unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite


Forum-Gewerberecht wird Ihnen zur Verfügung gestellt von TIGRIS-SOFTWARE

Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Zytologie-Assistentin » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Zytologie-Assistentin
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Martl Martl ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 20.02.2008
Beiträge: 12
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 18.667
Nächster Level: 22.851

4.184 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Text Zytologie-Assistentin

Sehr geehrte Kollegen,

in unserem Landkreis möchte eine Zytologie-Assistentin ein Gewerbe anmelden - fällt das unter Heil-/Hilfsberufe bzw. kann das überhaupt eine selbständige Tätigkeit sein?
Ich habe weder im Internet noch in einschlägigen Kommentaren etwas entferntes gefunden, daher bitte ich hier um Hilfe.

Ich bedanke mich schon im Voraus!

Martina Thielmann
Gewerbe-, Veterinär- und Gesundheitsangelegenheiten
Landratsamt Freising

Danke
1 15.02.2012 15:45 Martl ist offline E-Mail an Martl senden Beiträge von Martl suchen
TIGRIS-Werbung
Zum Anfang der Seite springen

MGruenn   Zeige MGruenn auf Karte MGruenn ist männlich
Eroberer


Dabei seit: 09.07.2007
Beiträge: 62
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 110.475
Nächster Level: 125.609

15.134 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Zytologie-Assistentin

Moin Martina!

also das hatten wir auch noch nicht, aber:
Schau doch mal ins MTA-Gesetz, da sind in § 9 alle Tätigkeiten aufgeführt, die einer best. Erlaubnis / Ausbildung vorbehalten sind.
Med. Techn. Assisten nach diesem Gesetz wären nach Landmann-Rohmer, RdNr 64 zu § 6 GewO, Nr. 4, dann außen vor.
Allerdings ist im MTA-Gesetz keine Zytologie-Assistentin aufgeführt, die Ausbildungen heißen alle anders?

Gruß
Michael

__________________
Michael Grünn
2 16.02.2012 07:49 MGruenn ist offline E-Mail an MGruenn senden Beiträge von MGruenn suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 566
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 322.363
Nächster Level: 369.628

47.265 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Zytologie-Assistentin

Moin aus Rheinhessen,
ein Blick in Wikipedia weist für mich ebenfalls in die Richtung der MTA - in einer spezialisierten Ausführung, würde daher annehmen, dass eine Meldepflicht wg. Anwendung des § 6 GewO nicht besteht.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
3 16.02.2012 07:54 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-369.jpg

Dabei seit: 28.08.2008
Beiträge: 433
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 591.277
Nächster Level: 677.567

86.290 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

hier mal das Berufsbild / Aufgaben Zytologieassistent

Zitat:
In erster Linie arbeiten ein Zytologieassistent und eine Zytologieassistentin in den zytologischen Labors von Kliniken, in medizinischen Forschungsinstituten, größeren Frauenarztpraxen, eigenständigen medizinischen Labors, bei Gesundheitsämtern oder in der Forschung und Entwicklung. Sie untersuchen die von den Ärzten und Ärztinnen entnommenen Zellpräparate auf Krebsbefall und erstellen die ersten Befunde. Dazu führen sie mikroskopische Untersuchungen mit Hilfe von speziellen Färbe- und Mikroskopietechniken an Sekreten, Abstrichen, Darmschleim, Gewebswasser, Rückenmarksflüssigkeit usw. durch. Außerdem gehört das durchführen von mikroskopischen Chromosomen-Untersuchungen, das herstellen von Gewebepräparaten sowie das anlegen von Gewebekulturen zu ihren Aufgaben. Neben diesen Tätigkeiten führen sie unter anderem Blutgruppenbestimmungen durch und stellen die Gerinnungszeit des Blutes fest, untersuchen Ausscheidungen, Gewebe und Körperflüssigkeiten mikroskopisch in Bezug auf Erreger und legen Erregerkulturen an. Die Höhe von ihrem Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung bzw. der Qualifikation ab und kann auch über dem Durchschnittsgehalt liegen.
(Quelle: http://berufe.gehaltsvergleich.com/z/Zytologieassistent-Zytologieassistenti
n.html


Landmann/Rohmer setzt sich in § 6 Rdn. 63 GewO mit Heilhilfsberufe auseinander.
Sinngemäß wird beschrieben, dass neben den heilkundlichen Tätigkeiten (u.a. Ärzte, Heilberufe) auch Heilhilfsberufe (z.B. Hebammen, Krankenpfleger, Masseure) unter § 6 GewO fallen. Dies wird u.a. damit begründet, da für die meisten Heilhilfsberufe besondere gesetzliche Regelungen des bundes und der Länder bestehen.
"... für Zytologie-Assistenten bestehen in mehreren Ländern landesrechtliche Vorschriften"

Folgende Heilhilfsberufe sind bundesrechtlich geregelt:

Landmann/Rohmer § 6 Rdn 64

Pkt. 4. technische Assistenen in der Medizin nach dem Gesetz (MTA-Gesetz) v. 2.8.1993 (BGBl. I S. 1402, mehrfach geändert)


MTAG (G. v. 02.08.1993 BGBl. I S. 1402; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515)

§ 9
(1) Auf dem Gebiet der Humanmedizin dürfen ausgeübt werden

1. die folgenden Tätigkeiten nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Nr. 1:

a) technische Aufarbeitung des histologischen und zytologischen Untersuchungsmaterials, technische Beurteilung der Präparate auf ihre Brauchbarkeit zur ärztlichen Diagnose,

Ich denke, dies umfasst beide Aussagen meiner Vorredner und eine Meldepflicht liegt nicht vor.

Gruß, Steffen

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
4 17.02.2012 10:29 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Martl Martl ist weiblich
Jungspund


Dabei seit: 20.02.2008
Beiträge: 12
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 18.667
Nächster Level: 22.851

4.184 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Martl


www.Fiat-126-Forum.de







Ich bedanke mich recht herzlich für die sehr hilfreichen Antworten! Applaus

Danke
5 22.02.2012 09:27 Martl ist offline E-Mail an Martl senden Beiträge von Martl suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Zytologie-Assistentin

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 16.853 | Views gestern: 77.588 | Views gesamt: 60.850.593


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 110 | Gesamt: 0.556s | PHP: 99.82% | SQL: 0.18%