Gewerbeanmeldung Hauptniederlassung / Zweigstelle |
Gewerbeanfänger
Eroberer
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Gewerbeanmeldung Hauptniederlassung / Zweigstelle |
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Hallo Zusammen,
kurz vor dem Jahreswechsel hab ich noch eine etwas knifflige Frage zu lösen und wäre um gute Ratschläge dankbar.
Es handelt sich um eine GmbH welche Ihren Betriebssitz in A-Dorf hat, die Anschrift lautet jedoch auf B-Dorf.
Ich bin der Meinung dass das Gewerbe in A-Dorf angemeldet werden muss finde hierzu jedoch keinerlei Rechtsgrundlage. Wo steht dass denn, dass die GmbH am Betriebssitz angemeldet werden muss und ggf. in B-Dorf lediglich eine Zweigniederlassung gegeben ist.
Vielen Dank und allen einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Viele Grüße
Tobi
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1
28.12.2012 11:13 |
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Solon
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LKWittenberg
Mitglied
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RE: Gewerbeanmeldung Hauptniederlassung / Zweigstelle |
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Sofern es sich um Niederlassungen handelt und nicht nur um irgendwelche Postfächer sind A- und B Dorf anzumelden; § 14 GewO.
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2
28.12.2012 11:28 |
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Solon
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Gewerbeanfänger
Eroberer
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Aber wo steht denn dass die GmbH tatsächlich am Sitz angemeldet werden muss??
Vielen Dank
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3
28.12.2012 11:42 |
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Im GmbHG:
§ 4a Sitz der Gesellschaft
Sitz der Gesellschaft ist der Ort im Inland, den der Gesellschaftsvertrag bestimmt.
Davon unabhängig ist der Ort der Gewerbeausübung, § 14 GewO.
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4
28.12.2012 11:56 |
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Gewerbeanfänger
Eroberer
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vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Nun wünsche ich nochmal einen guten Rutsch ins neue Jahr
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5
28.12.2012 12:02 |
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