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Zweigniederlassung wird Hauptsitz |
Kranenburg
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| Zweigniederlassung wird Hauptsitz |
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Hallo liebe Kollegen,
sehe ich das richtig ? Eine Gesellschaft gibt ihren auswärtigen Hauptsitz auf und die hier gemeldete Zweigniederlassung wird der neue Hauptsitz. Ich sehe hier keinen Vorgang, welcher eine Anzeigepflicht begründet (Zweigniederlassung -> Hauptsitz). Ich beabsichtige die Eintragung im Gewerberegister manuell anzupassen. Wie macht ihr das ?
Gruß
Kranenburg
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1
26.05.2011 11:53 |
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Solon
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Rheinhesse
Haudegen
  

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aus Rheinhessen,
wäre allenfalls eine freiwillig zu erstattende Gewerbeummeldung, die seit dem MEG II möglich ist, durch das Unternehmen. Evtl. das Unternehmen auf diese Möglichkeit hinweisen, versehen mit dem Zusatz welche Stellen dann automatisch informiert und dass bei Gewerbeamtsanfragen keine veralteten Daten übermittelt werden.
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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3
26.05.2011 12:36 |
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Sonnenschein82

Jungspund

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| Haupt- und Zweigniederlassung |
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Ein Hallo aus Baden-Württemberg!!
Meine Kolleginnen und ich sind uns gerade etwas uneins.
Folgender Fall:
Ein Gewerbetreibender hat zwei Betriebsstätten (Hauptniederlassung und unselbständige Zweigniederlassung) in unserer Gemeinde. Nun möchte er die Hauptniederlassung abmelden und die Zweigniederlassung zur Hauptniederlassung machen.
Wie machen wir das am blödesten? Reicht eine Gewerbe-Abmeldung der bisherigen Hauptniederlassung oder??
Viele Grüße
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4
10.01.2012 09:34 |
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Harsefeld
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Hauptniederlassung abmelden
Unselbstständige Zweigstelle ummelden .. so würde ich das machen.
__________________ Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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5
10.01.2012 09:41 |
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