unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite


Forum-Gewerberecht wird Ihnen zur Verfügung gestellt von TIGRIS-SOFTWARE

Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Untersagung nach § 16 Handwerksordnung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): « vorherige 1 2 [3]
Zum Ende der Seite springen Untersagung nach § 16 Handwerksordnung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 15.09.2010
Beiträge: 162
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 99.922
Nächster Level: 100.000

78 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Sigi2910
Nochmal zurück zum eigentlichen Problem des § 17 HwO: Die Hwk legt einerseits (s.o.) eine Owi-Anzeige bei der Bußgeldstelle vor und bittet daneben uns um die Einleitung eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens. Und genau damit kann ich eigentlich nichts anfangen. Was sollen wir als Gewerbeamt denn für ein Ermittlungsverfahren einleiten? Es besteht eine Auskunftspflicht des Handwerkers/Gewerbetreibenden gegenüber der Hwk. Nun frägt die Hwk an, bekommt aber keine Antwort. Gut, Bußgeldbescheid ist dann möglich. Aber die Auskunft muss/kann sich die Hwk doch selbst holen und sich nicht des Gewerbeamtes (= der Gewerbemeldestelle) bedienen. Nicht umsonst gibt es ja auch den Absatz 2, der der Hwk sogar die Befugnis einräumt, Grundstücke und Geschäftsräume des Auskunftspflichtigen zu betreten und dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen. Was also will die Hwk von uns verwirrt . Soll sie doch die Auskunft einfach selbständig erzwingen...


Willkommen im Club der Zuständigkeiten. Wir sind eben zuständig als Verwaltungsbehörde. Grundlage in Hessen: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jpor...key=#focuspoint

Das dürfte in BW auch nicht anders sein.

Jetzt prüfst du in eurem Gewerbeamt, ob der/diejenige tatsächlich noch ein Gewerbe hat und kannst mit der Anhörung beginnen.

Führte es zu einem unanfechtbarem Bußgeld, dann Nachricht an HWK, der guten Sitten wegen.

Eine Anhörung könnte sio in etwa Aussehen:

Sie haben haben von bis folegdne OWI begangen:

Sie haben der Handwerkskammer in Musterdorf die zur Prüfung der Eintragungspflicht in die Handwerksrolle erforderlichen Auskünfte nicht erteilt, obwohl Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen der Handwerksordnung dazu verpflichtet sind.

Sie wurden aufgrund Ihrer Gewerbeanmeldung vom xx.xx.2010 durch die Anschreiben der Handwerkskammer Musterdorf vom xx.xx.2010 und xx.xx.2010 ausdrücklich auf die Rechtslage hingewiesen(drauf Achten, dass dem auch so ist). Beide Schreiben ließen Sie unbeantwortet.

In einem persönlichen Gespräch am xx.xx.2010 wurden Sie nochmals aufgefordert, die geforderte Auskunft zu erteilen. Jedoch kamen Sie diesem wiederum nicht nach.
(§ 17 Abs. 1 und § 118 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Handwerksordnung)
Beweismittel:
Gewerbeanmeldung vom
Anschreiben der Handwerkskammer

Dann folgt die Belehrung nach § 55 OWIG, §111 mit dabei ein Anhörungsbogen....




Zusatz: Die Handwerkskammer ist zwar Verwaltungsbehörde, jedoch keine Ordnungsbehörde.

__________________
Es geht nicht drunter und drüber, sondern
geradlinig drunter. (Georg Schramm)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von domar: 05.09.2011 12:14.

41 05.09.2011 12:13 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
TIGRIS-Werbung
Zum Anfang der Seite springen

Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.453
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.796.315
Nächster Level: 3.025.107

228.792 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







So weit, so gut - aber das scheint doch nur das Bußgeldverfahren zu betreffen. Und das ist abgewickelt. Von der Bußgeldstelle. Anhörung, Bußgeldbescheid, alles bereits separat erledigt. Parallel dazu soll ich nun ein "Ermittlungsverfahren" einleiten. Ein anderes. Kein ordnungswidrigkeitentechnisches. Das macht mich Kopfkratz
Oder kapiere ich was nicht richtig - ist ja immerhin Montag.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
42 05.09.2011 13:19 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 15.09.2010
Beiträge: 162
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 99.922
Nächster Level: 100.000

78 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Normalerweise reicht das doch aus. Warum nun noch mal parallel oder zu dem gleichen Sachverhalt ein Verfahren; keine Ahnung.

Aber heute ist Montag und vielleicht sollte ich noch mal genau durchlesen. Heul

__________________
Es geht nicht drunter und drüber, sondern
geradlinig drunter. (Georg Schramm)

43 05.09.2011 15:25 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.453
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.796.315
Nächster Level: 3.025.107

228.792 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Also jetzt habe ich einfach mal angerufen und nachgefragt (hätte ich ja gleich machen können) und da wurde mir gesagt, dass es einzig und alleine um den Erlass eines Bußgeldbescheides ginge. Missverständliche Ausdrucksweise halt.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sigi2910: 05.09.2011 15:32.

44 05.09.2011 15:32 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
SE-Schwarzarbeit   Zeige SE-Schwarzarbeit auf Karte SE-Schwarzarbeit ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 06.02.2006
Beiträge: 122
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 280.424
Nächster Level: 300.073

19.649 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







In Schleswig-Holstein liegt die Zuständigkeit für die Gewerbeanmeldungen bei den örtlichen Ordnungsämtern, die Ahndung nach §§ 117/118 HWO bei den Kreisen.
Die hier beschriebenen Anzeigen sind (leider) auch mein täglich Brot. Die Gewerbetreibenden melden sich nicht bei der HwK, die zeigt es hier an.
Standardverfahren:
- Anhörung (Muster auf Anforderung)
- bei Reaktion Abstimmung mit HwK, ob die Auskünfte ausreichen. Wenn ja, dann Regelbußgeld 50 EUR.
- keine Reaktion oder HwK teilt mit, dass sie mit den Auskünften nichts anfangen kann und sich der Betroffene weiterhin nicht kümmert, dann Regelbußgeld 250 EUR + Eintragung GZR
Im BGB steht dann der Hinweis, dass das OWi-Verfahren nicht von der Auskunftserteilung befreit.
Nach acht bis zwölf Monaten kommen dann einige Wiederholungsfälle auf den Tisch, da sind dann schon Bußgelder von 400 EUR rk geworden.
Als ich jetzt einen "Drittverstoß" auf den Tisch bekam, habe ich den Betroffenen vorgeladen und ihm erstmal erklärt, warum ich mich schon wieder melde.

Hat's denn jetzt schon mit der Anmeldung im anderen Forum geklappt? Dort haben wir diese Thematik auch schon öfter besprochen.

__________________
-- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
45 07.09.2011 15:40 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.453
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.796.315
Nächster Level: 3.025.107

228.792 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von SE-Schwarzarbeit
Hat's denn jetzt schon mit der Anmeldung im anderen Forum geklappt? Dort haben wir diese Thematik auch schon öfter besprochen.


Jau, die zweite Anmeldung war von Erfolg gekrönt.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
46 07.09.2011 16:00 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
steffig   Zeige steffig auf Karte steffig ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 02.01.2012
Beiträge: 1
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 5 [?]
Erfahrungspunkte: 143
Nächster Level: 173

30 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen RE: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung

Guten Morgen!

Auch wenn der Thread schon etwas älter ist....
Bin ganz neu angemeldet und habe noch nicht den Überblick

Ich benötige dringend einen Musterbescheid für eine Untersagung nach § 16 HWO. Die Zustimmungen der Handwerkskammer sowie der IHK liegen mir bereits vor.

__________________
SG
47 01.02.2012 09:44 steffig ist offline E-Mail an steffig senden Homepage von steffig Beiträge von steffig suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 564
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 320.648
Nächster Level: 369.628

48.980 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Untersagung nach § 16 Handwerksordnung

Moin aus Rheinhessen,
und Willkommen im Forum liebe steffig.
Das was Du suchst, findest Du in diesem Thread auf Seite 2. Ich hatte hier am 01.09.2011 meinen (alten) Bescheid nach § 16 III HWO eingestellt - viel Erfolg.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
48 01.02.2012 10:11 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Gewerbeanfänger Gewerbeanfänger ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 18.02.2010
Beiträge: 33
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 27.240
Nächster Level: 29.658

2.418 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de









ich habe zum ersten Mal eine Untersagung nach § 16 Abs. 3 HWO auf dem Tisch und würde mich auch über die Übersendung eines Musters einer OV freuen. Applaus

Vielen Dank.
49 02.02.2012 10:43 Gewerbeanfänger ist offline E-Mail an Gewerbeanfänger senden Homepage von Gewerbeanfänger Beiträge von Gewerbeanfänger suchen
Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-142.gif

Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.453
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.796.315
Nächster Level: 3.025.107

228.792 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Betriebsschließung bei Handwerksbetrieb

Zitat:
Natürlich soll das Bußgeld in entsprechender Höhe den Betroffenen dazu anhalten, sich zukünftig gesetzestreu zu verhalten. Oftmals kommt diese Einsicht aber erst, wenn es dann tatsächlich zum Zahlvorgang kommt, was aber bei Ausschöpfung des Rechtsweges viele viele Monate dauern kann.

Habe grad einen Fall auf den Tisch bekommen. Bußgeld: 75 €... Lesen

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
50 27.02.2012 17:01 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
Seiten (3): « vorherige 1 2 [3] Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Untersagung nach § 16 Handwerksordnung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
bwin muss 6,5 Mio. Euro Umsatzsteuer nachzahlen Spielrecht   04.07.2010 18:21 von gmg     Gestern, 08:21 von räubertochter   Views: 2.265
Antworten: 8
1 Dateianhänge enthalten Untersagung von Glücksspielwerbung Spielrecht   02.07.2010 10:25 von foerster     22.05.2012 08:28 von räubertochter   Views: 8.902
Antworten: 13
1 Dateianhänge enthalten Bayerischer Landtag Drs: 16/11811 Suchtgefahren an Ge [...] Spielrecht   20.04.2012 10:53 von gmg     23.04.2012 08:27 von gmg   Views: 258
Antworten: 3
8 Dateianhänge enthalten DRS 16/3456 vom 15.09.2010: Gesetz über die Erlaubnis [...] Spielrecht   21.09.2010 16:13 von gmg     26.03.2012 14:00 von gmg   Views: 13.857
Antworten: 18
2 Dateianhänge enthalten 2012-03-07 BA Berlin: Bundesländer müssen angeblich Gl [...] Spielrecht   07.03.2012 13:30 von gmg     23.03.2012 04:56 von Meike   Views: 448
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 12.002 | Views gestern: 77.217 | Views gesamt: 60.768.154


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 162 | Gesamt: 0.620s | PHP: 99.84% | SQL: 0.16%