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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister |
Emsland
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| Auskunft aus dem Gewerbezentralregister |
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aus dem sonnigen Norden.
Ich brauche eine Auskunft über einen Gewerbetreibenden aus dem Gewerbezentralregister. Hierfür habe ich mir das Formular GZR 5 besorgt.
Kann ich dies jetzt einfach ausfüllen und zum Bundesamt für Justiz schicken. Oder muss ich noch etwas beachten?
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1
28.05.2009 09:30 |
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Steffen Balzer
Routinier
 

Dabei seit: 28.08.2008
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Guten Morgen,
bei der GZR 5 ist nicht viel zu beachten.
Hier sind jedoch noch 2 Dateianhänge für bestimmte Fälle.
Mfg, Steffen Balzer
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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2
28.05.2009 10:18 |
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Solon
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Thorsten Bäumer
Routinier
 

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| RE: Auskunft aus dem Gewerbezentralregister |
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| Zitat: |
Original von Emsland
aus dem sonnigen Norden.
Ich brauche eine Auskunft über einen Gewerbetreibenden aus dem Gewerbezentralregister. Hierfür habe ich mir das Formular GZR 5 besorgt.
Kann ich dies jetzt einfach ausfüllen und zum Bundesamt für Justiz schicken. Oder muss ich noch etwas beachten? |
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Moinmoin in den nördlichen Nachbarkreis!
Gibt Ihr Gewerbeprogramm eine solche Antragsstellung nicht vor? In unserem Gewerbeprogramm (Migewa) gibt es einen entsprechenden Menüpunkt
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3
28.05.2009 10:19 |
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Claudia Komnick

Haudegen
  
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Bevor ich lange suche, da die Kollegin der Gewerbemeldestelle erkrankt ist.
Eine GmbH braucht einen GZR-Auszug zur Vorlage zur "Qualifizierung". Welche Version muss ich nehmen? ich weiß, dass die Kollegin mehrfach was zurückbekommen hat, weil was falsch war......
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4
02.03.2011 09:56 |
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Steffen Balzer
Routinier
 

Dabei seit: 28.08.2008
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Hallo,
GZR 4 (Anträgen auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über eine juristische Person oder Personenvereinigung) sollte das richtige Formular sein.
Im Feld 02 ist die Schlüsselzahl für die Rechtsform nach Anlage 3 zur 2. GZRVwV einzutragen.
Gruß, Steffen
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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02.03.2011 11:38 |
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Marcel Fromm
Tripel-As

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Ist es nicht nach wie vor so zu handhaben, dass der Betroffene den Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei seinem zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen muss?
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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6
02.03.2011 11:55 |
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Claudia Komnick

Haudegen
  
Dabei seit: 16.06.2005
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bei natürlichen Personen: EMA
bei juristischen: Gewerbeamt
so bei uns zumindest. Das EMA hat ja nicht die Gewerbedaten
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7
02.03.2011 11:58 |
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Marcel Fromm
Tripel-As

Dabei seit: 08.08.2010
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Man lernt hier jeden Tag dazu. Durch meine wechselnde Tätigkeit zwischen Melde- und Gewerbeamt kann ich sagen, dass es bei uns intern so gehandhabt wird, dass das Meldeamt sowohl für natürliche wie auch juristische Personen den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragt und sich bei juristischen Personen einen Auszug aus dem Handelsregister bzw. einen "alten" Auszug zwecks der Daten vorlegen lässt.
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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02.03.2011 12:08 |
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VoPi
Doppel-As
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Hallo erstmal,
ist bei uns auch so!
Das Gewerbeamt wird nur im Vorfeld der i.S. des § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a + b GewO genannten Verfahren tätig und/ oder im Rahmen des § 38 GewO, wenn der Betroffene sich weigert ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbzentralregister einzuholen.
Unter www.informju.de besteht auch die Möglichkeit einer direkten elektronischen Abwicklung für die oben genannten Fälle (im kostenlosen Teilnahmeverfahren).
Freundliche Grüße und beste Wünsche für den Tag/ die Restwoche mailt VoPi aus der "grünen" Stadt am See.
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02.03.2011 16:00 |
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Tommy123
Jungspund

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ich benötige eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister aufgrund § 38 GewO.
Der Gewerbetreibende ist meiner Aufforderung, eine solche Auskunft zu beantragen, nicht nachgekommen. Für diese Auskunft verwende ich ja den Vordruck GZR 5. Ich frage mich nur, welche Schlüsselzahl ich in Feld 01 dafür eintragen muss, da irgendwie nichts passt, oder ich stehe einfach gehörig auf dem Schlauch...? Kann jemand weiterhelfen?
und ein schönes Wochenende!
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10.02.2012 09:15 |
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VoPi
Doppel-As
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hier können Sie nachfragen Support-Tel. des Bundesamtes für Justiz: 0228 99410-5010/ 5348 o. 5356 (freitags von 08.00 - 12.00 Uhr).
Beste Grüße und Wünsche für den Tag/ das Wochenende mailt Ihnen VoPi aus Struceberch.
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11
10.02.2012 09:46 |
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