fleckb
Grünschnabel
Dabei seit: 27.10.2010
Beiträge: 3
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 11 [?]
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Nächster Level: 2.074
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| IHK Gewerbeanmeldung unbegründet |
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Hallo,
es geht mir um die Frage, ob ich als Konkurrent gegen eine Entscheidung einer Behörde etwas machen kann, die mich nicht direkt betrifft.
Die Versicherungsvermittler müssen seit einigen Jahren nach §34dGewO eine Zulassung (bei der IHK) beantragen. Die IHK muss die Zuerlässigkeit des Antragstellers prüfen.
Folgender Fall (kein Witz!): Der Versicherungsvermittler hat (vermutlich aus finanziellen Gründen) eine Bank überfallen. Er wurde innerhalb einer Stunde geschnappt, da er seinen Wagen als Fluchtwagen nutzte. Der Vermittler wurde verurteilt wegen Bankraub. Die IHK hat im die Zulassung als Makler genehmigt. Ein Brief an die zuständige IHK mit Hinweis auf die Verurteilung konnte daran nichts ändern.
Sieht einer hier rechtliche Möglichkeiten vorzugehen?
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