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Zum Ende der Seite springen GmbH & Co. KG ohne GmbH
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M. Böhm M. Böhm ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 21.12.2010
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GmbH & Co. KG ohne GmbH

Hallo,

ich hab da ein kleines Problem und komme einfach nicht weiter:

Ein Autohandel ist in meiner Gemeinde als GmbH & Co KG tätig, ohne überhaupt gemeldet zu sein. Information über die GmbH & Co. KG habe ich durch das Handelsregister erhalten. Die phG, also die GmbH war bei mir gemeldet und ist mittlerweile abgemeldet und aufgelöst. Die GmbH & Co. KG ist jedoch weiterhin tätig.

Wen ziehe ich jetzt zur weiteren Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder anderen Maßnahmen heran?

Stehe total auf dem Schlauch ... für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

__________________
"Es gibt nur zwei Wege, um auf der Welt vorwärtszukommen: Durch seine eigenen Fähigkeiten oder durch die Dummheit der Anderen." (Bruyere)
1 09.07.2012 08:53 M. Böhm ist offline E-Mail an M. Böhm senden Beiträge von M. Böhm suchen
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Marvin3 Marvin3 ist männlich
Grünschnabel

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Würde mal bei der Handelskammer nachfragen! Die müssen eig. wissen, was man in diesem Falle macht!
2 09.07.2012 13:51 Marvin3 ist offline Beiträge von Marvin3 suchen
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J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Die GmbH & Co. KG müsste dann ja im Handelsregister A noch drinnestehen, dann informiere die doch schnell, damit die handeln können.

Und wen kriege ich dran? Na den, der die Autos verkauft! Wer ist das? Wie heißt er/sie? Wo wohnt er/sie? usw.

Verkäufer ermitteln und anzeigen!

VG J. Simon
3 09.07.2012 14:11 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


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RE: GmbH & Co. KG ohne GmbH

Hallo,

Zitat:
Original von M. Böhm Die phG, also die GmbH war bei mir gemeldet und ist mittlerweile abgemeldet und aufgelöst. Die GmbH & Co. KG ist jedoch weiterhin tätig.


Die Auflösung der Komplementär-GmbH hat nicht zwingend gewerberechtliche Folgen, denn auch eine aufgelöste GmbH kann im Stadium der Liquidation noch gewerblich tätig sein. Gewerbetreibende dürfte deshalb bis zu ihrer Löschung noch die Komplementär-GmbH (i. L.) sein. Erst ihre Löschung im Handelsregister führt zur Auflösung der KG, wenn kein neuer Komplementär in die Gesellschaft eintritt.
Soweit die handelsrechtliche Seite.

Ein anderes Problem ist es, wenn der Betrieb nach der Gewerbeabmeldung weitergeführt wird. Das stellt einen Verstoß gegen § 14 GewO - und somit eine Ordnungswidrigkeit – dar.
4 09.07.2012 14:28 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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