unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Makler, Bauträger, Baubetreuer » Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (4): « vorherige 1 2 [3] 4 nächste »
Zum Ende der Seite springen Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
LKL34cfhi   Zeige LKL34cfhi auf Karte LKL34cfhi ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-592.jpg

Dabei seit: 17.02.2015
Beiträge: 105
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 349.331
Nächster Level: 369.628

20.297 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen!

Interessanter Gedanke...

Aber ich gehe davon aus, dass der klassische Immobilienmakler die 34c für Immobilien und Darlehen hat. Daraus wird er in erster Linie und meist ausschließlich Immobiliendarlehen vermitteln und keinerlei Konsumdarlehen. Und da diese Immobiliendarlehen meist grundpfandrechtlich gesichert werden, sehr hohe Summen und Laufzeiten beinhalten, sind sie höher zu qualifizieren als ein Konsumkredit. Das schlägt sich nun im 34i nieder.

Durch die Tatsache, dass diese grundpfandrechtlich gesicherten Immobilienkredite als grundstücksgleiches Recht zu bewerten sind, gehen 34c Nr. 1 und Nr. 2 Hand in Hand, dann eben der 34c Nr. 1 und der 34i.

Wenn für den 34i alle Unterlagen vorliegen inkl. Sachkunde und ggf. Haftpflichtversicherung, kann man den 34c Nr. 2 auch ausstellen, aber es ist halt eine andere Erlaubnis und wird extra abgerechnet.

Der Gesetzgeber wollte es so umfangreich auseinander dröseln, deshalb sollte man es auch auseinander gedröselt bearbeiten. Für alle Darlehen sind dann 34c Nr. 1 und 2, 34f Nr. 3 und 34i erforderlich... Tja...

Oder in welche Richtung ging deine Frage?

__________________
Fachbereich §§ 34 c, f, h, i sowie 35 GewO
41 23.11.2015 07:47 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
Routinier


Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.536.530
Nächster Level: 1.757.916

221.386 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ach liebe Freunde aus der Exekutive,

leider hat keiner auf meinen letzten Beitrag reagiert. Das stimmt mich traurig. Weißnicht Wirklich traurig.

Und trotzdem bringe ich noch einen Aspekt: Wer zukünftig den Immobiliardarlehensvermittler geben möchte (§ 34 i), braucht meiner Meinung immer auch den § 34 c (Konsumentendarlehen).

Wieso, Weshalb, Warum?
Nun, nicht rechtlich aber praktisch. Denn, wir wissen es ja Alle, wenn jemand ein Haus für 110.000 € kauft, dann steht da im Notarvertrag nicht 110.000 €, sondern, mit großer Wahrscheinlichkeit, 105.000 € und die Einbauküche wird mit 5.000 € angesetzt. Es will doch jeder möglichst viel Grunderwerbssteuer sparen.
Das bedeutet, dass für die Küche ein Darlehensaspekt der unter § 34 c fällt vorhanden ist und kein i-Vermittler will sich doch deswegen die Provision entgehen lassen.

Wie seht Ihr das?

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Jannes: 03.12.2015 07:54.

42 03.12.2015 07:52 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

LKL34cfhi   Zeige LKL34cfhi auf Karte LKL34cfhi ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-592.jpg

Dabei seit: 17.02.2015
Beiträge: 105
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 349.331
Nächster Level: 369.628

20.297 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ja, die Überlegung hatte ich auch schon. Denn ich habe die doch auf deinen letzten Post geantwortet. Oder falle ich etwa unter "keiner"?

Ganz sicher ist es natürlich, wenn man die 34-c-Urkunde für den zusätzlichen Preis mit oben drauf legt, weil eh alle Unterlagen einmal da sind, es sei denn, der Antragsteller möchte das nicht. Hier sehe ich gar kein Problem.

Interessant wird es dann, wenn man einem 34-i-Inhaber mit genau nur dieser Erlaubnis auch die bisherigen 34-c-Darlehen zugesteht. Oder ob das wirklich explizit nur Immobiliarverbraucherdarlehen sein dürfen...

Wie gesagt 34 i mit 34 c Nr. 1 und 34 c Nr. 2, damit ist man vollends abgesichert und wir haben mehr in der Gebührenkasse.

Du meintest deine letzte Frage wohl so, dass jeder, der den 34 i beantragt, den 34 c Nr. 2 grundsätzlich mitbekommen müsste? Hm... Nach derzeitigem Stand ist das nicht verknüpft. Und ob man sich das selbst rausnehmen kann...

__________________
Fachbereich §§ 34 c, f, h, i sowie 35 GewO

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LKL34cfhi: 03.12.2015 08:10.

43 03.12.2015 08:07 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
Routinier


Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.536.530
Nächster Level: 1.757.916

221.386 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo LKL34cfhi,

da habe ich Deine Antwort wohl prompt übersehen, was aber glaube ich am Seitenumbruch lag.

Ich denke, das wird man in jedem Bundesland anders behandeln müssen und können, je nach Gebühren.
In Rheinland-Pfalz gilt: Beim Darlehensvermittler nach 34 c nicht die EU-DLR sondern, dass der wirtschaftliche Nutzwert bis 3.200 € abgeschöpft werden kann. Ich vermute doch stark, dass das gleiche auch beim 34 i gelten wird.
Ein gedanklicher Sockelbetrag für die Zuverlässigkeitsüberprüfung, bei mir sind dies 330 €, steckt da dann mit drin, aber er fiele fairheitshalber ja nur einmal an.

Der Nutzwert für den 34 c ist dann ja auch nicht mehr allzu hoch, so dass man ihn wirklich für recht wenig Geld automatisch mit dazu geben könnte.

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
44 03.12.2015 09:29 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
Routinier


Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.536.530
Nächster Level: 1.757.916

221.386 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Und noch etwas: Habe übers Wochenende die Infobriefe bezüglich der partiarischen Darlehen und der Nachrangdarlehen rausgeschickt. 60 an der Zahl. Bis jetzt haben neun Vermittler sich die Sache nochmal telefonisch erläutern lassen. Auf dem Flachen Land und bei den Versicherern selbst, scheint man solche Infobriefe nicht eingeplant zu haben.

Auf jeden Fall ergaben sich bei dem Neunten jetzt zwei Fragen:
1. Er hat den kompletten 34 f, also alle drei Punkte, also auch Punkt 3. Müsste er jetzt etwas wegen dieser Spezialdarlehen veranlassen oder ist das mit Punkt drei für ihn mit abgedeckt?
2. Sein Sohn hat den 34 f mit den Punkten 1 und 2. Er hat jetzt Sorge, dass bei Einführung des 34 i bei einer Alten-Hasen-Regelung vielleicht diese Spezialdarlehen auch ein Aspekt zum Beweis der Sachkunde sein könnten und man hier dann vielleicht eine Möglichkeit bzw. einen Rechtsanspruch leichtfertig verliert? Dies in den wenigen verbleibenden Tagen bis Silvester abzuklären erscheint ihm recht schwierig.

Weiß jemand da draußen in den weiten der Gewerbeämter etwas darüber?

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
45 09.12.2015 16:01 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
LKL34cfhi   Zeige LKL34cfhi auf Karte LKL34cfhi ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-592.jpg

Dabei seit: 17.02.2015
Beiträge: 105
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 349.331
Nächster Level: 369.628

20.297 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Allgemein:

Wir haben es vermieden, alle neunhundert und zerquetschte Makler anzuschreiben. Sie haben normalerweise genug Informationquellen und sollten das auch wissen. Wir haben einen Artikel im Landkreis-Amtsblatt veröffentlicht. Mehr nicht. Bisher ist das Interesse null, zwei Anfragen gerade mal.

Zu 1.:

Er braucht § 34 f Nr. 3 und er hat den auch. Also alles bestens. Denn der hat sich auch nicht geändert, sondern lediglich die Liste der sonstigen VermAnl nach § 1 VermAnlG.

Zu 2.:

Der § 34 f Nr. 1 u. 2 hat nichts mit dem § 34 c Darlehen in Überleitung zu § 34 i zu tun. Nicht vermischen. Eine Alte-Hasen-Regelung, welche zu erwarten ist, wird sich nur auf die Vermittlung von Immobiliendarlehen nach § 34 c beziehen. Wenn er bisher keine Erlaubnis nach § 34 c Darlehen hat, braucht er sich bzgl. einer ALTE-Hasen-Regelung sowieso keine Gedanken zu machen, da dort in bisherigen ähnlichen Regelungen 6 Jahre fällig waren. Es liegt auch zeitlich zu nah beieinander, um auf die beiden Spezialdarlehen nach § 34 f Nr. 3 eine solche Regelung zu begründen, das wird nur über den 34 c möglich sein.

__________________
Fachbereich §§ 34 c, f, h, i sowie 35 GewO
46 10.12.2015 07:52 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
gewerbe-beelitz gewerbe-beelitz ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 17.08.2010
Beiträge: 36
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 178.992
Nächster Level: 195.661

16.669 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo in die Runde,

ich versteh gar nicht warum unter den Kollegen schon so eine Panik bezüglich des § 34 i GewO geschoben wird..... Hab ich irgendwas verpasst? Der kommt doch erst im März oder??? Weißnicht Wand
47 10.12.2015 09:52 gewerbe-beelitz ist offline E-Mail an gewerbe-beelitz senden Beiträge von gewerbe-beelitz suchen
LKL34cfhi   Zeige LKL34cfhi auf Karte LKL34cfhi ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-592.jpg

Dabei seit: 17.02.2015
Beiträge: 105
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 349.331
Nächster Level: 369.628

20.297 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wohl nicht mal im März...

Was heißt Panik, es gibt halt verstärkt Anfragen aus dem Klientel der Darlehensvermittler, insbesondere Makler mit Immobiliendarlehen, an uns. Klar kann man sagen, weiß ich noch nicht, aber man versucht sich ja zu informieren und aktuell zu halten (trifft auf beide Seiten zu!).

Klar, die Köche kochen noch, die Teller sind noch nicht voll, solange können die Kinder noch draußen spielen gehen.

Und grad die typischen Makler mit Baufinanzierung trifft es, und das sind viele bei uns. Auch werden sie von ihren Firmen wie Schwäbisch Hall in Marsch gesetzt und beantragen gerade verstärkt 34c Nr. 1, da in den IHK-Veranstaltungen auf die beabsichtigte Verknüpfung des 34i mit dem 34c Nr. 1 hingewiesen wird. Und den wollen die alle schnell noch, um noch in die Übergangsregelungen (Sachkunde) reinzurutschen.

__________________
Fachbereich §§ 34 c, f, h, i sowie 35 GewO
48 10.12.2015 10:03 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
gewerbe-beelitz gewerbe-beelitz ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 17.08.2010
Beiträge: 36
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 178.992
Nächster Level: 195.661

16.669 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







ja gut.. die ein oder andere Anfrage kommt schon.. aber ich halte mich bisher sinngemäß an den von Ihnen aufgezeigten Leitsatz mit dem Koch...

aber meine Erfahrungen dahingehend sind dass die Makler i. d. R. besser bescheid wissen als wir....
49 10.12.2015 10:28 gewerbe-beelitz ist offline E-Mail an gewerbe-beelitz senden Beiträge von gewerbe-beelitz suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.561
Nächster Level: 8.476.240

2.679 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Jaja...ist herrlich! Die Infoschreiben, die so schön von unserem RLP-Ministerium am 03.12 zu uns kamen, habe ich am Mo dann auch an 36 Gewerbetreibende rausgeschickt. Angeschrieben wurden von mir nur Erlaubnisinhaber, die ein Gewerbe angemeldet haben (teilweise mit Vermittlung von Darlehen, andere sind in dem Bereich nicht tätig, haben aber die Erlaubnis).
Für den Rest der Erlaubnisinhaber, die aber derzeit nicht aktiv sind, habe ich aus dem Infoschreiben eine allg. Pressemitteilung kreiert.
Das sollte reichen!
Zudem merke ich, dass das Infoschreiben sowieso nicht gelesen oder verstanden wird, hier wird angerufen und nochmal nachgefragt....u.a. was das denn für Darlehen sind, was sie jetzt tun müssen etc.

Soviel zum Allgemeinen...jetzt habe ich noch eine konkrete Frage:

Eine Gewerbetreibende, überwiegend Immobilien- und Versicherungsmaklerin, fragte jetzt folgendes an:

Sie hatte mal den alten 34c Kapitalanlagenvermittlung und diese Tätigkeit auch angemeldet. Im Zuge der Änderungen hat sie aber die Frist zur vereinfachten Antragstellung 34f verstreichen lassen und die Erlaubnis war dann 2013 fott. Da keine freiwillige Ummeldung kam, habe ich v.A.w die Tätigkeit aus der Gewerbemeldung gestrichen (Gewerberegister aktualisiert, sie vorher drauf hingewiesen und ihr eine neue Bescheinigung zukommen lassen) und nach Abgabe einer EV hat sie von mir eine neue 34c Erlaubnis bekommen mit den verbliebenen Tatbeständen des § 34c.

Nun teilte mir ihr Mitarbeiter aufgrund des Infoschreibens mit, dass sie zwar nicht die 2 Darlehensarten vermitteln, aber den 34f wegen der Anlagevermittlung bräuchten und stellten einen Antrag auf alle 34f Bereiche.

2 Fragen:
1. Da es jetzt gar nicht um die Darlehen geht, sondern um den 34f allgemein...greift da die Übergangsregelung für das vereinf. Verf. (Antrag bis 31.12.15) oder habe ich das als kompletten Neuantrag zu bewerten?

2. Die Gewerbetreibende besitzt seit Jahren die 34c-Erlaubnis und mit Sicherheit auch 34d, aber ist nicht im Besitz einer Berufsqualifikation nach § 4 FinVermV und sieht auch nicht ein, eine IHK-Sachkundeprüfung zu machen, da in der Praxis nur der Mitarbeiter mit der Kapitalanlagenvermittlung betraut ist (es schimmerte im Gespräch gestern durch, dass sie wohl durchgängig - trotz Wegfall der alten 34c Kapitalanl Erlaubnis - einer solchen Tätigkeit nachgehen, aber anscheinend aufgrund des fehlenden 34f keine Provisionen mehr für diese Vermittlungen kassieren). Der Mitarbeiter ist gelernter Bankkaufmann und hat somit die Sachkunde.
Sie möchte die Sachkunde nun durch den Mitarbeiter nachweisen.

Meines Wissens ist das rechtlich nicht möglich oder? Die Gewerbetreibende hat die Sachkunde nachzuweisen und kann keinen Mitarbeiter vorschicken gell? Zumindest sieht meine zuständige IHK das auch so.
Greifen da evtl. noch Übergangsfristen bzgl. Sachkunde bei langjährigem Besitz 34c/34d?

Das I-Tüpfelchen ist dann noch, dass angekündigt wurde, dass - wenn die Erlaubniserteilung wg. fehlender Sachkunde auf die Gewerbetreibende nicht klappt, der Mitarbeiter die Erlaubnis beantragen wird, zuhause Gewerbe anmeldet und dann weiter für die Gewerbetreibende 34f Sachen machen will.

Meiner Meinung nach auch nicht möglich, da er Gewerbe ja dann hier anmelden müsste und das schreit mir dann auch zu sehr nach Scheinselbständigkeit.

Das die sowas gerne machen, hat die Vergangenheit schon gezeigt....nach einer regen Diskussion mit der Gewerbetreibenden vor 1 Jahr wurde aus einem gemeldeten Einzelunternehmen XY Immoblilen-Versicherungen, 2 Einzelunternehmen (=2 Gewerbeanzeigen, 1x XYVersicherung, 1x XYImmoblien) unter gleicher Betriebsstätte (aber räuml. Trennung) aus "steuerlichen Gründen" gemacht. Ganz offen wurde mir hierzu gestern gesagt, dass dies zur Einsparung von Gewerbesteuer passierte.

Da es mit Sicherheit Knatsch geben wird (die Gewerbetreibende ist "etwas" anstrengend), würde ich mich über eure Meinungen dazu freuen. Sorry für den langen Text.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
50 10.12.2015 10:36 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
gewerbe-beelitz gewerbe-beelitz ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 17.08.2010
Beiträge: 36
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 178.992
Nächster Level: 195.661

16.669 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







zu Frage 1:
also hierzu schlage ich vor mal § 34 f Abs. 1, 4 und 5 zu lesen.... ich glaube das is selbsterklärend....

zu Frage 2:
ich würd einfach ma mit na Owi drohen.... und wenns begründete Tatsachen gibt auch weiter ermitteln... ggf. § 15 II GewO etc......

und der andere kann ja beantragen und wird's auch kriegen aber dann haftet er ja und grade bei Finanzanlage sind ja die Berufshaftpflichten nicht unerheblich....

einfache Taktik.... bei stressigen Bürgern immer mit na Owi drohen und dem Höchstmaß... obs ausgesprochen wird is n anderes Blatt... aber da knicken die meisten ein...
51 10.12.2015 10:49 gewerbe-beelitz ist offline E-Mail an gewerbe-beelitz senden Beiträge von gewerbe-beelitz suchen
LKL34cfhi   Zeige LKL34cfhi auf Karte LKL34cfhi ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-592.jpg

Dabei seit: 17.02.2015
Beiträge: 105
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 349.331
Nächster Level: 369.628

20.297 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Langsam, langsam...

Also, wenn diese Dame eine 34c-Erlaubnis für Darlehen hat, kann sie bis Jahresende den 34f Nr. 3 mit der Beschränkung auf partiarische und Nachrangdarlehen beantragen, die Sachkunde muss sie bis Juli 2016 nachweisen. Dann gibt es die Nr. 3 komplett "freigeschaltet".

34f kann sie generell natürlich auch beantragen, aber dann mit komplettem Verfahren, da gibt es keine Übergangsregelungen mehr.

Hat sie keine Erlaubnis nach 34f, kann sie keine Finanzanlagen vermitteln. Auch wird oft die Nachbetreuung bereits bestehender Abschlüsse angeführt, auch dafür braucht man 34f.

Das ein Mitarbeiter diese Aufgaben wahrnimmt, ist soweit machbar. Aber auch wenn er den Abschluss Bankkaufmann (§ 4 FinVermV) hat, braucht er eine 34f-Erlaubnis (als Selbständiger)! Er hat einen anerkannten Berufsabschluss, der ihn von dem Sachkundenachweis befreit, aber noch lange keine Erlaubnis, nur eine Voraussetzung.

Wenn er Arbeitnehmer bei der Dame ist, braucht diese die Erlaubnis (als Gewerbetreibende), muss die Sachkunde des Arbeitnehmers sicherstellen und ihn ins IHK-Register einmelden.

Sie kann die Sachkunde des Mitarbeiters für eine eigene 34f-Erlaubnis nicht nutzen. Der Auffassung, sie wolle die IHK-Prüfung nicht, ist entschieden zu begegnen. Notfalls mit Androhung OWi/Bußgeld.

Wie jemand sein Unternehmen strukturiert, ist ihm überlassen, aus Gründen der Steuerersparnis auch nachvollziehbar. Oft wird es für uns nur unübersichtlich.

Also, ich sehe hier dringenden Klärungsbedarf. Wenn der Mitarbeiter die Vermittlung in einem extra Gewerbe betreiben will, so kann der das mit einer Erlaubnis gern SELBST tun. Aber dann mit eigener Versicherung und eigener Unterschrift. Wie er dann die Provision teilt, ist Sache zwischen den beiden.

Man kann ja einen Erlaubnisinhaber in z. B. einer GbR haben, der nach Vertrag diese Aufgaben mit seiner Erlaubnis wahrnimmt.

__________________
Fachbereich §§ 34 c, f, h, i sowie 35 GewO

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LKL34cfhi: 10.12.2015 10:57.

52 10.12.2015 10:55 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
gewerbe-beelitz gewerbe-beelitz ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 17.08.2010
Beiträge: 36
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 178.992
Nächster Level: 195.661

16.669 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







na das meinte ich doch Zunge raus ...
53 10.12.2015 10:57 gewerbe-beelitz ist offline E-Mail an gewerbe-beelitz senden Beiträge von gewerbe-beelitz suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.561
Nächster Level: 8.476.240

2.679 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Danke für die Antwort, aber die bringen mich nicht wirklich weiter. Weißnicht

Den 34f hab ich schon gelesen, da steht nix zu den Übergangsregelungen drin . Mein Problem sind die Übergangsregelungen, die ich sehr schwierig zum lesen finde, daher die Frage, ob sich wer damit besser auskennt.

Einfach mal mit einer Owi drohen ist jetzt nicht so meine Art...gerade bei diesem Schlag Gewerbetreibenden werde ich mich auch davor hüten, es sei denn, ich habe eine 1a Beweislage und bin mir mit der Rechtsgrundlage sicher.
Diese Taktik fällt also schon mal weg.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Roesje: 10.12.2015 10:58.

54 10.12.2015 10:58 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
LKL34cfhi   Zeige LKL34cfhi auf Karte LKL34cfhi ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-592.jpg

Dabei seit: 17.02.2015
Beiträge: 105
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 349.331
Nächster Level: 369.628

20.297 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Trotzdem musst du hier als Gewerbeaufsicht und Erlaubnisbehörde entschieden auftreten, auch wenn das Klientel meist alles besser weiß etc.

Klare Ansage: 34f nur mit Sachkunde. Und ihr das schriftlich mitteilen (Nachweis). Klar hat man kaum Kenntnis darüber, ob sie es trotzdem weiter macht, schwer zu beweisen. Aber dann tut sie es illegal und weiß das. Die möglichen schweren Folgen sind ausschließlich ihr anzulasten.

Ein dezenter Hinweis auf unerlaubte 34f-Tätigkeit (weil sie sich ja offen der Sachkundefrage verweigert) mit dem Verweis auf das Bußgeld (bis 50.000) ist völlig angebracht.

Die Übergangsregelung besagt, dass 34c-Inhaber (Darlehen), die für die Vermittlung von part. und Nachrangdarlehen eine 34f-Erlaubnis brauchen, diese vereinfacht erhalten können. Dann erfolgt keine Prüfung der persönl. und Vermögensverhältnisse. Die Sachkunde ist bis 1. Juli 2016 nachzuweisen. Bis dahin bleibt die 34f-Erlaubnis beschränkt auf die beiden Darlehensformen.

__________________
Fachbereich §§ 34 c, f, h, i sowie 35 GewO
55 10.12.2015 11:09 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.561
Nächster Level: 8.476.240

2.679 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Danke liebe Kollegen!

Damit sind jetzt alle meine Unklarheiten beseitigt! Super Applaus

Vielen Dank für die schnelle Unterstützung! anbeten

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
56 10.12.2015 11:21 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.561
Nächster Level: 8.476.240

2.679 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Keine separate Erlaubnis notwendig???

Ich mal wieder...

Im Rahmen der Rückmeldungen auf die Infoschreiben §34c Darlehensvermittlung zu § 34f GewO hat mir gerade eine Gewerbetreibende mitgeteilt, dass diese Änderung für sie irrelevant wäre, da sie sich mit dem §34f "unter dem Haftungsdach der MLP FDL AG" befindet, sie eine 34f Erlaubnis also nicht separat beantragen müsste....

Hä? Kopfkratz

Das habe ich aber noch nie gehört. Kennt das wer?

Ich habe jetzt mal genauer nachgefragt, denn meines Wissens gibts doch nur 2 Alternativen:

Entweder sie ist beratend und vermittelnd tätig = Erlaubnis
oder halt nicht = keine Erlaubnis notwendig

??? Ob der Dachverband 34f Leistungen vermitteln darf /tut ist mir doch egal?

Im Rahmen dessen erwähnte auch letztens ein Gewerbetreibender, dass dann jemand anderes mit 34f diese Vermittlungen "abzeichnen" würde.


Ohne jetzt groß in der Materie drin zu stecken kommt da bei mir der Verdacht, dass da anscheinend schon genügend "Alternativen" gefunden wurden, um die Erlaubnispflicht wieder zu umgehen?

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
57 21.12.2015 13:50 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
LKL34cfhi   Zeige LKL34cfhi auf Karte LKL34cfhi ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-592.jpg

Dabei seit: 17.02.2015
Beiträge: 105
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 349.331
Nächster Level: 369.628

20.297 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die MLP Finanzdienstleistungen AG ist im BaFin-Register als haftendes Unternehmen aufgeführt. Damit kann man den Vermittler dort höchstwahrscheinlich auch finden. Soweit der Eintrag im BaFin-Register offen ist (also ohne Ende-Datum), arbeitet er unter dem Haftungsdach des Unternehmens und bedarf keiner 34-f-Erlaubnis. Dann darf er selbst bei einer bestehenden "Schubladen-Erlaubnis" diese nicht nutzen, er darf auch nicht im IHK-Register stehen.

https://portal.mvp.bafin.de/database/VGVInfo/

__________________
Fachbereich §§ 34 c, f, h, i sowie 35 GewO
58 28.12.2015 08:56 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.561
Nächster Level: 8.476.240

2.679 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Herzlichen Dank für die Info!

Wääh....so langsam blicke ich echt nicht mehr durch mit dem ganzen Finanzschiss....

Wer was wie machen darf ist doch noch untransparenter geworden als vorher und dann hat man Leute die die erlaubnispflichtigen Dinge tun, ohne das sie die Erlaubnis brauchen, andere haben sich die Erlaubnis besorgt, ohne, dass sie es jemals ausüben und als kleine Erlaubnisbehörde, die das mal so nebenbei machen soll, weiß man gar nicht, was man da denn eigentlich erlaubt und sogar "überwachen" soll.

Wenn ich daran denke, dass mich bisher 6 gelernte Bankkaufleute gefragt haben, was denn bitte partriarische Darlehen und Nachrangdarlehen sein sollen....ja mei, woher soll ich Verwaltungsfuzzi das denn dann wissen? Augen rollen

In diesem Sinne...einen guten Rutsch ins neue Jahr



__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
59 30.12.2015 08:14 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
LKL34cfhi   Zeige LKL34cfhi auf Karte LKL34cfhi ist männlich
Doppel-As


images/avatars/avatar-592.jpg

Dabei seit: 17.02.2015
Beiträge: 105
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 349.331
Nächster Level: 369.628

20.297 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Das stimmt. Das sollten die aber ganz sicher selber wissen. Wir erwarten von unseren Erlaubnisinhabern, dass sie ihre Produktpalette selbst auf Erlaubnispflicht abklopfen müssen. Wenn ich das alles wüsste, würde ich mein Geld anders verdienen.

Das sind erstmal grundsätzlich Darlehen mit Zinsen, die nicht fest vereinbart wurden, sondern gewinnabhängig sind (partiarisch = mit Gewinnbeteiligung). Somit gelten sie als Finanzanlage.

Zum anderen Nachrangdarlehen, die ein hohes Ausfallrisiko beinhalten, da sie im Insolvenzfall "hinten rangestellt" werden. Klassiker: Ich nehme ein Nachrangdarlehen auf, um bei der Hausfinanzierung meine Eigenkapitalquote zu erhöhen. Da dieses Darlehen hinter dem eigentlichen Hauskredit rangiert, gilt es für den Hauskreditgeber quasi als Eigenkapital. Ob das ein weiterer Kredit ist, ist ihm sozusagen wurscht, weil seine Kreditforderungen vorrangig behandelt würden.

Direktinvestment: In letzter Zeit bspw. Containerkauf. Du kaufst ein Kontingent an Schiffscontainern (z. B. 10 Stück, 3 Jahre alt) und vermietest sie an eine Reederei. Die nutzt diese, schippert damit über die Meere und zahlt an dich schön Miete. Nach ein paar Jahren verkaufst du diese Container wieder zu einem etwas geringeren Preis. Du investierst also direkt in Anlageform in eine Firma, nicht in einen Fond o. ä. Auch Algen kann man heute kaufen, Stichwort neue Energien, hatte da einen Fall wegen nicht greifender Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kürzlich auf dem Tisch...

Aber ich stimme dir zu. Es wird auch für uns immer komplizierter, da durchzusehen. Auch ist vieles unklar. Gut, die Pflicht zur Negativerklärung bei ruhenden 34-f-Erlaubnissen hat man gelockert, aber wie sieht es mit dem durchgehend gesetzlich verankerten Versicherungsschutz aus? Das ist nämlich nicht so einfach... Aber bald kommen ja Immobilienkredite noch extra und die Sachkundepflicht für Immobilienmakler... Es wird nie langweilig... Weiterbildung hilft!

__________________
Fachbereich §§ 34 c, f, h, i sowie 35 GewO

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von LKL34cfhi: 30.12.2015 09:12.

60 30.12.2015 09:09 LKL34cfhi ist offline E-Mail an LKL34cfhi senden Homepage von LKL34cfhi Beiträge von LKL34cfhi suchen
Seiten (4): « vorherige 1 2 [3] 4 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Makler, Bauträger, Baubetreuer » Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     Gestern, 15:27 von Puz_zle   Views: 1.325.454
Antworten: 22
1 Dateianhänge enthalten Eilt Festsetzung eines Spezialmarktes Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   20.02.2007 08:28 von Wittgensteiner     10.08.2022 14:01 von Fini469   Views: 463.415
Antworten: 15
Rat: Mieten eines Büroraums / Coworking Offtopic - Fun - Sonstiges   09.08.2022 15:24 von AndiDE     09.08.2022 15:24 von AndiDE   Views: 358.855
Antworten: 0
Anregung eines Verfahrens nach § 35 GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   08.08.2006 10:34 von Willi     15.07.2021 09:36 von Civil Servant   Views: 67.197
Antworten: 6
GbR, Insolvenz eines Gesellschafters Stehendes Gewerbe (allgemein)   29.03.2006 15:41 von Kneip     23.06.2021 09:32 von Delius   Views: 110.081
Antworten: 28

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 141.423 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.821.414


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 297 | Gesamt: 0.422s | PHP: 99.76% | SQL: 0.24%