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Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung Nebenerwerb
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limrick limrick ist männlich
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Gewerbeanmeldung Nebenerwerb

Guten Tag,

ich habe bei der Gemeinde ein Gewerbe als Nebenerwerb angemeldet.
- Internet und Multimedia / Markt (EDV-Dienstleistungen)

Die haben mir das Formular GewA 1 abgestempelt und unterschrieben zurückgeschickt.

Meine Frage ist nun ob das als Gewerbeanmeldung reicht oder ob ich noch weitere Schritte vornehmen muss. Fehlt da nicht noch eine Ust-ID oder Steuernummer?


vielen dank iv.
mfg
Marius
1 20.04.2010 09:48 limrick ist offline E-Mail an limrick senden Beiträge von limrick suchen
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo Marius,

die Steuernummer erhälst du von deinem zuständigen Finanzamt, nicht vom Gewerbeamt. Die Gewerbeanzeigen werden monatlich, u.a. auch an das Finanzamt, übermittelt. Das Finanzamt wird sich daraufhin bei dir melden (wahrscheinlicher Zeitraum 19/20 Kalenderwoche). Solltest du vorher eine Steuernummer benötigen, ruf beim Finanzamt an und kläre mit ihnen den weiteren Verfahrensweg.

Hier wird dir keiner weiter helfen können.

Mfg, Steffen Balzer

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
2 20.04.2010 10:01 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Solon
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limrick limrick ist männlich
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Vielen dank, das hilft mir schonmal weiter.

Also ich darf mit dem Gewerbe solange nicht starten bis ich vom Finanzamt bescheid bekomme?
Oder darf ich jetzt auch schon Aufträge annehmen?
Ich meine bis zu einem bestimmten Umsatz bin ich ja eh Steuerfrei...
3 20.04.2010 10:19 limrick ist offline E-Mail an limrick senden Beiträge von limrick suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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In Ihrem Fall sind Sie mit der Gewerbeanzeige berechtigt Aufträge anzunehmen.

Steuernummer etc. wird für Sie u.a. wichtig, wenn Sie sich online Präsenz zeigen (Informationspfichten nach §5 des Telemediengesetzes) oder Rechnungen schreiben wollen (i.d.R. Angabe von Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).
Rufen Sie Ihr Finanzamt an. Auf der Internetseite www.finanzamt.de finden Sie Ihr Finanzamt. Ein Anruf sollte genügen für eine (vorläufige) Steuernummer.
Des Weitern gibt es dort auch, oder bei Ihrer Industrie- und Handelskammer, interessante Broschüren zum Thema Selbständigkeit.

Broschüre: "Ich mache mich selbständig!"
Als kleines Beispiel.

Viel Erfolg, Steffen Balzer

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Steffen Balzer: 20.04.2010 10:59.

4 20.04.2010 10:58 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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Vielen danke,

ich habe beim Finanzamt angerufen. Dort gab es wohl ein Problem, weswegen ich den Fragebogen und die Steuernummer noch nicht erhalten haben. Hat sich nun alles geklärt.

mfg
5 20.04.2010 11:04 limrick ist offline E-Mail an limrick senden Beiträge von limrick suchen
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