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Zytologie-Assistentin |
Martl

Jungspund

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Zytologie-Assistentin |
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Sehr geehrte Kollegen,
in unserem Landkreis möchte eine Zytologie-Assistentin ein Gewerbe anmelden - fällt das unter Heil-/Hilfsberufe bzw. kann das überhaupt eine selbständige Tätigkeit sein?
Ich habe weder im Internet noch in einschlägigen Kommentaren etwas entferntes gefunden, daher bitte ich hier um Hilfe.
Ich bedanke mich schon im Voraus!
Martina Thielmann
Gewerbe-, Veterinär- und Gesundheitsangelegenheiten
Landratsamt Freising
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1
15.02.2012 15:45 |
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MGruenn
Eroberer
  
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| RE: Zytologie-Assistentin |
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Martina!
also das hatten wir auch noch nicht, aber:
Schau doch mal ins MTA-Gesetz, da sind in § 9 alle Tätigkeiten aufgeführt, die einer best. Erlaubnis / Ausbildung vorbehalten sind.
Med. Techn. Assisten nach diesem Gesetz wären nach Landmann-Rohmer, RdNr 64 zu § 6 GewO, Nr. 4, dann außen vor.
Allerdings ist im MTA-Gesetz keine Zytologie-Assistentin aufgeführt, die Ausbildungen heißen alle anders?
Gruß
Michael
__________________ Michael Grünn
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2
16.02.2012 07:49 |
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Solon
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Rheinhesse
Haudegen
  

Dabei seit: 02.11.2010
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| RE: Zytologie-Assistentin |
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aus Rheinhessen,
ein Blick in Wikipedia
weist für mich ebenfalls in die Richtung der MTA - in einer spezialisierten Ausführung, würde daher annehmen, dass eine Meldepflicht wg. Anwendung des § 6 GewO nicht besteht.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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3
16.02.2012 07:54 |
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Steffen Balzer
Routinier
 

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Hallo,
hier mal das Berufsbild / Aufgaben Zytologieassistent
| Zitat: |
| In erster Linie arbeiten ein Zytologieassistent und eine Zytologieassistentin in den zytologischen Labors von Kliniken, in medizinischen Forschungsinstituten, größeren Frauenarztpraxen, eigenständigen medizinischen Labors, bei Gesundheitsämtern oder in der Forschung und Entwicklung. Sie untersuchen die von den Ärzten und Ärztinnen entnommenen Zellpräparate auf Krebsbefall und erstellen die ersten Befunde. Dazu führen sie mikroskopische Untersuchungen mit Hilfe von speziellen Färbe- und Mikroskopietechniken an Sekreten, Abstrichen, Darmschleim, Gewebswasser, Rückenmarksflüssigkeit usw. durch. Außerdem gehört das durchführen von mikroskopischen Chromosomen-Untersuchungen, das herstellen von Gewebepräparaten sowie das anlegen von Gewebekulturen zu ihren Aufgaben. Neben diesen Tätigkeiten führen sie unter anderem Blutgruppenbestimmungen durch und stellen die Gerinnungszeit des Blutes fest, untersuchen Ausscheidungen, Gewebe und Körperflüssigkeiten mikroskopisch in Bezug auf Erreger und legen Erregerkulturen an. Die Höhe von ihrem Einstiegsgehalt hängt von der Berufserfahrung bzw. der Qualifikation ab und kann auch über dem Durchschnittsgehalt liegen. |
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(Quelle: http://berufe.gehaltsvergleich.com/z/Zytologieassistent-Zytologieassistenti
n.html
Landmann/Rohmer setzt sich in § 6 Rdn. 63 GewO mit Heilhilfsberufe auseinander.
Sinngemäß wird beschrieben, dass neben den heilkundlichen Tätigkeiten (u.a. Ärzte, Heilberufe) auch Heilhilfsberufe (z.B. Hebammen, Krankenpfleger, Masseure) unter § 6 GewO fallen. Dies wird u.a. damit begründet, da für die meisten Heilhilfsberufe besondere gesetzliche Regelungen des bundes und der Länder bestehen.
"... für Zytologie-Assistenten bestehen in mehreren Ländern landesrechtliche Vorschriften"
Folgende Heilhilfsberufe sind bundesrechtlich geregelt:
Landmann/Rohmer § 6 Rdn 64
Pkt. 4. technische Assistenen in der Medizin nach dem Gesetz (MTA-Gesetz) v. 2.8.1993 (BGBl. I S. 1402, mehrfach geändert)
MTAG (G. v. 02.08.1993 BGBl. I S. 1402; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515)
§ 9
(1) Auf dem Gebiet der Humanmedizin dürfen ausgeübt werden
1. die folgenden Tätigkeiten nur von Personen mit einer Erlaubnis nach § 1 Nr. 1:
a) technische Aufarbeitung des histologischen und zytologischen Untersuchungsmaterials, technische Beurteilung der Präparate auf ihre Brauchbarkeit zur ärztlichen Diagnose,
Ich denke, dies umfasst beide Aussagen meiner Vorredner und eine Meldepflicht liegt nicht vor.
Gruß, Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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4
17.02.2012 10:29 |
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Martl

Jungspund

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Themenstarter
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Ich bedanke mich recht herzlich für die sehr hilfreichen Antworten!
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5
22.02.2012 09:27 |
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