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Zum Ende der Seite springen Anwendbarkeit des Titels IV GewO auf nach Satzung geregelte Märkte
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Anwendbarkeit des Titels IV GewO auf nach Satzung geregelte Märkte

Werte Forenmitglieder,

eine kreisangehörige Gemeinde plant einen Wochenmarkt zu etablieren. Sie will ihn per Satzung regeln. Ich kann auf keinerlei Erfahrung im Verhältnis des Titel IV GewO zu kommunalen Satzungen zurückgreifen, gehe aber von Folgendem aus:

Die Satzung berührt die Notwendigkeit von Festsetzungen nicht, wobei mir natürlich klar ist, dass ein Wochenmarkt unter Wegfall der Marktprivilegien auch ohne Festsetzung stattfinden kann.

Sehe ich das richtig?

Kommentierung, VV usw. haben mir nicht weitergeholfen.

Gruß

MI
1 18.04.2013 15:28 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
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wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
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Veranstaltet den Markt die Gemeinde selbst, dann ist dies zwar eine wirtschaftliche Tätigkeit und damit steuerbar im Sinnne des UStG, aber kein Gewerbe.

Die Markltsatzung fußt auf der Gemeindeordnung und regelt die Nutzung der gemeindlichen Einrichtung "Märkte".

Die Festsetzung eines Wochenmarktes, ... verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung (§ 69 Abs. 2 GewO).

Also: Ohne Gewerbe keine Festsetzung und keine Durchführungsverpflichtung.

Mit Gewerbe: Wahlmöglichkeit des gewerbl. Veranstalters.

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von wyhlmaus50: 19.04.2013 09:02.

2 19.04.2013 08:58 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
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