Guten Abend!
Ich bin etwas verzweifelt und hoffe, hier kompetende Hilfe zu erhalten.
Ich bin Inhaberin eines "Mobilen Massageservice" und biete ausschließlich mobile Massagen am Behandlungsstuhl in Firmen und Einrichtungen an.
Da ich an der Grenze einer bekannten Großstadt wohne, plante ich eine Promotionveranstaltung in der dortigen Fußgängerzone.
Das zuständige Ordnungsamt jedoch teilte mir mit, dass dieses nur ortsansässigen Unternehmen erlaubt sei.
Wie ist die Rechtslage und gibt es für mich eine Möglichkeit, meine mobile Tätigkeit auch außerhalb meines Wohnortes bekannt zu machen?
Vielen lieben Dank für Ihre Unterstützung!
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