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Vollmacht zur Gewerbeanmeldung |
Lolli11
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| Vollmacht zur Gewerbeanmeldung |
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Liebe Kollegen und Forenmitglieder,
hier in meiner Anstalt tat sich die Frage nach dem Umgang mit GWA auf, welche nicht durch den Gewerbetreibenden selbst sondern durch einen Bevollmächtigten getätigt wird.
Ist dieser Bevollmächtigte für die Anmeldung eigentlich unterschriftsberechtigt? Da wir zwar noch mit den alten Vordrucken arbeiten, meistens die Anmeldung aber schon über den PC erfolgt, wäre ja dann eine Unterschrift vom Bevollmächtigten zu leisten.
Ich denke mal, dass eine vom Gewerbetreibenden unterschriebene Vollmacht auch eine für den Anmeldevorgang notwendige Unterschrift umfasst. Andere Kollegen haben da andere Meinungen.
?
Wie wird denn das bei Euch so gehandhabt.
Schon mal danke aus Berlin
__________________
Es grüßt der Loll
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1
25.01.2012 12:41 |
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Rheinhesse
Haudegen
  

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| RE: Vollmacht zur Gewerbeanmeldung |
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aus Rheinhessen,
ein Blick in Ziff. 5.3 GewAnzVwV belegt, dass diese Möglichkeit wohl gegeben ist. Ich nehme dann gerne eine Kopie der Vollmacht zu den Akten (oder das Original - wenn es nicht noch anderweitig gebraucht wird).
| Zitat: |
| Wird die Anzeige persönlich erstattet, soll insbesondere bei der erstmaligen Anmeldung die Identität des Anzeigenden und soweit möglich auch die Richtigkeit der „Angaben zum Betriebsinhaber“ anhand der persönlichen Ausweise (Personalausweis, Reisepass) überprüft werden. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, kann der Nachweis seiner Voll-macht verlangt werden; bestehen in diesem Fall oder bei einer durch die Post übersandten Gewerbeanzeige Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden oder an der Richtigkeit der „Angaben zum Betriebsinhaber“, sollen die Zweifel durch geeignete Maßnahmen (z. B. schriftliche oder fernmündliche Rückfrage, Bitte um persönliches Erscheinen, Anfrage bei der Meldebehörde usw.) geklärt werden. |
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__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
25.01.2012 13:02 |
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Solon
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Christiane

Tripel-As


Dabei seit: 17.06.2008
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Wir lassen uns bei nicht persönlicher Vorsprache eine Vollmacht aushändigen und verlangen eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des anzumeldenden Gewerbetreibenden. Die GewA wird dann von dem Bevollmächtigten i.V. unterschrieben.
Das hat bisher immer prima geklappt.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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3
25.01.2012 13:27 |
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Delius
Tripel-As

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Hallo aus Helmstedt,
so halten wir das hier auch!
Mit Grüßen aus Helmstedt
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4
26.01.2012 08:13 |
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Lolli11
Mitglied
 
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Themenstarter
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Liebe Kollegen,
vielen Dank!!!
Ihr habt mir, wie so oft sehr geholfen, mich in meiner Argumentation zu unterstützen
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Es grüßt der Loll
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5
26.01.2012 16:11 |
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