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Tanzschule - Gewerbe? |
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OrDnUnGsAnDy
Routinier
 
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aus Thüringen,
ich kann den Kollegen Mischner nur zustimmen.
Bei Bedarf kann ich Ihnen ein Schreinen zukommen lassen, welches wir den Tanzschulen geschickt haben, die das Gewerbe aufgrund derselben Begründung nicht anmelden wollten.
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für Ihre Aufmerksamkeit
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22
11.11.2009 15:57 |
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Solon
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Friesenheim
Jungspund

Dabei seit: 20.01.2009
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Ich war am Montag auf einer Gewerberechtsschulung. Da hatten wir auch das Thema Tanzschulen. Das Ergebnis war auf jeden Fall das Tanzschulen ein Gewerbe anmelden müssen. Da der Tanzlehrer wohl keine Hochschulausbildung in diesem Bereich hat ist er nicht als freiberuflich anzusehen.
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23
11.11.2009 17:45 |
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Civil Servant
Kaiser

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Nicht nur, dass der Kollege Mischner Recht hat. Wenn Kollegin @Jessica das Urteil des FG in seinen wesentlichen Punkten zitiert hat, hat das Gericht sogar noch Unrecht, denn demnach wäre jedwede unterrichtende Tätigkeit aus steuerrechtlicher Sicht Freiberuf und das ist ja gerade nicht der Fall.
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24
11.11.2009 23:45 |
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Corinna Bitzka

Foren As
   
Dabei seit: 24.01.2007
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Hallo Kollegen!
Bei mir war heute eine Dame die auch Tanzlehrerin ist.
Ich teilte ihr mit, wann man Gewerbetreibender ist und wann Freiberufler.
Daraufhin zog sie ein Abschlusszeugnis der Berufsfachschule für Gymnastik in Dortmund aus der Tasche. http://www.gymdo.de/
Es handelt sich um eine dreijährige Ausbildung welche sie absolviert hat.
Aaaahaaa, ich teilte ihr mit, die Unterlage zu prüfen.
Kann ich das so durchgehen lassen als freiberuflich oder auf gar keinen Fall??
Danke schonmal für die Antworten!!
Liebe Grüße
Corinna Bitzka
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25
16.06.2010 13:13 |
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Thomas Mischner
Moderator
  
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Hallo,
erstens erwirbt man an dem Berufskolleg keinen höheren Bildungsabschluss, sondern einen Berufsabschluss und
zweitens kommt es auf den konkreten Abschluss der Dame gar nicht an, sondern darauf, ob eine höhere Bildung zur Ausübung der Tätigkeit objektiv erforderlich ist (ansonsten wäre ja jeder, der ein Studium absolviert hat, automatisch Freiberuflier, egal welche Tätgkeit er ausübt
).
Deshalb handelt es sich auch hier um ein Gewerbe.
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26
16.06.2010 13:20 |
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Civil Servant
Kaiser

Dabei seit: 09.03.2007
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Ich kann dem Kollegen Mischner nur beipflichten.
Gruß von der Lahn
Frank Schuster
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27
17.06.2010 14:34 |
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spinckin

Grünschnabel
Dabei seit: 01.10.2008
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Guten Morgen!
Nach einer beeindruckenden Fachtagung in Oldenburg sind hoffentlich alle wieder gut zuhause angekommen!
Kann ich die vorstehenden Ausführungen auch auf eine Schaulspielschule anwenden?
Liegt das Hauptaugenmerk auf der Ausbildung des Lehrers oder auf seiner Tätigkeit? Wie ist es also, wenn ein studierter Lehrer auch "einfachen" Schaulspielunterricht gibt?
Vielen Dank für zahlreiche Stellungnahmen! :o)
__________________ sk
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28
06.10.2010 09:38 |
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spinckin

Grünschnabel
Dabei seit: 01.10.2008
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Dankeschön!
Ich konnte die Künstlerin von der Gewerbeanmeldung überzeugen!
__________________ sk
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30
06.10.2010 14:34 |
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G. Schneider

Jungspund


Dabei seit: 14.02.2008
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RE: Tanzschule - Gewerbe? |
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Hallo zusammen,
hat mir einer den Text vom Kommentar Landmann/Rohmer §§ 1 Rd. 3,5 sowie 6 Rd. 17!
Hab ich leider nicht!
Gruß
G. Schneider
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31
08.12.2011 12:42 |
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JW84

Jungspund

Dabei seit: 28.06.2011
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| RE: Tanzschule - Gewerbe? |
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32
08.12.2011 13:30 |
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