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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Handwerkstätigkeit nach § 55 b GewO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Handwerkstätigkeit nach § 55 b GewO
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Zukunft Zukunft ist weiblich
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Handwerkstätigkeit nach § 55 b GewO

Hallo Mitstreiter,

hat jemand von Euch schon eine Gewerbeanmeldung für handwerkliche Tätigkeiten nach § 55 b als reisegewerbekartenfrei Tätigkeit bekommen.

Wenn ja geht das?
1 19.08.2010 17:45 Zukunft ist offline E-Mail an Zukunft senden Beiträge von Zukunft suchen
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jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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RE: Handwerkstätigkeit nach § 55 b GewO

Natürlich.

Ich bin selber Reisegewerbetreibender Handwerker und habe eine vollständig ausgefülllte Reisegewerbekarte. Sogar noch die alte Grüne, die viel geeigneter ist als der neue Krams ohne Foto.

Aber nun zu den reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten:

Es handelt sich hier um eine Gewerbeanzeige und nicht um einen Anmeldung.
Der Handwerker im Reisegewerbe kommt damit seiner Anzeigepflicht nach und kann in Gemeinden unter 10000 Einwohnern oder als Subunternhemer für andere Firmen( Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs) arbeiten - und zwar OHNE Karte. Diese Karte ist nur für den Endverbraucher gedacht und dient dem Verbraucherschutz.
§55 und 56 ff erklären das eigentlich.

Ist dochmal schön einen Gewerbeanzeige ohne großen Papierkram zu erledigen oder?

Gruß Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jonas kuckuk: 23.09.2010 17:08.

2 23.09.2010 17:02 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
Solon
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Zukunft Zukunft ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Zukunft


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RE: Handwerkstätigkeit nach § 55 b GewO

Vielen Dank für die Antwort. Erspart mir viel Arbeit.

Frohes Schaffen

Zukunft
3 23.09.2010 17:12 Zukunft ist offline E-Mail an Zukunft senden Beiträge von Zukunft suchen
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