Sonnenschein82

Jungspund

Dabei seit: 29.07.2010
Beiträge: 14
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 9.318
Nächster Level: 10.000
 |
|
| Gewerbeanmeldung - Rückwirkend |
|
Ich sitzt gerade mal wieder auf dem Schlauch.
Hab hier eine GmbH & Co. KG, die sich 2006 in der Straße X angemeldet hat. 2008 folgte die Ummeldung in die Straße Y. Nun habe ich im Handelsregister gesehen, dass die Geschäftsführer nicht die beiden Privatpersonen sind, wie in der Gewerbe-Anmeldung damals angegeben, sondern eine Verwaltungs-GmbH. Die muss ja nun rückwirkend angemeldet werden.
Wie läuft das nun richtig, müssen die sich mit der Anschrift Straße X anmelden und dann gleich die Ummeldung in die Straße Y machen, oder würde die Anmeldung zur Straße Y reichen?
|
|