Blotenberg
Grünschnabel
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Mecklenburg-Vorpomme
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Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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RE: Gebühren für den Widerruf einer Erlaubnis für Reisegewerbe? |
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Moinsen von der sonnigen verschneiten Ostseeküste.
Auch wenn die Frage schon Lichtjahre her ist, möchte ich noch meinen Senf zur Rechtslage in MeckPom dazugeben, eventuell stolpert ja auch ein anderer User so spät wie ich über die Frage:
Auch bei uns gibt es keinen konkreten Gebührentatbestand für den Widerruf der RGK.
Trick: Gemäß § 15 Abs. 5 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwKostG M-V) i. V. m. §§ 1 und 2 der Kostenverordnung für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Gewerbes (GewKostVO M-V) werden für den Widerruf eines kostenpflichtigen Verwaltungsaktes, sofern der Betroffene dazu Anlass gegeben hat, eine Verwaltungsgebühr bis zur Höhe der für die Amtshandlung selbst festgesetzten Gebühr und die Auslagen erhoben.
Da es für die Erlaubnis sehr wohl einen Gebührenrahmen von 51,00 bis 293,00 € gibt, kann hier für den Widerruf auch etwas gezogen werden. Der "Anlass" ist das Verhalten des Erlaubnisinhabers, das den Widerruf trägt.
Vielleicht ist es ja in anderen Bundesländern ähnlich.
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