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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Zweigniederlassung wird Hauptsitz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Zweigniederlassung wird Hauptsitz
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Kranenburg   Zeige Kranenburg auf Karte Kranenburg ist männlich
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Zweigniederlassung wird Hauptsitz

Hallo liebe Kollegen,

sehe ich das richtig ? Eine Gesellschaft gibt ihren auswärtigen Hauptsitz auf und die hier gemeldete Zweigniederlassung wird der neue Hauptsitz. Ich sehe hier keinen Vorgang, welcher eine Anzeigepflicht begründet (Zweigniederlassung -> Hauptsitz). Ich beabsichtige die Eintragung im Gewerberegister manuell anzupassen. Wie macht ihr das ?

Gruß

Kranenburg
1 26.05.2011 11:53 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
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Kranenburg   Zeige Kranenburg auf Karte Kranenburg ist männlich
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Antwort

Wann immer man gerade eine Thema gepostet hat, stolpert man unmittelbar kurze Zeit später selbst über die Antwort. Nein - eine Aufwertung einer Zweigniederlassung zur Hauptniederlassung ist KEIN anzeigepflichtiger Tatbestand (Landmann-Rohmer).

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kranenburg: 26.05.2011 12:20.

2 26.05.2011 12:20 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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RE: Antwort

Moin aus Rheinhessen,
wäre allenfalls eine freiwillig zu erstattende Gewerbeummeldung, die seit dem MEG II möglich ist, durch das Unternehmen. Evtl. das Unternehmen auf diese Möglichkeit hinweisen, versehen mit dem Zusatz welche Stellen dann automatisch informiert und dass bei Gewerbeamtsanfragen keine veralteten Daten übermittelt werden.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
3 26.05.2011 12:36 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Haupt- und Zweigniederlassung

Ein Hallo aus Baden-Württemberg!!

Meine Kolleginnen und ich sind uns gerade etwas uneins.
Folgender Fall:

Ein Gewerbetreibender hat zwei Betriebsstätten (Hauptniederlassung und unselbständige Zweigniederlassung) in unserer Gemeinde. Nun möchte er die Hauptniederlassung abmelden und die Zweigniederlassung zur Hauptniederlassung machen.

Wie machen wir das am blödesten? Reicht eine Gewerbe-Abmeldung der bisherigen Hauptniederlassung oder?? verwirrt

Viele Grüße
4 10.01.2012 09:34 Sonnenschein82 ist offline E-Mail an Sonnenschein82 senden Beiträge von Sonnenschein82 suchen
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Hauptniederlassung abmelden
Unselbstständige Zweigstelle ummelden .. so würde ich das machen.

__________________
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
5 10.01.2012 09:41 Harsefeld ist offline E-Mail an Harsefeld senden Beiträge von Harsefeld suchen
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