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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » EuGH zur Glücksspielregulierung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen EuGH zur Glücksspielregulierung 9 Bewertungen - Durchschnitt: 8,009 Bewertungen - Durchschnitt: 8,009 Bewertungen - Durchschnitt: 8,00
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march march ist männlich
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Verstehen ist das Eine. Dinge anders sehen das Andere.

Und ganz abgesehen davon, liegt vieles eben auch im Auge des Betrachters. Punkt eins zum Beispiel:

– selbst wenn die innerstaatlich konzessionierten Veranstalter zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntern, sofern die Werbung moderat und tatsächlich dazu bestimmt ist, Kriminalität zu bekämpfen oder das Spiel auf ein reglementiertes und kontrolliertes Angebot zu richten, und nicht dazu, die Einnahmen der öffentlichen Hand zu erhöhen

Aber wer bestimmt, wie was gelesen wird? Wer definiert "moderat"? Wer kann 100% die Botschaft einer Werbung entschlüsseln?
Sicher, es geht ums große Ganze und um Tendenzen. Ich will damit nur sagen: Eine endgültige und unstrittige Lösung wird es dahingehend sowieso nicht geben.

march
21 07.03.2010 14:46 march ist offline Beiträge von march suchen
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jasper
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Das sind "nur" die Schlussanträge, es ist nicht das Urteil.

Es ist wie es ist, solche Urteile und ganz besonders die meisten Gesetzestexte, sind hausgemachte Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Rechtsanwälte.

Merke: Gesetzestexte werden zu 80% von Anwälten für Anwälte gemacht.

Wären Gesetztexte eindeutig und nicht auslegbar (was ja durchaus machbar ist), dann wären weit mehr Anwälte arbeitslos oder aber wir hätten noch mehr Anwälte als politische Entscheidungsträger in den Ministerien sitzen.
22 07.03.2010 17:18 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Solon
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Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

ich finde aber auch, dass da teilweise ein wenig hanebüchen drüber diskutiert wird. Schon allein die Tatsache, dass jede Entscheidung beklagt wird, muss auf lange Sicht eigentlich stutzig machen, gerade hinsichtlich der Eindeutigkeit bestimmter Urteile und/oder der Inhalte bestimmter Schlussanträge. Außerdem sollte man sich auch mal die Frage stellen, ob es wirklich so sinnvoll ist, die Konsumenten zu attraktiven ausländischen Glücksspielanbietern zu drängen, die im Internet nicht kontrollierbar sind, anstatt auf regulierte und besteuerte Automaten mit kleinen Gewinnmöglichkeiten zu setzen.

Gruß,

Gerd Schadulke
23 08.03.2010 10:03 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
prochnau prochnau ist männlich
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Das Problem ist ja vor allem, dass die EuGH-Richter den Mitgliedsstaaten oft einen recht großzügigen Ermessensspielraum zugestehen. Bwin ist beispielsweise beim Vorgehen gegen das Monopol für Internetwetten in Portugal gescheitert, obwohl das durchaus mit einer Verletzung der Dienstleistungsfreiheit einhergeht. Uim Schutze der Verbraucher könne das portugiesische Monopol jedoch gerechtfertigt werden, war von Seiten der EuGH zu hören. Mag sein. Trotzdem ist das eine brenzlige Situation, wenn der Ermessenspielraum irgendwann so groß wird, dass jeder machen kann, was er will.
24 14.04.2010 08:43 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
Schadulke Schadulke ist männlich
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Hallo,

genau das ist der Punkt: Wenn Gesetze zu ungenau formuliert sind, dann ergeben sich solche Ermessensspielräume und dann werden juristische Entscheidungen irgendwann bloß noch subjektiv getroffen - das kann und darf nicht im Sinne des "Erfinders" sein.

Grüße,

Gerd Schadulke
25 16.04.2010 07:05 Schadulke ist offline Beiträge von Schadulke suchen
prochnau prochnau ist männlich
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Ja, mein Reden. Es hat fast den Anschein, dass, gerade in solchen, auch für den Staat wirtschaftlich bedeutsamen Branchen, der Ermessensspielraum extra groß gehalten wird, um sich das Ganze so hinbiegen zu können, wie man es eben gerade braucht. Eigentlich nicht ganz dumm, denn so kann man von staatlicher Seite aus auf sämtliche Eventualitäten entsprechend reagieren.
26 22.04.2010 09:54 prochnau ist offline Beiträge von prochnau suchen
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