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Ingenieur- und Planungsbüro > freier Beruf? |
Roesje

Tripel-As


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| Ingenieur- und Planungsbüro > freier Beruf? |
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Hallöchen!
Habe hier eine alte Gewerbeanmeldung von 91 vorliegen (noch mit Karteikarte) die bei der EDV-Umstellung in Geve mit erfasst worden ist. Eine Abmeldung finde ich hierzu nicht.
Wenn ich richtig denke ist die Tätigkeit als Ingenieur doch wie der Architekt als freier Beruf anzusehen und ist daher kein Gewerbe???
Liege ich da richtig?
Im Grund gehts mir darum dass ich eh nicht sicher bin ob das "Gewerbe" noch besteht, auf ein Anschreiben hat die Person nicht reagiert.
Wenns denn jetzt ein freier Beruf ist dann wollt ichs v.A.w. abmelden...
Danke vorab.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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1
26.07.2010 14:52 |
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Firemage
Mitglied
 

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| RE: Ingenieur- und Planungsbüro > freier Beruf? |
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Hallo Roesje
,
lt.
Infocenter Gewerbeanmeldung NRW
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Erfolgte Tätigkeitsauswahl: Ingenieur
Ihr Tätigkeitswunsch betrifft einen Beruf, der vom Gesetzgeber (im Einkommenssteuergesetz bzw. im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz) als "Freier Beruf" definiert worden ist. Eine freiberufliche Tätigkeit stellt keine gewerbliche Tätigkeit dar und kann deshalb auch nicht als Gewerbe angemeldet werden.
Ich würde daher das Gewerbe von Amts wegen aus abmelden und den Betreffenden hierüber schriftlich in Kenntnis setzen.
Gruß...
der Firemage
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2
26.07.2010 15:24 |
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Solon
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Roesje

Tripel-As


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Themenstarter
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Also so wie ich es mir gedacht habe...
Wollte aber dennoch sicher gehen, nicht das ich hier einfach irgendwas abmelde was nicht abzumelden ist
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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4
26.07.2010 15:48 |
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Civil Servant
Kaiser

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Achtung Fehlerquelle:
Das Büro könnte z.B. auch als Bauträger oder Baubetreuer aktiv sein. Das wäre Gewerbe. Es sollte deswegen ausgeschlossen sein, dass der Ing. / Architket neben dem Freiberuf doch noch ein Gewerbe ausübt.
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5
26.07.2010 17:08 |
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