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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Bewachungsgewerbe » Erlaubnispflicht 34a einer Sicherheitsfachperson? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Erlaubnispflicht 34a einer Sicherheitsfachperson?
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BarbaraH BarbaraH ist weiblich
Grünschnabel


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Erlaubnispflicht 34a einer Sicherheitsfachperson?

Hallo!

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen..

Ich erhielt eine Anfrage, ob eine Sicherheitsfachperson, die gewerblich als Koordinator, oder auch Veranstaltungsleiter nach § 38 Abs. 2 VStättVO (Verantwortung und Weisungsbefugnis) auftritt, eine Erlaubnis nach § 34a GewO benötigt.
Ferner war die Frage, ob die betreffende Person rechtlich gesehen einen Sachkundenachweis vorweisen sollte.

Über Erfahrungswerte wäre ich sehr dankbar!!

VG
BarbaraH.

__________________
B.H.
1 04.06.2012 10:35 BarbaraH ist offline Beiträge von BarbaraH suchen
Solon
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Reiser Reiser ist weiblich
Jungspund


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RE: Erlaubnispflicht 34a einer Sicherheitsfachperson?

Hallo Barbara,
um die Frage zu beantworten, fehlen mir noch einige Informationen.
Liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit in der Bewachung, also einer aktiven Obhutstätigkeit? Wenn das nur eine Nebenleistung ist, benötigt diese Person keine Erlaubnis und m.M. nach auch keinen Sachkundenachweis.
Vielleicht hilft mein Hinweis.
Herzliche Grü0e aus dem Norden
2 05.06.2012 12:16 Reiser ist offline E-Mail an Reiser senden Homepage von Reiser Beiträge von Reiser suchen
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