unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Anwendbarkeit des Titels IV GewO auf nach Satzung geregelte Märkte » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Anwendbarkeit des Titels IV GewO auf nach Satzung geregelte Märkte
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.275
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.473.100
Nächster Level: 22.308.442

1.835.342 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Anwendbarkeit des Titels IV GewO auf nach Satzung geregelte Märkte

Werte Forenmitglieder,

eine kreisangehörige Gemeinde plant einen Wochenmarkt zu etablieren. Sie will ihn per Satzung regeln. Ich kann auf keinerlei Erfahrung im Verhältnis des Titel IV GewO zu kommunalen Satzungen zurückgreifen, gehe aber von Folgendem aus:

Die Satzung berührt die Notwendigkeit von Festsetzungen nicht, wobei mir natürlich klar ist, dass ein Wochenmarkt unter Wegfall der Marktprivilegien auch ohne Festsetzung stattfinden kann.

Sehe ich das richtig?

Kommentierung, VV usw. haben mir nicht weitergeholfen.

Gruß

MI
1 18.04.2013 15:28 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 06.12.2012
Beiträge: 180
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 747.417
Nächster Level: 824.290

76.873 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









Veranstaltet den Markt die Gemeinde selbst, dann ist dies zwar eine wirtschaftliche Tätigkeit und damit steuerbar im Sinnne des UStG, aber kein Gewerbe.

Die Markltsatzung fußt auf der Gemeindeordnung und regelt die Nutzung der gemeindlichen Einrichtung "Märkte".

Die Festsetzung eines Wochenmarktes, ... verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung (§ 69 Abs. 2 GewO).

Also: Ohne Gewerbe keine Festsetzung und keine Durchführungsverpflichtung.

Mit Gewerbe: Wahlmöglichkeit des gewerbl. Veranstalters.

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von wyhlmaus50: 19.04.2013 09:02.

2 19.04.2013 08:58 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » Anwendbarkeit des Titels IV GewO auf nach Satzung geregelte Märkte


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.08.2023 16:58 von Puz_zle     17.04.2024 20:55 von Puz_zle   Views: 225.836
Antworten: 4
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.286.032
Antworten: 37
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 145
Antworten: 0
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 9.763
Antworten: 15
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 780.280
Antworten: 27

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 360.790 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.230.414


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 77 | Gesamt: 0.322s | PHP: 99.69% | SQL: 0.31%