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Mobiler Imbisswagen/Verkaufswagen |
BlankT
Tripel-As

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| Mobiler Imbisswagen/Verkaufswagen |
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Ich bin neu hier und habe auch gleich meine erste Frage an euch:
Bei uns möchte sich jemand auf einer privaten Fläche mit einem ausgebauten Wohnwagen hinstellen und Brötchen, Getränke etc. verkaufen. Der Wagen soll auf der Fläche stehen bleiben, nur wenn sich das Geschäft nicht lohnt möchte er sich einen anderen Platz suchen.
Grundsätzlich fallen mobile Verkaufswagen ja unter das Reisegewerbe. Frage ist, ob es sich hier vielleicht um eine reisegewerbekartenfreie Tätigkeit nach § 55 I Nr. 9 handelt (auch wenn er täglich dort steht?)
oder ob man aufgrund der beabsichtigten längeren Standdauer schon von einem stehenden Gewerbe sprechen kann?? Sind die 6-Wochen noch anwendbar?
Danke für Eure Antworten!!
__________________ Die 10 Gebote zählen 279 Wörter, die Unabhängigkeitserklärung der 13 nordamerikanischen Staaten 1776 zählt 300 Wörter,
die EU-Verordnung über den Import von Karamel-Bonbons besteht aus 25 911 Wörtern.
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1
18.02.2010 14:59 |
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TIGRIS-Werbung
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mk_83

Grünschnabel
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Hallo!
Also ich würde das als stehendes Gewerbe ansehen...
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2
21.05.2010 14:14 |
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Solon
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domim
Mitglied
 
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Ist ganz klar ein stehendes Gewerbe. Und wenn Alkohol verkauft wird sogar ein erlaubnispflichtiger Gaststättenbetrieb.
__________________
Feierabend!!!
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3
28.05.2010 08:02 |
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