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Zum Ende der Seite springen Betreiben einer Photovoltaikanlage 3 Bewertungen - Durchschnitt: 6,673 Bewertungen - Durchschnitt: 6,67
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BlankT   Zeige BlankT auf Karte BlankT ist männlich
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Moin ,
ich würde eine Gewerbe-Anmeldung fordern, da der Umfang deutlich über die "Verwaltung eigenen Vermögens" hinausgeht.

__________________
Die 10 Gebote zählen 279 Wörter, die Unabhängigkeitserklärung der 13 nordamerikanischen Staaten 1776 zählt 300 Wörter,
die EU-Verordnung über den Import von Karamel-Bonbons besteht aus 25 911 Wörtern.

81 08.02.2012 11:50 BlankT ist online E-Mail an BlankT senden Homepage von BlankT Beiträge von BlankT suchen
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Erik   Zeige Erik auf Karte Erik ist männlich
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Vielen Dank!
Ich habe nur Bedenken, weill es im Gewerbearchiv v. 2010 heißt, dass für PV-Anlagen auf Dächern, eigen genutzter Gebäude, keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Die Frau hat die Garage zwar gemietet, ab nicht ausschließlich um die PV-Anlage drauf zu bauen.

__________________
der Erik
82 08.02.2012 14:04 Erik ist offline E-Mail an Erik senden Beiträge von Erik suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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Moin aus Rheinhessen,
aber wenn ich mir doch eine Garage anpachte um diese
1. zu vermieten (mit Gewinnerzielungsabsicht) und
2. für die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaikanlage
dann liegt für mich doch schon bei Punkt 1 eine klare Gewinnerzielungsabsicht vor und die Gewerbeanmeldung wäre erforderlich.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
83 08.02.2012 15:10 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Erik   Zeige Erik auf Karte Erik ist männlich
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Stimmt!
Da hab ich wohl etwas auf dem Schlauch gestanden. Manchmal braucht man einen kleinen Denkanstoß!
Du Gute mietet ja die Garagen und vermietet weiter. Von Verwaltung eigenen Vermögens kann also keine Rede sein. Dann kann sie die große PV-Anlage ja gleich mit anmelden großes Grinsen
Vielen Dank.

__________________
der Erik
84 08.02.2012 16:14 Erik ist offline E-Mail an Erik senden Beiträge von Erik suchen
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Hallöchen,

von mir noch eine Bestärkung. Hier würde ich auch die Gewerbeanmeldung für die PV ausnahmsweise fordern fröhlich Es wird schließlich fremdes Eigentum angepachtet oder gemietet. Und es ist davon auszugehen, dass die PV zu gewerblichen Zwecken installiert wird (der Strom wird ja sicher nicht für die Garagen benötigt bzw. für private Zwecke).

Liebe Grüße aus dem weißen Markkleeberg

Melanie Heinrich
85 09.02.2012 08:50 Heinrich-Gewerbeamt-Markkleeberg ist offline E-Mail an Heinrich-Gewerbeamt-Markkleeberg senden Homepage von Heinrich-Gewerbeamt-Markkleeberg Beiträge von Heinrich-Gewerbeamt-Markkleeberg suchen
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Da fällt mir noch was ein.

Ich hatte jetzt die Nachfrage unseres Energieversorgers, ob Umspannwerke anzeigepflichtig sind, wenn keine Mitarbeiter mehr vor Ort sind. Früher wurden die wohl angemeldet.

Ich sehe keine anzeigepflicht, da dort größenteils niemand mehr erreichbar ist und nur ab und zu ein Mitarbeiter vorbei schaut um nach dem Rechten zu sehen. Es gibt auch keine Postanschrift o.ä. Manchmal stehen die Umspannwerke auch auf einem Acker.

Es werden keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu Dritten unterhalten.

Bekomme ich Zustimmung???
86 09.02.2012 09:01 Heinrich-Gewerbeamt-Markkleeberg ist offline E-Mail an Heinrich-Gewerbeamt-Markkleeberg senden Homepage von Heinrich-Gewerbeamt-Markkleeberg Beiträge von Heinrich-Gewerbeamt-Markkleeberg suchen
Clemens Bettermann   Zeige Clemens Bettermann auf Karte Clemens Bettermann ist männlich
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Hallo ers mal,

für NRW hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr in einem Erlass zu Photvoltaikanlagen folgendes gesagt:

Wie sind besonders leistungsfähigen Photovoltaikanlagen auf großen Dachflächen (z.B. landwirtschaftlichen Betrieben) einzuordnen?
Ausschlaggebend dafür, ob der Betrieb einer Photovoltaikanlage als Gewerbeeinzustufen ist, ist eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände. Ein Gewerbe ist typischerweise geprägt durch eine gewisse Intensität des Gewinnstrebens. Auch dürfen von einer Tätigkeit nicht lediglich geringfügige Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr ausgehen. Im Falle von - wenn auch sehr großen - privaten Dachflächen, die zur Solarstromerzeugung genutzt werden, ist grundsätzlich von der Verwaltung eigenen Vermögens und nicht von einer gewerblichen Betätigung auszugehen. Werdengeschäftlich genutzte Gebäude (auch große landwirtschaftliche Betriebe) mit Photovoltaikanlagen bestückt, so dürften die daraus resultierenden Einnahmeerwartungen in der Regel nicht ausreichen um von einer gewerblichen Betätigung auszugehen. Ein Beurteilungskriterium könnte sein,in welcher Relationdie Gewinnerwartungen aus dem Betrieb der Photovoltaikanlagezu den Gewinnerwartungen aus dem sonstigen Betrieb stehen. Sind sie nur von untergeordneter Bedeutung, so können sie keinen Gewerbecharakter begründen. In der überwiegenden Zahl der Fälle dürfte nicht von einem Gewerbe auszugehen sein. Etwas anderes könnte gelten, wenn beispielsweise große Grundstücksflächen speziell für den Zweck genutzt würden, dort Photovoltaikanlagen in erheblichem Umfang zu errichten, um auf wirtschaftlich profitable Weise Strom zu erzeugen. In einem solchen Fall würde die Stromerzeugung verselbständigt, um sie als rentable Einnahmequelle zu nutzen.

Abschließend möchte ich nochdarauf hinweisen, dass die Gewerbeanzeige nicht ausschlaggebend für die Vorsteuerabzugsberechtigung des Anlagenbetreibers ist. Für die Finanzämter maßgeblichist der als Anlage beigefügte Erlass des BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Betriebs von Photovoltaikanlagen.

Danach sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen Photovoltaikanlagen gewerberechtlich anzeigepflichtig.

Grüße aus Werl

Clemens Bettermann
87 10.02.2012 08:58 Clemens Bettermann ist offline E-Mail an Clemens Bettermann senden Beiträge von Clemens Bettermann suchen
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