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BZgA macht Werbung für den EuroJackpot |
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1
11.02.2012 22:33 |
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räubertochter

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Das ist aber keine Werbung der BZgA für den Eurojackpot, sondern ein Hinweis der Verantwortlichen des Eurojackpots an gefährdete Spieler. Die BZgA wird den Teufel tun und Werbung für Glücksspiele machen.
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2
12.02.2012 11:25 |
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Solon
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Stresstest
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…erwischt! Irgendwie muss ich die Zeit bis zum 1.3.2012 überbrücken. Erst ab März soll die Werbekampagne für den EuroJackpot offiziell losgehen.
Was mich besonders an der neuen „Wunderwaffe“ von WestLotto interessiert:
WestLotto, der DLTB und die "Ministranten" aus der Politik versprachen heilig, dass der Jackpot bei der neuen Lotterie: EuroJackpot, nie kleiner als 10 Mio. € sein wird.
Das heißt, dass egal ob bei der ersten Ausspielung (Oder bei allen Ausspielungen, die mit dem Aufbau eines neuen Jackpots beginnen werden) nur 2 Mio. €, 12 Mio. € oder 20 Mio. € eingespielt werden, die besagte Summe für die höchste Gewinnklasse von 10 Mio. € bereitgestellt bzw. „vorfinanziert“ wird.
Woher dieses Geld kommt/kommen soll, haben witzigerweise weder WestLotto, der DLTB, die "Ministranten" noch die „investigative“ Presse bis dato „verraten“.
Stresstest – „Großraum Krefeld“
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3
12.02.2012 23:31 |
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bandick

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na, woher soll das geld schon kommen? man wird sicherlich nicht selbst in die ausschüttung "reinbuttern", sondern die spieler, wie beim lotto üblich, ihre gewinne letztlich selbst zahlen lassen. in anbetracht der tatsache, dass der eurojackpot ja länderübergreifend funktioniert, geht man eben von entsprechen hohen einsatzsummen aus, von denen ein vergleichsweise hoher betrag eben wieder an den/die gewinner ausgezahlt wird.
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4
13.02.2012 09:19 |
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Stresstest
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| Zitat: |
Original von bandick
in anbetracht der tatsache, dass der eurojackpot ja länderübergreifend funktioniert, geht man eben von entsprechen hohen einsatzsummen aus, von denen ein vergleichsweise hoher betrag eben wieder an den/die gewinner ausgezahlt wird. |
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…da haste Recht! Besonders die EuroJackpot-Spieler aus Slowenien (2 Mio. Einwohner), Finnland (5,4 Mio. Einwohner) oder Dänemark (5,5 Mio. Einwohner), werden dafür sorgen, dass die Gesamtspieleinsätze alles Bisherige übertreffen. Und dazu noch mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass fast jeder zweite Jackpot – rein statistisch betrachtet, an einen Teilnehmer aus Deutschland ausgezahlt wird.
Spaß beiseite. Die zuständigen Behörden haben allen 16 Lottogesellschaften in der BRD die Genehmigung für den EuroJackpot bereits erteilt. Wo sind diese Papiere einsehbar? Wo sind die Spielbedingungen? Wo ist der Spielplan für den EuroJackpot? Dass das Preis–Leistung-Verhältnis im Vergleich mit Lotto 6aus49 viel schlechter ist, versteht sich von selbst. Was fehlt, sind die genauen Daten. Auch über den garantierten 10 Mio. € hohen Jackpot.
Stresstest – „Großraum Krefeld“
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5
13.02.2012 18:41 |
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bandick

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auf dieser homepage scheint es alle wichtigen infos zu geben: http://www.euro-jackpot.org/
dass irgendwo papiere einsehbar sind, halte ich hingegen für unwahrscheinlich. warum sollte man die auch irgendwo einsehen lassen? dabei handelt es sich schließlich um verträge, und die werden in der regel nicht öffentlich gemacht.
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6
19.02.2012 09:24 |
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Stresstest
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| Zitat: |
Original von bandick
auf dieser homepage scheint es alle wichtigen infos zu geben: http://www.euro-jackpot.org/
dass irgendwo papiere einsehbar sind, halte ich hingegen für unwahrscheinlich. warum sollte man die auch irgendwo einsehen lassen? dabei handelt es sich schließlich um verträge, und die werden in der regel nicht öffentlich gemacht. |
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…ja, auf dieser Homepage gibt es einige Infos. Beispielsweise:
„…Vorerst nehmen nur die EU-Länder Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Island, Italien, Niederlande, Norwegen und Schweden teil. Es ist aber durchaus möglich, dass sich diese Anzahl erweitert und sich dadurch die Jackpotgewinne erhöhen…“
…und weiter unten:
„…Nach Informationen der norwegischen Regierung sollen 50% der Einsätze als Gewinne ausgeschüttet werden…“
Saartoto ist da einer anderen Meinung: „…Anbieter sind die staatlich konzessionierten Lotteriegesellschaften der deutschen Bundesländer sowie weitere europäische Gesellschaften aus Finnland, Dänemark, Slowenien, Italien und den Niederlanden…“
http://www.saartoto.de/news/rul/01325/index.html
…also nix mit Norwegen, Island, Estland und Schweden. Und wenn ein User die Gewinnchancen beim EuroJackpot auf „euro-jackpot.org“ sieht – zum Beispiel, dass er im Schnitt über 35 000 € investieren muss, um einmal 4 Richtige zu treffen, dann sollte er auch erfahren können, wie hoch der Gewinn für die 4 Richtigen (im Mittelwert) sein wird. Bei der Lotterie „Euromillions“ gab es dafür ca. 79 € (bei 12 Gewinnklassen) und diese Angaben waren öffentlich zugänglich.
Ziemlich überrascht hat mich deine Behauptung, bandick, dass die Genehmigung für das Veranstalten einer staatlichen Zahlenlotterie den Charakter eines Vertrags trägt. Bis jetzt war ich der Überzeugung, dies sei ein Verwaltungsakt. Erzähl uns bitte mehr darüber!
Stresstest – „Großraum Krefeld“
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7
19.02.2012 15:00 |
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bandick

König
   
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hallo stresstest,
ich bin keine juristin, insofern mache ich keine spitzfindigen unterscheidungen zwischen einem vetrag und einem verwaltungsakt - ich denke, du weißt schon, was ich meine. letztlich geht es bei beidem um ähnliche dinge, und das wollte ich damit zum ausdruck bringen.
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8
20.02.2012 13:08 |
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räubertochter

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Ein Verwaltungsakt ist "jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist." (http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/verwaltungsakt/)
Der Vertrag hingegen "ist ein Rechtsgeschäft. Es besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen (Angebot und Annahme) von mindestens zwei Personen." (http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/v/vertrag/)
Der Unterschied zwischen beidem liegt, nach meiner amateurhaften Interpretation, vor allem darin, dass es sich bei den Parteien im ersten Fall um Behörden handelt, aber auch einen Verwaltungsakt verstehe ich als Rechtsgeschäft. Oder?
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9
21.02.2012 07:51 |
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Stresstest
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| Zitat: |
Original von räubertochter
aber auch einen Verwaltungsakt verstehe ich als Rechtsgeschäft. |
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…in diesem konkreten Fall sollte man auch so verstehen. Rückblickend sah dieser Deal nämlich so aus - Zitat:
„…Keine Genehmigung für Eurojackpot
Deutsche Lotteriegesellschaften dürfen sich nicht am "Eurojackpot" beteiligen. Eigentlich sollte die neue Lotterie im Winter gemeinsam in neun europäischen Staaten starten. Vorgesehen war ein Hauptgewinn von bis zu 90 Millionen Euro. Nachdem aber der Europäische Gerichtshof am vergangenen Mittwoch das deutsche Glücksspielrecht heftig kritisiert hatte, will nun die zuständige Glücksspielaufsicht im Innenministerium von Nordrhein-Westfalen keine Zustimmung mehr zu den Plänen erteilen. "Eine Genehmigung würde nicht in die politische Landschaft passen", hieß es zur Begründung…“ – Zitat Ende.
http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,716928,00.html
Und wenig später - Zitat:
„…Münster - Die Würfel sind gefallen. Für Westlotto in Münster ist die Genehmigung für die internationale Lotterie „Euro-Jackpot“ wie ein Sechser im Lotto. Das Genehmigungsverfahren war kein Zuckerschlecken, sagt Axel Weber…“ – Zitat Ende.
http://www.westfaelische-nachrichten.de/...pot_nichts.html
Daraufhin konnten wir die frohe Botschaft hören/lesen, dass die „Regelsätze“ der Landtagsabgeordneten in NRW von 10 200 € auf 10 700 € steigen werden. Und zu Recht. Wenn man ein „Rechtsgeschäft“, welches durch finanzielle Verluste der Bürger Mehreinnahmen aus der Lotteriesteuer generieren wird, erfolgreich abgewickelt hat, dann ist das einfach eine gute Politik. Und gute Politik gibt es nicht umsonst.
Stresstest - "Großraum Krefeld"
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10
21.02.2012 16:05 |
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Meike
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11
21.02.2012 17:52 |
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Stresstest
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…vielen Dank für diesen Link, Meike! Aber seien wir doch mal ehrlich. Über solche „Initiativen“ kann Lotto Bayern, Lotto Hessen und der Rest der „Lotto-Mafia“ in Deutschland nur lachen. Was bringt die Eventualität einer Kontrolle nach der Tat? Wichtig wären Maßnahmen, die eine Straftat oder betrügerische Machenschaften wirksam verhindern. Die im Punkt 2, 2.1 formulierte Maßnahme: “…Überwachung der Transaktionen von und der Geschäftsbeziehung zum Kunden…“, sieht bereits auf dem Papier harmlos aus.
Als 2009 zwei „Subjekte“ aus Bayern gleichzeitig je 31,7 Mio. € im Lotto „gewannen“, da waren nicht nur Kenner der Branche völlig überrascht, sondern am meisten die Versicherungsmathematiker der Münchener Rück, die berechnet haben, dass so ein Extremfall (wenn überhaupt) erst nach zig Jahren und nicht nach wenigen Monaten eintreten kann/wird.
Und ich bin mir ziemlich sicher, dass - obwohl die oben erwähnte „Vorschriften“ seit 2005 galten, keine Überprüfung dieser zwei dubiosen „Gewinner“ stattfand.
Stresstest – „Großraum Krefeld“
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12
21.02.2012 20:22 |
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Meike
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Hallo Stresstest,
ich persönlich gehe davon aus, dass sich zumindest ab 2012 einiges in diesem Bereich ändern wird.
Und dies bedeutet gerade für den länderübergreifenden Jackpot so einigen Regelungsbedarf!
VG
Meike
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13
22.02.2012 04:40 |
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bandick

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hallo meike,
was veranlasst dich dazu, davon auszugehen, dass sich einiges in diesem bereich ändern wird? du hast sicherlich recht, dass ein solches vorhaben einen starken regelungsbedarf aufweist, aber ob das auch so gehandhabt wird? zumal die länderübergreifende ausweitung dermaßen viele schlupflöcher aufweist, die, ich kann es mir zumindest nicht vorstellen, kaum flächendeckend zu stopfen sind.
und stresstest,
ich stimme dir vollkommen zu, dass kontrollen nach einer tat bereits zu spät sind. aber genau so läuft es doch hierzulande - und zwar nicht nur im glücksspielbereich, sondern auch überall anders. erst, wenn das kind in den brunnen gefallen ist, überlegt man sich, woran das gelegen haben mag und wie man das zukünftig verändern kann. vorher denkt nie jemand an die gefahren. und solange an den entscheidenden und gewinnbringenden stellen immer noch genug profiteure sitzen, wird sich daran so schnell auch nichts ändern.
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22.02.2012 09:36 |
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Meike
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15
22.02.2012 12:18 |
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Stresstest
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| Zitat: |
Original von Meike
Hallo Stresstest,
ich persönlich gehe davon aus, dass sich zumindest ab 2012 einiges in diesem Bereich ändern wird.
Und dies bedeutet gerade für den länderübergreifenden Jackpot so einigen Regelungsbedarf!
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Muahahahahaha! Der war richtig gut, Meike!
Hierzu ein Zitat: „…Brüssel, 16.01.2007 (…) Ich bedaure, Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Europäische Kommission, die nur im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse handeln darf, nicht berechtigt ist, die Durchführung der Keno-Zahlenwette im Land Hessen einer Untersuchung zu unterziehen (…) Die Untersuchung der Kommission betrifft lediglich die Frage, ob die betreffenden einzelstaatlichen Maßnahmen im Bereich der Sportwetten mit Artikel 49 EG-Vertrag vereinbar sind…, “ – Zitat Ende.
Soviel zu diesem Thema. Es gilt nach wie vor:
„…Da Glücksspielveranstalter Güter verkaufen, deren wesentlichen Eigenschaften die Spieler nicht durch Beobachtung feststellen und kontrollieren können, sind die Veranstalter der Versuchung zu betrügerischen Machenschaften ausgesetzt…“ – Dr. Michael Adams, Dr. Till Tolkemitt.
Stresstest – „Großraum Krefeld“
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22.02.2012 18:33 |
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