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Dreadworker/Friseur |
Drunkenbutterfly

Grünschnabel
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Dreadworker/Friseur |
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Hallo!
Zuallererst "Hallo"
, denn ich bin neu hier!
Ich komme auch gleich mit einer speziellen Frage her und hoffe, dass mir hier weitergeholfen werden kann:
Ich habe vor einem Monat ein Gewerbe angemeldet. Ich erstelle und pflege Dreadlocks (verfilzte Haare) auf natürliche Art und Weise.
Nun meldet sich die Handwerkskammer bei mir und bittet um Zusendung meines Meisterbriefs, da ich angeblich eine Friseurtätigkeit aufgenommen habe. Einen Meisterbrief habe ich jedoch nicht, auch keinen Gesellenbrief oder dergleichen. Die Erstellung und Pflege von Dreadlocks ist auch kein Teil der Friseurausbildung. Ebenfalls hantiere ich nicht mit Schere, Rasiermesser oder Chemikalien. Ich benutze nur meine Hände, eine Häkelnadel und je nach Filzmethode einen Tierkamm.
Meine Tätigkeit ist keinesfalls mit der eines Friseurs zu vergleichen; allein die "Arbeit am Kopf des Kunden" haben beide Tätigkeiten gemein, jedoch würde sich kein Friseur oder Dreadworker allein auf diese Tätigkeitsbezeichnung zurücksetzen lassen wollen.
Meine zuständige Handwerkskammer möchte nun, dass ich meine Tätigkeit ausführlich beschreibe, was ich gerne mache. Doch klang der Herr am Telefon wenig einsichtig, so dass ich damit rechne, dass mir die Ausübung meines Gewerbes verboten wird.
Da mein Tätigkeitsbereich nicht in den Tätigkeitsbereich eines Friseurs fällt, ist mir auch kein Friseur bekannt, der dies anbietet. Es mag vereinzelt welche geben, jedoch ist dies unüblich, da Friseure für sich beanspruchen das Haar zu pflegen und nicht zu schädigen wie beispielsweise durch eine Dreadlockprozedur. Es sind lediglich Afroshops, die eigentlich nur Haarpflegeprodukte für afrikanisches Haar verkaufen, auf dem Gebiet tätig, sowie andere Kleinunternehmer wie ich in anderen Städten, wo die zuständige Handwerkskammer den Unterschied erkannt hat.
Was kann ich nun tun und in mein Schreiben einbauen, so dass der Unterschied klar wird?
Ich bin über jede Einschätzung der Situation dankbar!
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1
24.11.2011 19:30 |
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TIGRIS-Werbung
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LKKS
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Haben Sie schon mal darüber nachgedacht, diese Tätigkeit ohne feste Niederlassung, also im Reisegewerbe auszuüben?
Da wäre der Meisterbrief nicht nötig, ebensowenig ein Eintrag in die Handwerksrolle.
Lediglich eine Reisegewerbekarte wäre zu beantragen.
Sie dürften allerdings kein Ladenlokal oder Ähnliches vorhalten,sondern müßten mobil und auseigenem Antrieb auf die Kundschaft zugehen, Stichwort Klinkenputzen.
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2
25.11.2011 07:08 |
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Solon
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Anni Weiler

Tripel-As

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Umgehung der Vorschriften übers stehende Gewerbe? Mögliche Lösung, aber nicht wirklich wünschenswert, oder?
Ich sehe in dem, was Du tust, nicht den gefahrengeneigten Teil des Friseurhandwerks, weil Du, wie beschrieben, weder mit Schere noch mit Chemikalien hantierst. Besorg Dir bitte aus dem Internet die Beschreibung, was ein handwerklicher Friseur können muss und wider lege Deiner HWK anhand dieser Beschreibung die mangelnde Gefahrengeneigtheit. Das sollte reichen. Und wenn das nicht hinhaut, mach dem Sachbearbeiter der HWK doch einfach ein paar Dreadlocks. ;-)
Was sagt denn Deine Gewerbebehörde dazu? Die hat bei der Anmeldung scheinbar keinen Rolleneintrag gefordert. Vllt. kannste die mit ins Boot nehmen.
Viele Grüße - Anni (mit Naturkurven im Haar
)
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
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3
25.11.2011 08:08 |
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LKKS
Routinier
 
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| Zitat: |
| Was sagt denn Deine Gewerbebehörde dazu? Die hat bei der Anmeldung scheinbar keinen Rolleneintrag gefordert. |
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Diese Forderung kommt der Gewebebehörde gar nicht zu, sie hat eine Meldung entgegenzunehmen, mehr erst einmal nicht.
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4
25.11.2011 08:37 |
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Anni Weiler

Tripel-As

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Das stimmt selbstverständlich. Aber der Hinweis sollte bei der Anmeldung erfolgen. Wie man in diesem Fall sieht, hilft das dem Gewerbetreibenden auch schonmal und bestimmte Dinge können im Vorfeld geklärt werden.
__________________ "Und Du stehst im Regen und Du wirst nicht nass, denn es regnet an Dir vorbei"
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5
25.11.2011 08:41 |
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jonas kuckuk
Mitglied
 
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Hallo Dreadworker,
Ich bin ebenfalls Handwerker OHNE Meisterbrief.
Für den Friseur ist die Gefahrengeneigtheit nicht entscheidend! Für deine Tätigkeiten der Meisterbreif völlig unnötig.
Der reflex der Handwerkskammer, dir den Meisterbrief zur Pflicht zu machen ist nicht ernst zu nehmen.
Natürlich kann dir da auch die Behörde helfen! Wen sie will.
Eine Anmeldung als Maskenbildner oder Hairstylist müsste voll ausreichen.
Falls du auch Aufträge "außerhalb deiner Niederlassung" bekommst, ist auch eine Reisegewerbekarte möglich bzw Pflicht.
Im reisenden Gewerbe darfst du alle meisterpflichtigen Gewerbe ausüben, bis auf die verbotenen Tätigkeiten.
Du kannst viele Wege gehen dein Recht durchszusetzten.
Schau dich mal auf der Seite des BUH e.V. um - da gibt es etliches zu lesen.
Gruß Jonas
__________________ Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
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7
05.12.2011 09:51 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
  

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Hallo!..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Der pauschalen Aussage von Herrn Kuckuck, dass ein Friseur keine gefahrengeneigte Tätigkeit ausübt, möchte ich an dieser Stelle vehement widersprechen. Hierzu gibt es auch eine vielzahl von geschädigten Personen, die im WWW Hilfe erbeten haben, wenn der Friseur nicht nur die Haare falsch geschnitten, sondern vielmehr die Kopfhaut und selbst das Gesicht durch Falschanwendung geschädigt hat.
Selbstverständlich handelt es sich m. E. deshalb z. B. beim Einsetzen von Bleichmitteln, Haarfärbemitteln etc. um gefahrengeneigte Tätigkeiten, deren Umgang man beherrschen sollte und durchaus im Rahmen einer Ausbildung erlernen kann und sollte.
Vielmehr gehe ich davon aus, dass Herr Kuckuck, der ein vehementer Verfechter der Interessen der Handwerker im Reisegewerbe ist (m. E. auch zu Recht) meinte, dass für die von Ihnen konkret ausgeübte Tätigkeit nicht zwingend von einer Gefahrengeneigtheit auszugehen ist.
Deshalb sollte auch wohl eine Eintragung im handwerksähnlichen Verzeichnis ausreichen.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit!
Kramer
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8
05.12.2011 16:01 |
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jonas kuckuk
Mitglied
 
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Ahoi auch nach Cloppenburg,
Entschuldigung, dass ich nicht ausführlicher auf die Gefahrengeneigtheit des Friseurberufs eingegangen bin.
Aber nochmal: Die Gefahrengeneigtheit war nicht entscheidend für die gesetzliche Begründung für die Anlage A, die meisterpflichtigen Berufe.
bei der letzten Gesetzesnovelle änderte sich der Reglungszweck der Handwerksordnung und plötzlich musste man etliche Gefahren herbeireden, damit möglichst viele Berufe meisterpflichtig bleiben konnte.
Nur der Maler, der Friseur und der Fliesenleger sollten ganz klar rausfallen aus der Meisterpflicht. Auch nicht mit Übertreibungen wollte man hier für die Gefahrengeneigtheit sprechen. So begründete man schließlich den Eingriff in die Berufsfreiheit/ Gewerbefreiheit mit der enormen Ausbildungsleistung. Das hat die Politik unüberlegt geschluckt.
Natürlich gibt es Gefahren für Dritte wenn ich meinen beruf ausübe. Egal welchen - ich denke da sind alle möglichen Gefahren denkbar, aber zur Einschränkung der Berufsfreiheit sind sie nicht geeignet, zumindestens müsste man sie mal benennen und begründen warum ein Meister diese Gefahren vermeiden kann. Ich denke ein verantwortungsvoller Umgang ist vorauszusetzen.
Die genannten Gefahren von Herrn Cramer sind auch nicht durch einen Meister, der die ganze zeit daneben steht zu verhindern. Eine Chemische oder auch biologische Substanz, die zum Beispiel eine Allergie auslöst, kann auch vom Meister nicht vorausgesehen werden.
Genauso, kann mir keiner erklären, warum ich als reisender Friseur diese gefahren plötzlich nicht produziere oder auch nach der Handwerksordnung im unerheblichen Nebenbetrieb gänzlich ohne Meister auskomme.
Die Gefahrengeneigtheit ist eins der untauglichsten Argumente um eine Gewerbefreiheit einzuschränken - zumindestens wenn es so wie in der Handwerksordnung schnell gestrickt wurde.
Der Dreadlockpfleger darf meiner Meinung nach seinen Job auch ohne Handwerksrolleneintrag und Mitgliedschaft in der Handwerkskammer auskommen. Das Reisegewerbe ist für ihn nur interessant, wenn er tatsächlch seine Aufträge auf zB Festivals sammelt, auf Konzerten und in Jamaikanischen Altersheimen.
Und : Ist der Beruf überhaupt aus dem Handwerk entstanden? Ich glaube nicht, den verfilzte Haare sind das Gegenteil von Friseuertätigkeit.
Auch ist seine Tätigkeit sicherlich innerhalb von 3 Monaten erlernbar-
warum aber begreift das die örtliche Handwerkskammer nicht?
Ich würde gerne mal das Schreiben der Kammer sehen.
Ich empfehle mal bei der örtlichen IHK nachzufragen.
Gerne, wenn Interesse besteht belege ich meine Aussage zum Reglungszweck der HWO (des Friseurberufs) auch mit Quellenangaben.
Schaut man in die Protokolle des Vermittlungsauschusses zur neuen letzten Handwerksordnung verliert man nicht nur den Glauben an den Reglungszweck der Meisterzwangs, sondern auch an die Glaubwürdigkeit unserer Politiker.
Dazu gerne mal mehr.
Mit den besten Grüßen auch nach Cloppenburg
(auf das euch mal ein paar Kaffefahrtenbetrüger ins Netz gehen!)
Jonas Kuckuk
__________________ Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
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9
05.12.2011 19:18 |
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Drunkenbutterfly

Grünschnabel
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Themenstarter
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So, nun meld ich mich auch mal wieder zu Wort!
Also erstmal Danke für die ganzen Antworten. Ich hab in den letzten Wochen viel recherchiert und auch der Handwerkskammer geschrieben.
Ich habe in den Schreiben ebenfalls für eine handwerksähnliche Tätigkeit wie die der Maskenbildner plädiert, die innerhalb von 1-3 Monaten erlernbar ist, keine Chemikalien oder scharfen Gegenstände kennt und dass die Tätigkeit nicht aus dem Friseurhandwerk hervorging, sondern schon ewig ewig ewig existiert. Zumal ich keinen Friseur kenne, der öffentlich zugeben würde, dass er gerne Haare schädigt, indem er sie verfilzt.
Die Antwort kam Heiligabend: Nein. Angeblich habe sich die Handwerkskammer mit der Friseurinnung kurzgeschlossen, die ebenfalls der Meinung sei, dass meine Tätigkeit ein Teilbereich des Friseurhandwerks sei.
Mir wurde das Ausführen der Tätigkeit untersagt, allerdings ohne Rechtsbelehrung.
Nun mache ich folgendes:
Ich habe schon Unterschriften und Stempel der Friseursalons in der Gegend gesammelt, die sich von meiner Tätigkeit distanzieren, die zugeben, dass sie weder Teil der Ausbildung ist, noch dass sie es selber lehren, noch dass sie die Tätigkeit anbieten. Einige waren echt angewidert. In meinem Fall jetzt ausnahmsweise mal praktisch. Des weiteren versuche ich im neuen Jahr einen Termin bei der Friseurinnung zu bekommen und erhoffe mir entweder einer einleuchtende Stellungnahme oder die Bestätigung, dass es doch nicht Teilbereich ist. Zudem werde ich die zuständigen Handwerkskammern benennen, die in anderen Städten nicht so aufmucken wie bei mir.
Mit den gesammelten Unterlagen werde ich Widerspruch bei der Handwerkskammer einreichen und auf ein positives Ergebnis hoffen. Ansonsten geht's weiter zum Verwaltungsgericht.
Hat jemand noch weitere Ideen zum weiteren Vorgehen? Was könnte ich noch unternehmen?
@Jonas Kuckuk: Inwiefern kann mir die IHK behilflich sein?
Anmeldung als Hairstylist fällt flach, denn das stand auch schon in der Beschreibung drin und bedeutet laut Handwerkskammer nicht, dass ich keinen Meisterbrief benötige....
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27.12.2011 12:35 |
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jonas kuckuk
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| Dreadlocks kein HANDWERK mit meisterpflicht |
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Liebes Forum,
Ich bekam eben eine Nachricht von der Antragstellerin, dass die Handwerkskammer alle Ansprüche auf Meisterpflicht zurückgenommen hat.
Leider konnte die Betroffene dies dem Forum nicht selber sagen, weil sie wg der regel keine 2 beiträge hintereinander schreiben zu dürfen gesperrt ist.
Also -es war mal wieder eine reflexartige Zwangshandlung der Innung und der Kammer in Sachen Meisterzwang.
Gruß
__________________ Jonas Kuckuk
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12
13.02.2012 12:04 |
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LKKS
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| Zitat: |
| Also -es war mal wieder eine reflexartige Zwangshandlung ... |
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13.02.2012 12:06 |
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Drunkenbutterfly

Grünschnabel
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@jonas kuckuk: Vielen Dank für den Beitrag, so komm ich auch wieder zu Wort!
@LKKS: Ein bisschen Zurückhaltung bitte sehr! Diese schnippischen Kommentare gehören hier nicht her, sondern ins Kinderzimmer. Und schon erst recht nicht, wenn die Person mit ihrer Aussage den Nagel auf den Kopf getroffen hat.
Es mag ja einigen HWK-, oder Gewerbeamtsachbearbeitern nicht passen, dass man jeden Fall nicht immer mit dem gleichen Schema abwickeln kann und dass man sich die Einzelfälle tatsächlich mal anschauen muss. Leider passiert das nicht sehr häufig, das is aber bei jedem Amt so, auch wenn sich jetzt einige auf den Schlips getreten fühlen.
Ich wurde nach meinem ersten Brief von der HWK dermaßen unfreundlich am Telefon behandelt, so als sei ich nur eine von den viele Afro-Shop Inhabern, die laut HWK nur "krumme Dinger" drehen. Was Dreadlocks sind, war denen zu der Zeit sicherlich nicht bewusst.
Erst als ich in SIMPELSTEM Deutsch (den ersten Brief haben sie ja nicht verstanden) und unter Nennung sämtlicher Artikel der Handwerksordnung (die sollten sie ja eigtl kennen) meine 7 Argumente vorgetragen habe, hat sich die Rechtsabteilung mal damit auseinader gesetzt und hat eingesehen, dass kein Grund für einen Eintrag in der Handwerksrolle besteht. Ihnen wurde schlichtweg klar, dass ich klagen und gewinnen würde.
Sollte noch jemand Interesse an den einzelnen Argumenten haben, weil er/sie vllt in einer ähnlichen Lage steckt, so bin ich gerne bereit diese zu teilen.
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14
13.02.2012 12:45 |
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