Hallo,
ich habe eine Frage:
Uns liegt eine Anfrage zur Durchführung eines Hausflohmarktes vor.
Hier wird ein Haushalt aufgelöst und die Hauseinrichtung soll verkauft werden.
Ist dies bei der VGV anzuzeigen? Was ist hier zu tun????
Bei solchen Sachen fehlt es uns an der Nachhaltigkeit; wir sehen solche Haushaltsauflösungen als nicht gewerblich an. Daher braucht auch keiner was bei uns anzuzeigen.
Eine schöne restliche Woche wünscht
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