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Zum Ende der Seite springen Zuständigkeit § 28 GastG
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tawei tawei ist weiblich
Grünschnabel


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Zuständigkeit § 28 GastG

Liebes Forum,

wir haben hier im Landkreis Rosenheim einen sehr verzwickten Fall.

In einer Gemeinde im Landkreis Rosenheim fand im August 2015 einen öffentliche Party statt.

Die Gemeinde hat lediglich eine § 12 Gestattung rausgeschrieben. Somit ist keine Ahnung über das LStVG möglich.

Am Veranstaltungstag fanden mehrere Verstöße statt. Der einzige Verstoß der nun von uns nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 GastG geahndet werden kann ist "Genehmigter Ausschank bis 01:00 Uhr und tatsächlicher Ausschank bis 04:00 Uhr".

Das Problem bei der Sache ist, dass der Veranstalter der Party eine GbR aus 6 Personen ist, mit dem Sitz außerhalb des Landkreises.

Nun meine Frage: Ist der "Betriebssitzlandkreis" zuständig für die Ahnung oder wir als "Tatlandkreis"?

Vielen Dank für die Hilfe
und viele Grüße aus dem Landkreis Rosenheim.

1 12.11.2015 11:55 tawei ist offline E-Mail an tawei senden Homepage von tawei Beiträge von tawei suchen
Solon
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


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Hallo aus Bad Fallingbostel,

da eine GbR keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, wäre jeder der 6 Gewerbetreibenden als Einzelperson zu sehen und die OWi dementsprechend gegen jeden zu ahnden.

Zuständig wäre die Behörde, in deren Bereich sich die OWi ereignet hat oder, die, in deren Bereich der/die beschuldigte wohnt. Letzteres kann sinnvoll sein, wenn die Person bereits häufiger aufgefallen ist.

In Soweit wäre sicherlich eine Absprache mit der jeweils anderen Behörde sinnvoll.

Regina Runge
2 12.11.2015 12:55 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Solon
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tawei tawei ist weiblich
Grünschnabel


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vielen Dank. :-)

Jetzt hätte ich noch eine Frage:

Die Gestattung nach § 12 GastG ist wie folgt beantrag und auch ausgestellt:

ANTRAGSFORMULAR:
Unter dem Feld Nachname: Fantasiename der GbR
Vorname: 1 Mitglied der GbR mit Vor- und Nachname eingetragen

Der Antrag wurde auch nur von dem einen Mitglied unterschrieben.
-----------------------

GESTATTUNG:
Die Gestattung der Gemeinde ist so ausgestellt:

Adresse:
Fantasiename der GbR
Name des einen GbR-Mitglieds


Veranstalter: Fantasiename der GbR
Name: Name des einen GbR-Mitglieds


_______________________________

Können durch diese Gegebenheiten trotzdem alle Mitglieder herangezogen werden? 1. Unterschrift / 1 Name..?!

Vielen Dank für die erneute Hilfe und ein schönes Wochenende.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tawei: 13.11.2015 07:12.

3 13.11.2015 06:58 tawei ist offline E-Mail an tawei senden Homepage von tawei Beiträge von tawei suchen
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