "DER WELT" vom 08. 06. 2014 zu verweisen:
Abrechnung mit dem Wirt
Die dort angeführten Einzelsachverhalte zu der Gastronomie kann man natürlich auch 1 : 1 übertragen.
Einige Zitate aus dem Artikel:
Mindestlohn
In dieser Woche beriet der Bundestag über das Gesetz, das nach dem Willen der Bundesregierung bereits zur Jahreswende in Kraft treten soll. Vom 1. Januar 2015 an sollen dann – abgesehen von bestimmten Ausnahme- und Übergangsregelungen – alle deutschen Unternehmen ihren Mitarbeitern mindestens 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen.
Die Aufsichten wird es freuen, wenn sie demnächst Anspruch auf einen anständigen Stundenlohn haben werden.
Zu INSIKA
Arno Becker kennt seine Pappenheimer. "Überall, wo mit viel Bargeld gearbeitet wird, hat der Betrug in den vergangenen Jahren zugenommen", sagt der oberste Betriebsprüfer der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.
Anmerkung:
Arno Becker ist übrigens auch der oberste Steuerfahnder der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen.
und weiter aus dem Artikel:
"Zur Steuerhinterziehung kommt oft noch Sozialabgabenbetrug hinzu", sagt Becker. Womit Betrüger letztlich nicht nur dem Staat schadeten, sondern auch Wettbewerbern, die alle Einnahmen sauber aufführten. Dem Staat entgehen durch den Betrug an manipulierten Kassen Jahr für Jahr allein Steuern in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro, schätzt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen.
Zwölf Jahre später soll es nun endlich so weit sein. Zumindest wenn es nach Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans geht. "Es muss Schluss sein mit der Steuerhinterziehung an der Kasse", kündigte der Sozialdemokrat Anfang April gewohnt wortstark an. Die Politik werde nicht länger dabei zusehen, wie einige schwarze Schafe nach Feierabend ihre Abrechnungen manipulierten.
Rettung soll eine kleine Chip-Karte, ähnlich einer Bankkarte, mit sechs Buchstaben bringen: Insika. Das Akronym setzt sich aus den Anfangsbuchstaben des Wortungetüms "Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme" zusammen. Vereinfacht gesagt, versieht die Karte jede einzelne Buchung – jede bestellte Speise, jedes bestellte Getränk – mit einer digitalen Signatur. Die Eingabe kann dadurch nicht nachträglich verändert werden. Es würde zumindest auffallen.
Das Verfahren wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entwickelt, auch die Herstellung und Ausgabe der Karten soll bei einem Unternehmen in Staatsbesitz liegen, nämlich der Bundesdruckerei. Taxen in Hamburg haben Insika bereits im Einsatz. Die Kosten belaufen sich dort auf 75,20 Euro für die Karte, hinzu kommen bis zu 50 Euro für die Umrüstung der Kasse.
Alle 16 Landesfinanzminister und das Bundesfinanzministerium haben sich darauf verständigt, das Thema nun bundesweit anzugehen.
Die Gastwirte-Lobby ist bereits in Habtachtstellung. Eigentlich kann sie nichts gegen eine Technik haben, die sie nur zu etwas zwingt, was eigentlich selbstverständlich ist: sich an die Gesetze zu halten. "Grundsätzlich haben wir nichts gegen Insika", sagt denn auch der für dieses Thema zuständige Dehoga-Geschäftsführer Jürgen Benad.
Arno Becker von der Oberfinanzdirektion will dagegen auf Insika nicht verzichten. "Bislang entfällt bei einer Prüfung der Großteil der Zeit darauf, die Sicherheit der Kassendaten zu prüfen. Diese Zeit hätten wir künftig für zusätzliche Kontrollen", so Becker. Vorgesehen ist zudem, dass Betriebsprüfer in Zukunft unangemeldet zur sogenannten Kassenschau vorbeikommen dürfen, um die Daten ganz ohne Vorwarnung direkt vor Ort zu prüfen.
LINK zum Artikel in der WEL
Grüße
PS.
Frohes Pfingstfest!
__________________ gmg
|
|
4
08.06.2014 12:11 |
|
|
Rooobert
Routinier
Dabei seit: 16.02.2013
Beiträge: 364
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.484.954
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Ich kenne einige Eckkneipen, Blumengeschäfte, Puffs, Currywurstbuden, Antiquitätenhändler usw , die haben überhaupt keine Kasse.
Ist es Pflicht so etwas zu besitzen - zzt wohl eher nicht, oder ???
|
|
5
08.06.2014 18:22 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.985.339
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
In dem Artikel DER WELT wird Deine Frage beantwortet.
Grüße
__________________ gmg
|
|
6
08.06.2014 19:35 |
|
|
Thorst
Jungspund
Dabei seit: 30.05.2014
Beiträge: 21
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 75.843
Nächster Level: 79.247
|
|
Zitat "WELT"
Entwarnung für alle Dehoga-Mitglieder gibt es insofern, dass kein Zwang zur Registrierkasse geplant ist. Wer als Gastwirt glaubt, seinen Laden mit seiner Geldkassette führen zu können, kann dies auch weiterhin machen. Wobei gerade größere Häuser heutzutage kaum an einer Registrierkasse vorbeikommen, allein wegen der Geschäftskunden, die für die strengen Spesenkontrolleure im eigenen Haus auf Belegen bestehen.
Zitat Ende
Hier wird wohl mit zweierlei Maß gemessen.
Gibt es dieses Wunschkonzert bei den Geldspielgeräten auch?
|
|
7
09.06.2014 02:26 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.500.139
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo Thorst,
natürlich gibt es Kleinunternehmen, u.a. auch Obst- und Gemüsehändler auf dem Wochenmarkt, die keine Registrierkasse führen, aber deren Anforderungen an die Buchführung sind dann sehr erheblich und auf eine Spielhalle nicht übertragbar.
Du müsstest für das händisch geführte Kassenbuch für jede Barentnahme aus der Kasse (Auszahlung eines Spielgewinns) eine Quittung erstellen und in das Kassenbuch eintragen.
Hier eine schöne Erläuterung der IHK Köln unter 5.16
http://www.ihk-koeln.de/upload/Eroeffnun..._2013_26802.pdf
VG
Meike
|
|
8
09.06.2014 07:16 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.985.339
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Ein Geldspielgerät ist eine elektronische Kasse.
Für elektronische Kassen gelten besondere Regeln.
Eine "Geldkassette" ist keine elektronische Kasse.
Daher gelten für die Geldkassette auch nicht die besonderen Regeln.
Fertig!
Grüße
__________________ gmg
|
|
9
09.06.2014 10:54 |
|
|
Thorst
Jungspund
Dabei seit: 30.05.2014
Beiträge: 21
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 75.843
Nächster Level: 79.247
|
|
Zitat: |
Original von gmg
Ein Geldspielgerät ist eine elektronische Kasse.
Für elektronische Kassen gelten besondere Regeln.
Eine "Geldkassette" ist keine elektronische Kasse.
Daher gelten für die Geldkassette auch nicht die besonderen Regeln.
Fertig!
Grüße |
|
Ja, vielen Dank für Deine persönliche Einschätzung, denn mehr ist das ja nicht.
Sonst wäre jeder elektronische Toiletteneinwurf mit Wechselgeldauszahlung auch eine
elektronische Kasse.
|
|
10
09.06.2014 15:35 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.985.339
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Falls Du die Zeit hast kannst Du Dir die entsprechenden Vorschriften, welche übrigens eigentlich für ALLE in Deutschland gelten, mal kurz durchlesen:
- GoB
- GoBS
- GdpDU
- GoBD
Diese Werke entstammen der Feder des BMF.
Nicht meiner persönlichen Einschätzung.
Grüße
__________________ gmg
|
|
11
09.06.2014 19:18 |
|
|
lodermulch
Haudegen
Dabei seit: 11.02.2010
Beiträge: 530
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.745.658
Nächster Level: 3.025.107
|
|
es gibt elektronische toiletten, die wechselgeld ausspucken?
wenn dem so wäre, wäre es illegal....
aber was erwartet man auch an argumenten aus dieser ecke
http://www.dehoga-berlin.de/aktuelles/re...ststaetten.html
Zitat: |
Gem. § 4 Abs. 4 Satz 2 GastV dürfen die nach Abs. 2 notwendigen Toiletten nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt
oder nur gegen Entgelt zugänglich sein. Der Gast, der ein Restaurant besucht, hat somit einen Anspruch darauf, die Toilette unentgeltlich zu benutzen. |
|
|
|
12
10.06.2014 08:05 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.985.339
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
GoBD: Nachfolger der GoBS >>> Der neue Entwurf ist fertig.... |
|
Zitat: |
Original von gmg
Gerade noch rechtzeitig vor den in der nächsten Woche in Berlin stattfindenden Gesprächen erreichte mich heute die Nachricht, dass die GoBD - der Nachfolger der GoBS - fertig sind.
Um was geht es?
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Um den Nachfolger der GoBS, ursprünglicher Arbeitstitel GoBIT, gab es jahrelang nur Stille. Nun gibt es einen neuen Entwurf, die GoBD "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff".
Dieser Entwurf vereint die Ansätze der GoBS (von 1997, recht veraltet inzwischen) und den GDPdU (von 2002). Damit werden auch eine Reihe von Divergenzen zwischen GoBS und GDPdU ausgeräumt. Und die Formulierungen im Entwurf sind diesmal sehr klar. Es wird wenig zu Rätseln geben.
Was gut an GoBS, GoB, AO, GDPdU usw. ist, nebst zahlreichen zitierten BHF-Urteilen zu dedizierten Sachverhalten, schafft Klarheit. Grundprinzipien der revisionssicheren Archivierung und der Compliance finden sich ebenfalls wieder. So auch die Verfahrensdokumentation und fünf Compliance-Prinzipien:
Vollständigkeit ((§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB),
Richtigkeit ((§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB),
Zeitgerechtigkeit ((§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB),
Ordnung (§ 146 Abs. 1 AO, § 239 Abs. 2 HGB) und
Unveränderbarkeit (§ 146 Abs. 4 AO, § 239 Abs. 3 HGB).
Und - die elektronische Signatur (QES) ist für steuerliche Zwecke nicht erforderlich.
Und - Original und Anzeigekopie sind unter dem gleichen Index aufzubewahren.
Und - wenn Kryptographie eingesetzt wird, sind nicht nur die Schlüssel aufzubewahren sondern auch codiertes und uncodiertes Objekt.
Und - eine klare Aussage zum Wert von Zertifikaten - : "Positivtestate zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung - und damit zur Ordnungsmäßigkeit DV-gestützter Buchführungssysteme - werden weder im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung noch im Rahmen einer verbindlichen Auskunft erteilt. „Zertifikate“ oder „Testate“ Dritter entfalten gegenüber der Finanzbehörde keine Bindungswirkung". Es lebe die "revisionssichere Archivierung" wo rückblickend durch den Prüfer am System vor Ort festgestellt wird, ob alles ordnungsgemäß war!
Abgesehen von Kleinigkeiten ein sehr guter Entwurf! Die Spitzenverbände sollen diesen Entwurf bis zum 2.5.2013 kommentieren. Dann wird es im Sommer eine Endversion geben.
Den Entwurf des BMF-Schreibens gibt es hier...
Ist allerdings noch nicht die endgültige Version.
Es wird noch eine kleine Ergänzung geben
Grüße |
|
Wie zuvor erwähnt gibt es nun den neuen Entwurf, Stand: 11.04.2014:
mit der kleinen Ergänzung:
Zitat on
Rz 20 Unter DV-System wird die im Unternehmen oder für Unternehmenszwecke zur elektronischen Datenverarbeitung eingesetzte Hard- und Software verstanden, mit denen Daten und Dokumente im Sinne der Rzn. 3 bis 5 erfasst, erzeugt, empfangen, übernommen, verarbeitet, gespeichert oder übermittelt werden.
Dazu gehören das Hauptsystem sowie Vor- und Nebensysteme (z. B. Finanzbuchführungssystem, Anlagenbuchhaltung, Lohnbuchhaltungssystem, Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierung, Zeiterfassung, Archivsystem, Dokumenten-Management-System) einschließlich der Schnittstellen zwischen den Systemen. Auf die Bezeichnung des DV-Systems oder auf dessen Größe (z. B. Einsatz von Einzelgeräten oder von Netzwerken) kommt es dabei nicht an.
Fundstelle des neuen Entwurfes
Grüße
__________________ gmg
|
|
13
18.08.2014 23:35 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.500.139
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo gmg,
hatte denn schon mal jemand der Finanzbehörden eines der illegalen Wettbüros, die Vielzahl der Tipomatenaufstellorte besucht und dort geprüft, ob die Erfordernisse auch eingehalten werden?
Gleiches Recht für alle, denke ich.
Das FA Frankfurt am Main III hat es schließlich bis heute versäumt eine Prüfbarkeit der Umsatzzahlen der "Franchisenehmer", der angeblich nicht mit Bargeld in Berührung kommenden "Vermittler", der angeblich unproblematischen "terrestrischen Annahmestationen" überhaupt ansatzweise prüfbar zu machen,
- siehe http://www.finanzamt-frankfurt-am-main.d...22-222222222222
so dass es mich interessieren würde, ob vor Ort denn auch sofort jede Art der Prüfung eingestellt wird?
VG
Meike
|
|
14
19.08.2014 05:07 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.985.339
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo Meike,
die Problematik ist bekannt, jedoch - nach meinem Kenntnisstand - noch nicht abgestellt.
Grüße
__________________ gmg
|
|
15
19.08.2014 11:15 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.309.266
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: Plus Minus vom 15. 10. 2014 zum Thema INSIKA...... |
|
Zitat: |
Original von gmg
...... und manipulierten Kassen.
Hier der Link für die Mediathek:
http://www.ardmediathek.de/tv/Plusminus/...&bcastId=432744
Die Sendung ist vermutlich mit diesem Link bis zum nächsten Dienstag in der Mediathek abrufbar.
Elektronische Aufzeichnungssysteme in diesem Sinne sind
1. elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen,
2. diesen vor- und nebengelagerte Systeme, insbesondere Warenwirtschafts- und
Fakturierungssysteme, und
3. kassenähnliche Systeme:
a) Waagen mit Kassenfunktion,
b) Warenautomaten,
c) Geld- und Warenspielgeräte,
d) Wettterminals oder
e) Fahrpreisanzeiger (Taxameter) und Wegstreckenzähler im Sinne der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr.
Die erste Auflistung der kassenähnlichen Systeme steht.
Grüße |
|
DAS IST DER HAMMER
|
|
17
19.10.2014 21:56 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.500.139
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Hallo pg,
der richtige HAMMER ist, wenn Du Dir die "Belege" des Wettterminals mal richtig anschaust und dann versuchst die zuständigen Behörden zum Jagen zu tragen.
VG
Meike
|
|
18
20.10.2014 05:13 |
|
|
petergaukler
Kaiser
Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.309.266
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo pg,
der richtige HAMMER ist, wenn Du Dir die "Belege" des Wettterminals mal richtig anschaust und dann versuchst die zuständigen Behörden zum Jagen zu tragen.
VG
Meike |
|
hi meike,
haben wir nicht ein 100% verbot von wettterminals ?
pg.
|
|
19
20.10.2014 09:24 |
|
|
Zyklopedia
Grünschnabel
Dabei seit: 16.01.2017
Beiträge: 1
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student
Level: 12 [?]
Erfahrungspunkte: 2.650
Nächster Level: 2.912
|
|
In lezter Zeit überschlagen sich die Meldungen zu dem Thema ja immer mehr. Hab hier noch einen Artikel zu dem Thema, der wenigstens alle wichtigen Infos beinhaltet und keine Falschmeldungen wie andere Portale rausgibt. https://ready2order.com/de/blog/2017/01/...17-kassencheck/
Ich glaub aber, dass es noch ein langer Weg ist bis da mal Einigkeit herrscht und es uns bald schon wie den Österreichern ergehen wird.
|
|
20
16.01.2017 21:45 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 65.923 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 887.935.547
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|