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Zum Ende der Seite springen Mobiler Imbisswagen/Verkaufswagen
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BlankT   Zeige BlankT auf Karte BlankT ist männlich
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Mobiler Imbisswagen/Verkaufswagen

Moin

Ich bin neu hier und habe auch gleich meine erste Frage an euch:

Bei uns möchte sich jemand auf einer privaten Fläche mit einem ausgebauten Wohnwagen hinstellen und Brötchen, Getränke etc. verkaufen. Der Wagen soll auf der Fläche stehen bleiben, nur wenn sich das Geschäft nicht lohnt möchte er sich einen anderen Platz suchen.

Grundsätzlich fallen mobile Verkaufswagen ja unter das Reisegewerbe. Frage ist, ob es sich hier vielleicht um eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit nach § 55 I Nr. 9 handelt (auch wenn er täglich dort steht?)
oder ob man aufgrund der beabsichtigten längeren Standdauer schon von einem stehenden Gewerbe sprechen kann?? Sind die 6-Wochen noch anwendbar?

Danke für Eure Antworten!!

__________________
Die 10 Gebote zählen 279 Wörter, die Unabhängigkeitserklärung der 13 nordamerikanischen Staaten 1776 zählt 300 Wörter,
die EU-Verordnung über den Import von Karamel-Bonbons besteht aus 25 911 Wörtern.

1 18.02.2010 14:59 BlankT ist offline E-Mail an BlankT senden Homepage von BlankT Beiträge von BlankT suchen
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mk_83 mk_83 ist weiblich
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Hallo!

Also ich würde das als stehendes Gewerbe ansehen...
2 21.05.2010 14:14 mk_83 ist offline E-Mail an mk_83 senden Beiträge von mk_83 suchen
Solon
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domim   Zeige domim auf Karte domim ist männlich
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Ist ganz klar ein stehendes Gewerbe. Und wenn Alkohol verkauft wird sogar ein erlaubnispflichtiger Gaststättenbetrieb.

__________________

Feierabend!!!
3 28.05.2010 08:02 domim ist offline E-Mail an domim senden Homepage von domim Beiträge von domim suchen
Seehas Seehas ist männlich
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RE: Mobiler Imbisswagen/Verkaufswagen

Grundsätzlich fallen mobile Verkaufswagen ja unter das Reisegewerbe. Frage ist, ob es sich hier vielleicht um eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit nach § 55 I Nr. 9 handelt (auch wenn er täglich dort steht?)


Danke für Eure Antworten!![/quote]



Hallo, erstmal...

auch für mich handelt es sich hierbei klar um ein stehendes Gewerbe, die Nr. 9 kommt ja nur in Frage wenn der Verkaufswagen regelmäßig in kürzeren Zeitabständen seine Tour macht..


Gruß

Seehas

__________________
alles nicht so einfach

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Seehas: 02.09.2010 08:37.

4 02.09.2010 08:32 Seehas ist offline E-Mail an Seehas senden Beiträge von Seehas suchen
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