unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Zimmervermietung... » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Zimmervermietung...
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
Routinier


Dabei seit: 08.08.2010
Beiträge: 360
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.793.315
Nächster Level: 2.111.327

318.012 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Zimmervermietung...

Liebe Mistreiter:

Bürger A vermietet 2 Zimmer a 2 Betten in seinem auch eigen genutzten Wohnhaus und bietet, bei Nachfrage, Frühstück mit an. Gewerbe oder nicht?

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
1 25.10.2011 10:12 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Robert   Zeige Robert auf Karte Robert ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-440.jpg

Dabei seit: 29.03.2007
Beiträge: 414
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.570.814
Nächster Level: 3.025.107

454.293 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Zimmervermietung...



Siehe hierzu die Kommentierung von Landmann - Rohmer zu § 14 GewO Randziffer 28 b.

Danach ist die o.g. Tätigkeit als Gewerbe anzusehen, da einerseits die Erlaubnispflicht nach GastG weggefallen ist und infolge des schnellen Wechsels der Mieter eine Tätigkeit erfordert, die das übliche Maß bei langfristigen Vermietungen erheblich überschreitet, zumal der Vermieter neben der Raumüberlassung noch persönliche Arbeitsleistungen (Frückstück, Service) erbringt.

__________________
Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Robert: 25.10.2011 11:09.

2 25.10.2011 11:08 Robert ist offline E-Mail an Robert senden Homepage von Robert Beiträge von Robert suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

sme40   Zeige sme40 auf Karte sme40 ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-219.gif

Dabei seit: 23.11.2006
Beiträge: 549
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.478.390
Nächster Level: 3.609.430

131.040 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Schnellschuss aus dem Bauch heraus: Gewinnerzielungsabsicht? Ja. Auf Dauer? Ja. Damit will ich es als Gewerbe qualifizieren (ggf. Pensionsbetrieb). Natürlich handelt es sich im Sprachgebrauch um ein "Kleingewerbe".
Was sagt das Finanzamt dazu? Fällt dort wohl unter die "Geringfügigkeitsgrenze" oder wie auch immer das bezeichnet wird.
Haben wir in unserem Landkreis öfters. Teilweise wird bei uns auch nur eine Ferienwohnung vermietet und als Gewerbebetrieb angemeldet.

Gruß aus Mittelhessen
3 25.10.2011 11:11 sme40 ist offline E-Mail an sme40 senden Homepage von sme40 Beiträge von sme40 suchen
Pedda   Zeige Pedda auf Karte Pedda ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-510.jpg

Dabei seit: 30.06.2011
Beiträge: 222
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.033.596
Nächster Level: 1.209.937

176.341 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







mit Nebenleistungen Gewerbe, ohne Nebenleistungen kein Gewerbe!

Gruß aus dem touristisch erschlossenen Vorsauerland

__________________
... und immer schön locker durch die Hose atmen!

Gruß
Pedda

Lerne aus den Fehlern Anderer! Du hast nicht die Zeit sie selbst zu machen!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Pedda: 25.10.2011 13:40.

4 25.10.2011 13:39 Pedda ist offline E-Mail an Pedda senden Beiträge von Pedda suchen
BernshausenL BernshausenL ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 179
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 725.594
Nächster Level: 824.290

98.696 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich habe leider nichts genau passendes gefunden, daher muss ich mal in die Runde fragen was ihr zu folgendem Fall sagen würdet: Eine Frau mietet eine Wohnung an, richtet diese schön ein und schließt einen Untermietvertrag mit einer Prostituierten. Muss für die Vermietung dieser einen Wohnung ein Gewerbe angemeldet werden?

Ich hätte in diesem Fall nein gesagt, bin mir aber irgendwie unsicher.. Kopfkratz
5 08.07.2015 13:59 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
Routinier


Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 333
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.000.223
Nächster Level: 2.111.327

111.104 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wenn sie diese eine Wohnung auf Dauer an die "Dame" vermietet und keine anderen Leistungen dazu erbringt, ist es kein Gewerbe. Im Gegensatz zu der Tätigkeit ihrer Mieterin.


Renate Jacob
6 09.07.2015 07:49 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
BernshausenL BernshausenL ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 179
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 725.594
Nächster Level: 824.290

98.696 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Und warum ist es kein Gewerbe? Es ist ja nicht die Verwaltung eigenen Vermögens, sondern die Wohnung wird speziell zur Untervermietung angemietet.

Gab es da jetzt eine Änderung? Ich habe noch keine Prostituierte angemeldet..
7 09.07.2015 09:45 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
Thomas Lehmann   Zeige Thomas Lehmann auf Karte Thomas Lehmann ist männlich
Tripel-As

ehemaliger Benutzername: The_great_Zag

images/avatars/avatar-211.gif

Dabei seit: 23.09.2005
Beiträge: 160
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.081.895
Nächster Level: 1.209.937

128.042 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus dem kühlen Hamm,

was sagt denn die Bauordnung dazu?
Wenn die Wohnung nur zu dem Zweck gemietet wurde, um diese dann an die Prostituirte unterzuvermieten (komplett möbliert) sehe ich doch einen gewerblichen Zweck. Könnte man dann nicht sogar darüber nachdenken, ob dort ein Bordell betrieben wird?

Nachdenkliche Grüße aus Hamm.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Thomas Lehmann: 09.07.2015 11:55.

8 09.07.2015 11:50 Thomas Lehmann ist offline E-Mail an Thomas Lehmann senden Beiträge von Thomas Lehmann suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.298
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.608.075
Nächster Level: 10.000.000

1.391.925 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin von der D...

wenn ich eine Wohnung gemietet habe und bin mit meinem Vemieter einig, dann kann ich untervermieten, ohne dass es Gewerbe ist. Baurecht informieren wegen der besonderen "Nutzungsart". Gewerbe erst, wenn ich mehrere Zimmer untervermiete und damit einen Aufwand verbiknden muss, dass es gewerbliche Ausmaße annimmt.
Das ist unsere Auffassung und Praxis bisher.
Steuerrechtlich haben die sich um die Einnahmen selbst zu kümmern und anzugeben.

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
9 09.07.2015 13:03 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
BernshausenL BernshausenL ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 179
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 725.594
Nächster Level: 824.290

98.696 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Also Bordell würde ich jetzt ausschließen.. Das wird so wie die Frau das erklärt hat, lediglich von einer Dame genutzt. Also ein auf Dauer abgeschlossener Mietvertrag, nicht wechselnd. An sich also ähnlich als wenn die Prostituierte ihre eigene Wohnung nutzen würde.

Ich sehe irgendwie keinen Sinn zur der Anmeldung, wenn überhaupt, wäre es sinnvoll dass die Dame selber ein Gewerbe anmelden müsste.. Aber das ist ein anderes Thema
10 09.07.2015 13:37 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.298
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.608.075
Nächster Level: 10.000.000

1.391.925 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin von der D...

richtig: keine Gewerbeanmeldung der Vermieterin.

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
11 09.07.2015 13:56 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
Routinier


Dabei seit: 05.04.2011
Beiträge: 435
Bundesland:
Saarland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.062.678
Nächster Level: 2.111.327

48.649 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Lampe gewerbliche Zimmervermietung

Hallo,

es kommt wie immer auf den Einzelfall an.

Mietet jemand eine Wohnung und vermietet sie für kurze Zeiträume (bei Terminwohnungen von Prostituierten in der Regel 1 - 2 Wochen, teilweise auch nur Tageweise) weiter, so ist er gewerblich tätig. Die Einnahmen übersteigen auch deutlich die üblichen Mietpreise einer 1 - 2 Zimmer Wohnungen. Hier werden in der Regel Tagespauschalen von 30 - 100,- Euro je nach Lage und Kundenfrequenz fällig. Die Wohnung oder das Zimmer wird also nur zu Arbeitszwecken angemietet und dient nicht dem Wohnen.

Ein Indiz ist immer, ob die Prostituierte auch melderechtlich in der Wohnung angemeldet ist, d.h. sie beabsichtigt dort tatsächlich auch zu wohnen und hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Wenn dies wirklich der Fall ist (entspricht in den seltensten Fällen der Lebenswirklichkeit :rolleyessmile , dann ist eine gewerbliche Zimmervermietung zu verneinen.

Kontrollmöglichkeiten:

Im Internet unter www.ladies.de werden in der Regel diese Terminwohnungen mit Adresse oder Handy-Nr. beworben. Über die Regionalsuche kann man seine Stadt oder Gemeinde finden....der eine oder andere wird staunen wie viele Mädels in seinem Zuständigkeitsbereich unterwegs sind.

Vor Ort den Mietvertrag der Prostituierten vorlegen lassen. Hier findet man meistens Angaben zum Tagesmietpreis.

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
12 09.07.2015 15:53 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Zimmervermietung...


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbliche Zimmervermietung Stehendes Gewerbe (allgemein)   05.01.2018 11:52 von Feiser     24.05.2019 10:17 von BE-DE   Views: 68.358
Antworten: 15
Zimmervermietung Stehendes Gewerbe (allgemein)   28.04.2006 12:02 von Rosenstadt     28.04.2006 12:35 von Ingolstadt   Views: 11.844
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 97.368 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.129.526


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 175 | Gesamt: 0.363s | PHP: 99.72% | SQL: 0.28%