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Zum Ende der Seite springen Beginn des Gewerbes hinausschieben
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Caty   Zeige Caty auf Karte Caty ist weiblich
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Dabei seit: 06.02.2009
Beiträge: 34
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


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904 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg





verrückt Beginn des Gewerbes hinausschieben

Moin ,

ich hab da mal ein problemchen.

Ich habe hier eine GbR, die jetzt dem Finanzamt mitgeteilt hat, weil Sie an der Betriebsstätte nicht erreichbar sind (kein Briefkasten), dass die Gesamten aktivitäten zum Gewerbe vorrerst auf Eis gelegt wurden und Sie bitten um abwartende Disposition.

Sprich bisher wurde an der Betrtiebsstätte nicht begonnen und vorerst (wie langeverwirrt ) wird auch nicht angefangen.

Hinweis am rande: Die Firma wurde auch wahrscheinlich nur zum Schein gegründet. Es gibt nämlich zwischen dem Eigentümer der Fläche und der Gemeinde Kaufstreitigkeiten. Und um den Preis anzuheben bedarf er einer Vermietungauslastung. Ein Inhaber der GbR ist schonmal mit einer anderen Firma mit eiem othopischen Kaufangebot aufgeschlagen.
Meine Frage nun:Formulier
Wenn die Aussage vorliegt, dass das Gewerbe auf Eis liegt und vorerst nicht bekannt ist, wann tatsächlich bekonnen wird. Kann ich dann eine Abmeldung erzwingen, weil tatsächlich kein Gewerbe vorhanden ist (ruhendes Gewerbe geht ja nicht)???

Bitte um Hinweis anbeten anbeten anbeten

__________________
und bis bald
1 02.09.2010 09:13 Caty ist offline E-Mail an Caty senden Beiträge von Caty suchen
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