Gewerbeanmeldung/Selbständigkeit als Immobilienmakler Erlaubnis 34c - Einzelfirma |
nasdaqtrade
Grünschnabel
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Gewerbeanmeldung/Selbständigkeit als Immobilienmakler Erlaubnis 34c - Einzelfirma |
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Hallo,
Ich habe gehört, das bereits erteilte Erlaubnis nach §34c Immobilienmakler, persönlich und ein lebenlang gueltigkeit ist .
a.)Im Jahre 2004 habe ich nach erfolgreichem Antrag den §34c Schein Immobilienmaakler Erlaubnis erteilt bekommen, Es solltre damals ein Einzelunternehmen gegruendet werden.
b.)Wurde aber nicht, da Ich mich dann für eine Limited entschieden habe, also wieder neu beantragen und alle Unterlagen besorgt und dann einen neuen §34c schein bekommen, diesmal auf die Limited ausgestellt.In den folgenden Jahren waren Ich dann gesundheitlich nicht fit, und habe dann die Limited aufgelöst.
Will wieder anfangen.
a.) Maklerschein §34c erlaubniss,Immobilienmakler existiert,und liegt mir auch in schriftform vor.Also Erlaubniss §34c schein Einzelunternehmen als auf mich.Wurde im Jahre 2004 erteilt. Ist die noch Gueltg?
b.) Maklerschein, §34c Erlaubniss , aufgemacht auf eine Limited liegt mir auch in Schriftform vor.nach 2 Jahren und gesundheitlichen problemen dann die Limited aufgelöst.
Ich will wieder als Immobilienmakler anfangen,
Es soll aber keine Limied werden,da es ein Einzelunterhmen werden soll, also,z.B. Anton Schmdt Immobilien, Die Erlaubniss nach §34c Immobilienmakler liegt in schriftform vor,also auf Anton schmidt wurde mirr im Jahre 2004 erteilt.
Will jetzt als Einzelunternehmen anfagen.
Kann Ich problemlos beim Gewerbeamt mein Maklergewerbe anmelden, da die Erlaubnis ja mir vorliegt, als z.b. auf Anton schmidt.
Wie sieht Ihr das? Danke für Antworten
Grueße
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28.03.2013 03:07 |
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Solon
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sme40
Haudegen
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Hallo,
da sich wohl niemand dran gewagt hat, hier ein kleiner Tipp:
setzen Sie sich mit dem für Sie zuständigen Gewerbeamt in Verbindung. Dort kann man Ihnen vollumfänglich weiterhelfen und dort melden Sie das Gewerbe wieder an.
Ansonsten gilt eine erteilte Erlaubnis grundsätzlich lebenslang und bundesweit. Sofern Sie sich gesetzeskonform verhalten und auch regelmäßig Ihre Steuern bezahlt haben und Ihren steuerlichen Mitwirkungspflichten nachgekommen sind, Ihre Erlaubnis zwischenzeitlich nicht widerrufen wurde, können Sie jederzeit die Erlaubnis als Einzelfirma wiederaufleben lassen.
Nette Grüße
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12.04.2013 10:06 |
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