Jahrmarktfestsetzung trotz EV ? |
Düsselmarkt
Jungspund
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Jahrmarktfestsetzung trotz EV ? |
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Hallo aus dem schönen Rheinland an alle Mitglieder, ich habe das Problem (zumindest sehe ich es als eines), dass einer meiner Wettbewerber (Veranstalter von Märkten / Stadtfesten etc.) sich immer mal gerne auf Veranstaltungen bewirbt welche ich regelmäßig durchführe. Im Rahmen der Gleichbehandlung natürlich grundsätzlich kein Problem. Allerdings habe ich mich vor kurzem mal ein wenig erkundigt und erfahren (per Auszug aus Schuldnerkartei vom zust. Amtsgericht), dass dieser Wettbewerber bereits vor einiger Zeit eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, also sozusagen "taschentot" ist. Nun stellt sich mir die Frage, ob man mit diesen Voraussetzungen noch die erforderliche Zuverlässigkeit für die Durchführung von Märkten mitbringt? Zumindest irritiert es mich, dass ich, zumindest bei einigen Behörden, u. a. einen Auszug aus der Schuldnerkartei meines zuständigen Amtsgerichtes vorweisen muss. Schon allein die Tatsache, dass man nach Abgabe der EV keine neuen Verbindlichkeiten eingehen darf, dürfte der Durchführung von Märkten entgegenstehen.
Würde mich über eine Antwort freuen.
Viele Grüße Düsselmarkt
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23.05.2012 16:45 |
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