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Mitteilung vom AG über amtl. Abmeldung |
Ulrike Brandt

Jungspund

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| Mitteilung vom AG über amtl. Abmeldung |
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wie wird es denn woanders mit Mitteilungen vom Amtsgericht bzgl. amtl. Löschungen gehandhabt?
Gewerbe abmelden oder erst noch einmal zur Abmeldung auffordern, in der Hoffnung, dass noch die Gebühren fließen?!
Ulrike
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1
09.01.2012 09:30 |
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MaBid
Mitglied
 
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| RE: Mitteilung vom AG über amtl. Abmeldung |
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wir fordern grundsätzlich noch mal zur Abmeldung auf. Unabhängig davon ob Gebühren fließen oder nicht. Bevor wir nicht alles unternommen haben wird es keine Abmeldung v.A.w. geben.
Gruß aus Marburg
Ralf Zimmermann
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2
09.01.2012 10:02 |
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Solon
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Civil Servant
Kaiser

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Die Frage ist so, wie sie gestellt ist nicht so einfach zu beantworten. Wenn nämlich eine Personengesellschaft gelöscht wird, heißt das ja überhaupt nicht, dass das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird (Beispiel: KG-Komplementär macht als Einzelunternehmer weiter; beim e.K. entfällt einfach nur die HR-Eintragung, was sein Gewerbe überhaupt nicht berührt). Eine ohne Weiteres vorgenommenen Abmeldung vAw würde den Betroffenen vAw ins Unrecht setzen. Das ist natürlich ein absolutes NO GO.
Anders sieht die Sache bei Kapitalgesellschaften aus. Die können nach meinen Dafürhalten nach der Löschung (nicht Auflösung) kein Gewerbe mehr ausüben, weil sie nicht mehr existieren. Andererseits ist auch hier eine Fortsetzung durch Geschäftsführer oder Gesellschafter als Einzelunternehmer möglich und da würde ich sagen: Besser eine nicht richtige Meldung im Gewerberegister als gar keine.
Deswegen stimme ich im Ergebnis Ralf zu.
Gruß vom Mittellauf der Lahn
Frank Schuster
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3
09.01.2012 10:32 |
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Ulrike Brandt

Jungspund

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Themenstarter
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werde dann mal mein Glück mit Anschreiben versuchen!!
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4
10.02.2012 12:16 |
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Roland Kissau
Haudegen
  

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aus Hückeswagen!
Wir haben von unserem Registergericht noch nie eine Mitteilung über eine amtliche Abmeldung bekommen
! Habt Ihr's gut!
Schönes Wochenende,
Roland Kissau
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5
10.02.2012 12:38 |
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