jastannist

Grünschnabel
Dabei seit: 25.05.2010
Beiträge: 1
Bundesland:
Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
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Bei uns hier im Dorf gibt es eine wunderschöne Badestelle mit einem neu verpachtetem Imbiss. Bis letztes Jahr wurde dort noch Bier verkauft. Die neuen Pächter jedoch sagen, das sie das nicht dürften. Das ist sehr schade, denn so ein Feierabendbier, direkt am See mit netten Leuten, war immer ein schöner Tagesabschluss. Der Imbiss hat selbst keine Sitzgelegenheiten (nur Ausser-Haus-Verkauf), die werden aber von dem Verpächter hingestellt, damit Wanderer und Fahrradfahrer eine Pause machen können, bzw. für die Badegäste auf dem Gelände.
Würden die neuen Pächter Schwierigkeiten bekommen, wenn sie nun doch Bier verkaufen würden? Muss dafür tatsächlich eine Lizenz beantragt werden?
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