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Friseursalon mit leicht bekleideten Frauen |
Jannes

Mitglied
 
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| Friseursalon mit leicht bekleideten Frauen |
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Hallo zusammen !!!
hat jemand Erfahrung im o.g. Bereich (bzw. "oben ohne") ???
-> Jugendschutz
-> Handwerkskammer
-> eventl. Erlaubnis nach § 33a GewO
etc.
Ist das überhaupt erlaubt?
Bitte um Hilfe
__________________ Angestellte der Stadt Zweibrücken
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1
22.10.2010 11:33 |
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TIGRIS-Werbung
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h.bscher
Routinier
 

Dabei seit: 25.06.2009
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Ich habe mal gehört, dass es in Oldenburg einen Salon gibt, der solche "Dienste" anbietet. Vielleicht kann Ihnen der Kollege Eick da weiterhelfen.
__________________ Alle Schreibfehler und eventuell vorhandene Gummibärchen sind Eigentum des Autors
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2
22.10.2010 12:02 |
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Solon
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J. Simon
Haudegen
  
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Hallo Jannes,
um Erfahrungen Meinungen oder rechtliche Bewertungen abgeben zu können, müssten Sie schon mal ein paar mehr Details zu dem netten Salon machen:
Wieviele Damen arbeiten dort? Wie sind die Öffnungszeiten? Gibt es ggf. Einschränkungen hinsichtlich des Kundenkreises, was das Alter angeht? Welche Dienstleistungen werden konkret abgeboten?
Schreib mal was dazu.
Gruß J. Simon
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3
25.10.2010 10:08 |
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Steffen Balzer
Routinier
 

Dabei seit: 28.08.2008
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Hallo,
schließe mich der Aussage vom Kollegen Simon an.
Übrigens, derartige Friseurbetriebe gibt es bereits in Deutschland. Siehe diesen Videobeitrag.
__________________ Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
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6
25.10.2010 12:36 |
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Schwarzer
Haudegen
  
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ins Land.
Aus gewerberechtlicher Sicht kommt da nur die Erlaubnis zur Personenschaustellung in Betracht.
Im gegebenen Fall könnte eine Nutzungsänderung von Friseur zu Vergnügungsstätte in Betracht kommen. Anregung: Bauaufsicht einschalten. In einem allgemeinen Wohngebiet mit gegenüberliegendem Kindergarten wäre die Sache wohl eher fehl am Platz.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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8
25.10.2010 14:39 |
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