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Zum Ende der Seite springen Umsatzboni begründet Gewerbeanmeldung?
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tipi1804 tipi1804 ist weiblich
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Umsatzboni begründet Gewerbeanmeldung?

Hallo im Forum,

folgender Sachverhalt liegt mir hier zugrunde - und ich weiß nicht so recht weiter Kopfkratz ...

Eine Firma hat eine Vereinbarung mit einem hiesigen Gewerbebetrieb getroffen, dass mehrmals im Jahr der Firma ein Arbeitsplatz von ca. 2 qm für eine Verkaufsaktion (Schmuck, Edelmetalle) zur Verfügung gestellt wird. Dafür erhält der Gewerbetreibende eine Provision sowie einen Umsatzbonus im Jahr.

Muss der Gewerbebetrieb bei mir die "Vermietung" des Arbeitsplatzes zusätzlich anmelden und wenn ja, wie nenne ich das? Die Betriebsstätte ist gepachtet (Einzelhandel mit Getränken, Nahrungsmitteln, Dekowaren). Die Firma veranstaltet dort Verkaufsaktionen mit eigenem Goldschmied.

Bin gespannt auf die Rückmeldungen! Danke

Gruß aus Meine

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tipi1804: 12.01.2012 10:49.

1 11.01.2012 12:53 tipi1804 ist offline E-Mail an tipi1804 senden Beiträge von tipi1804 suchen
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Harsefeld Harsefeld ist männlich
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Goldankauf ist ja im Reisegewerbe nicht gestattet.

Hier mal am besten mit dem Landkreis sprechen ob das überhaupt erlaubt ist.

__________________
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
2 12.01.2012 10:37 Harsefeld ist offline E-Mail an Harsefeld senden Beiträge von Harsefeld suchen
Solon
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tipi1804 tipi1804 ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von tipi1804


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Hallo,

die Firma hat bei mir eine uZst angemeldet, ist also kein Reisegewerbe. Meine Frage ist, ob der Betrieb, der den Arbeitsplatz von ca. 2 qm für Provision und Umsatzbonus zur Verfügung stellt, diese Tätigkeit noch anmelden muss. Und wie nenne ich das dann? Vermietung von Aktionsflächen? Gibt es so etwas? Und kann ich gepachtete Räume z. T. auch sozusagen untervermieten???

Gruß aus Meine
3 12.01.2012 10:46 tipi1804 ist offline E-Mail an tipi1804 senden Beiträge von tipi1804 suchen
Runge Runge ist weiblich
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Unabhängig davon, was angemeldet ist, würde ich hier prüfen, ob das überhaupt eine unselbständige Zweigstelle ist. Offenbar werden die 2 qm nicht dauerhaft, sondern nur gelegentlich ein paar mal im JAhr genutzt. Ich hätte deshalb so meine Zweifel. Würde das eher so sehen, dass hier der Anschein eines stehenden Gewerbes erweckt und damit die Verbotsvorschriften im Reisegewerbe umgangen werden sollen.
Viele Grüße, Regina Runge
4 12.01.2012 12:00 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
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den Ausführungen meiner Vorschreiberin schließe ich mich an! Dazu gibt es reichlich Material im Forum. Einfach mal die Suche benutzen!

__________________
... und immer schön locker durch die Hose atmen!

Gruß
Pedda


5 12.01.2012 12:19 Pedda ist offline E-Mail an Pedda senden Beiträge von Pedda suchen
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