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Zum Ende der Seite springen Gewerbeordnung- Anzeigepflicht
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Ratsuchender
Jungspund


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Gewerbeordnung- Anzeigepflicht

Hallo,

da meine erste Frage sehr gut beantwort wurde, hätte ich noch eine zweite Verständnisfrage zu einer Verwaltungsvorschrift zur Gewerbeordnung BaWü und deren Bedeutung.

"Wird von einer Person eine nichtgewerbliche Tätigkeit in Verbindung mit einer gewerblichen Tätigkeit ausgeübt, die nicht mehr üblicherweise als eine sog. Nebentätigkeit oder als ein unbedeutender Annex der betreffenden nichtgewerblichen Tätigkeit angesehen werden kann, besteht eine Anzeigepflicht für die gewerbliche Tätigkeit...."

Link zur Verwaltungsvorschrift: http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/ser.../16499/4_06.pdf

Wie ist das zu verstehen? Insbesondere bezüglich sog. Nebentätigkeit oder unbedeutender Annex?

Beispiel:
Könnte jetzt ein Freiberufler zusätzlich noch irgendeine gewerbliche Tätigkeit ausüben, so lange dies im Rahmen von 5 - 10 % des Umfang und des Gewinnes sich bewegt, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen?
1 20.02.2012 01:40 Ratsuchender ist offline E-Mail an Ratsuchender senden Beiträge von Ratsuchender suchen
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Die Tätigkeit müsste allerdings in Verbindung mit dem schwerpunktmäßig ausgeübten Freiberuf stehen. Dass ein Arzt nebenher Immoblien vermittelt, ohne der GewO zu unterliegen wird so also nichts.

Annex bedeutet schon, dass eine Verbindung zw. Freiberuf und geringfügiger anderer Tätigkeit bestehen muss. Mir fällt gerade kein Beispiel ein.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Civil Servant: 20.02.2012 08:23.

2 20.02.2012 08:21 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Solon
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Ratsuchender
Jungspund


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Themenstarter Thema begonnen von Ratsuchender


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Hallo,

ok, also ist das gleichzusetzen? Nebentätigkeit- Annex

"sog. Nebentätigkeit oder als ein unbedeutender Annex"

Neija Beispiele werden in der Verwaltungsvorschrift genannt, die auch
nachvollziehbar bezüglich Urproduktion sind. Nicht wirklich nachvollziehbar ist dann aber das Beispiel mit der wirt. Baubetreuung durch Architekt.

Beispiel:

Ein Wirtschaftsjournalist bietet neben seiner Tätigkeit auch Beratungen, Kurse und Planungen, z.B. zur Existenzgründung/ Unternehmensführung an.

Wäre dies dann ein Annex wenn es sich Rahmen von 5 - 10 % des Umfang und des Gewinnes bewegt?
3 20.02.2012 10:37 Ratsuchender ist offline E-Mail an Ratsuchender senden Beiträge von Ratsuchender suchen
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Würde ich so sehen. Allerdings käme es mir nicht allein auf die Relation der Umsätze zueinander an. Ich würde auch wissen wollen, wie sich der Zeitaufwand für die beiden Tätigkeiten zueinander verhält.

Wichtig noch folgender Hinweis:
Sie müssen "Ihren Frieden" in dieser Frage immer mit dem Gewerbeamt machen, das örtlich zuständig ist.

Gruß

CS
4 20.02.2012 13:29 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Schulungsraum - Anzeigpflicht

Ist ein Schulungsraum einer Bootsschule gem. § 14 GewO anzeigepflichtig?
5 28.02.2012 10:02 Ord II 10 ist offline E-Mail an Ord II 10 senden Beiträge von Ord II 10 suchen
Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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Kommt drauf an . . .

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-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

6 28.02.2012 10:10 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
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Auf was kommt es drauf an?
Nach unseren Erkenntnisstand gehen die Schulungswilligen nur da hin und erhalten ihre Schulung. Dort soll kein Vertragsabschluss, Büro usw. sein.
7 28.02.2012 10:35 Ord II 10 ist offline E-Mail an Ord II 10 senden Beiträge von Ord II 10 suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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RE: Schulungsraum - Anzeigpflicht

Zitat:
Original von Ord II 10
Ist ein Schulungsraum einer Bootsschule gem. § 14 GewO anzeigepflichtig?


Wenn der Schulungsraum nicht auch dazu dient, den (Erst)kontakt mit den Interessenten herzustellen bzw. dort nicht ständig Mitarbeiter der Bootsschule anwesend sind - nein.

Besteht dort aber auch eine Büroeinrichtung (Tel., Briefkasten...) dann ist das ganze wohl eine anzeigepflichtige Betriebsstätte.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
8 28.02.2012 10:57 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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