unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite


Forum-Gewerberecht wird Ihnen zur Verfügung gestellt von TIGRIS-SOFTWARE

Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gewerbeanmeldung für Heilerzieungspfleger auf Honorarbasis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung für Heilerzieungspfleger auf Honorarbasis
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Klosi Klosi ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 13.05.2008
Beiträge: 2
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 2.944
Nächster Level: 4.033

1.089 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbeanmeldung für Heilerzieungspfleger auf Honorarbasis

Hallo,

als Neue im Forum habe ich gleich mal eine Frage. Muss ein Heilerzieungspfleger, der auf Honorarbasis behinderte Kinder in und durch den Unterricht begleitet eine Gewerbeanmelung haben oder fällt das unter § 6 GewO?
Für eine baldige Antwort wäre ich dankbar.

Klosi
1 14.05.2008 10:19 Klosi ist offline E-Mail an Klosi senden Beiträge von Klosi suchen
TIGRIS-Werbung
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Lehmann   Zeige Thomas Lehmann auf Karte Thomas Lehmann ist männlich
Eroberer

ehemaliger Benutzername: The_great_Zag

images/avatars/avatar-211.gif

Dabei seit: 23.09.2005
Beiträge: 70
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 170.452
Nächster Level: 195.661

25.209 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbeanmeldung für Heilerzieungspfleger auf Honorarbasis

Moin aus Hamm.

Heilerzieher/innen sind sozialpädagogische Fachkräfte der Behindertenhilfe. Ich würde sagen, die Fallen nicht unter den § 6 der Gewerbeordnung. Es ist kein Heilberuf und mit der Erziehung von Kindern gegen Entgeld hat das auch nicht direkt etwas zu tun.


Ich hoffe ich liege mit meiner Einschätzung richtig.


Grüße aus Hamm


Thomas
2 14.05.2008 12:46 Thomas Lehmann ist offline E-Mail an Thomas Lehmann senden Beiträge von Thomas Lehmann suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Routinier


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 438
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 975.037
Nächster Level: 1.000.000

24.963 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbeanmeldung für Helerziehungspfleger

zunächst Willkommen im Forum!

@ the_ great_ Zag: wenn Sie falsch liegen, liegen wir schon zu zweit falsch, d.h. ich teile Ihre Meinung



Gruß aus Frankenthal (Pfalz)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Stadtverwaltung Frankenthal: 14.05.2008 13:25.

3 14.05.2008 13:23 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
Routinier


Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 428
Bundesland:
Saarland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 769.920
Nächster Level: 824.290

54.370 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

ein Heil(hilfs)beruf ist es in der Tat nicht. Diese sind - abschließend - aufgezählt:

* Hebammen und Entbindungspfleger,
* Krankenschwestern und Krankenpfleger,
* Altenpflegerinnen und Altenpfleger
* Rettungsassistenten /-innen,
* pharmazeutisch-technische Assistenten /-innen,
* Ergotherapeuten /-innen,
* Logopäden /-innen,
* Diätassistenten /-innen,
* Masseure /-innen und medizinische Bademeister /-innen sowie
* Physiotherapeuten /-innen.

Es könnte sich allerdings um "Erziehung von Kindern gegen Entgelt" i.S.v. § 6 GewO handeln.

Hierzu "Fiauf - Kommentar zur GewO":

Die Erziehung von Kindern gegen Entgelt muss, soll die separate Erwähnung des Unterrichtswesens Bedeutung haben, einen anderen Gegenstand als den Unterricht haben ... ist Erziehung jede darüber hinausgehende Einwirkung auf die Persönlichkeit.... damit erfasst § 6 Abs. 1 S. 1 insbes. die Tätigkeiten von Pflegepersonen und Pflegeeinrichtungen. Für sie gelten die besonderen Bestimmungen der §§ 44-49 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe). Die Bestimmungen der GewO sind daneben unanwendbar, ohne dass es von Bedeutung wäre und geprüft werden müsste, ob Gewerbsmäßigkeit vorliegt. Eine unterschiedliche Behandlung gemeinnütziger und gewinnorientierter Erziehungseinrichtungen wird so vermieden.

Viele Grüße
J. Neu
4 14.05.2008 13:40 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
OrDnUnGsAnDy   Zeige OrDnUnGsAnDy auf Karte OrDnUnGsAnDy ist männlich
Routinier


Dabei seit: 12.09.2006
Beiträge: 482
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.003.087
Nächster Level: 1.209.937

206.850 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Guten Morgen aus Thüringen,

Das Berufsbild des Heilerziehungspflegers läßt sich wie folgt charakterisieren:

Heilerziehungspfleger und -pflegerinnen bzw. Heilerzieher/innen haben die Aufgabe, geistig, körperlich, seelisch und mehrfach behinderte Menschen aller Altersgruppen zu pflegen, erziehen, fördern und zu unterstützen sowie sie bei der sozialen und beruflichen Eingliederung zu begleiten, vgl. Lesen

Der Meinung der Kollegen, dass es sich um keinen Heilberuf bzw. Heilhilfsberuf handelt, schließe ich mich an.

Auf eine Gewerbeanmeldung würde ich nur verzichten, wenn für die Tätigkeit eine Erlaubnis i. S. d. §§ 43, 44 SGB VIII erforderlich ist (§ 6 GewO).

Zitat:
§ 43 SGB VIII Erlaubnis zur Kindertagespflege
(1) Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr
als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will
(Tagespflegeperson), bedarf der Erlaubnis.

Für die Frage, was unter betreuen i. S. d. Vorschrift gemeint ist, würde ich mich mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen. Hier bei uns, sind das die Jugendämter.

__________________
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
5 15.05.2008 08:49 OrDnUnGsAnDy ist offline E-Mail an OrDnUnGsAnDy senden Homepage von OrDnUnGsAnDy Beiträge von OrDnUnGsAnDy suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 964
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.538.994
Nächster Level: 3.025.107

486.113 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Nach kurzem Studium meines Lieblingskommentars (Landmann / Rohmer zum § 6 Rd.-Nr. 62) und der selbst gesammelten Erfahrungen im Bereich "Ausübung der Heilkunde" bei Erlaubnisverfahren für Psychotherapeuten etc. in der Vergangenheit könnte ich mich durchaus auch dafür begeistern, diese Tätigkeit unter § 6 GewO zu subsumieren. Denn nach dem Kommentar ist der Bereich "Ausübung der anderen Heilberufe" wohl sehr weit zu fassen.

Auch unterliegt meines Wissens die Überwachung der Pflege von behinderten Mitmenschen (durch die Pfleger) und der Heime etc. dem Gesundheitsamt, so dass auch hier eine Fachaufsicht gewährleistet ist, die Gewerbebehörde also gar keine Überwachungsaufgaben vornehmen muss.

Desweiteren wird z. B. unter dem Berufsbild des Logopäden ( ausgeführt, dass diese eben mit sprach-, sprech-, stimm- und hörgeschädigten Menschen, vor allem auch Kindern arbeiten und deren Aufgabe es ist durch eine gezielte Behandlung die Kommunikationsfähigkeit von Patienten aller Altersstufen (Säuglinge, Vorschul- und Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene) aufzubauen, zu verbessern oder wiederherzustellen.

In einem nicht unerheblichen Teil sind die Aufgaben eines "HEP" auch in diesen Bereichen zu finden (s. Link des Kollegen Odnungsandy). Hierbei ist immer der Grad der Behinderung und die Integration der Behinderten durch gezielte Maßnahmen im Auge zu behalten. Auch gehört nach dem Berufsbild eine gewisse Pflege und Grundversorgung der behinderten Menschen (auch wenn diese mal krank sind = Erkältung, Grippe pp.) zu den Aufgaben, weshalb auch eine entsprechende Schulung in medizinischer Hinsicht erfolgt. Denn der Name "Heilerziehungspfleger" beinhaltet m. E. aus gutem Grund das "Heil-" von heilen und "pflege" von pflegen.

Wenn man dann auch noch die Aufgaben im Bereich der Altenpflege hinzuzieht und auch hier Vergleiche anstellt, kann man, ohne dass man einen der genannten Berufe in irgendeiner Form abqualifizieren oder heraufqualifizieren will, auch zu dem Ergebnis kommen, dass man den HEP im jeweils konkreten Einzelfall durchaus unter § 6 GewO subsumiert und eine Gewerbeanzeigenpflicht verneint.

Aus diesem Grunde würde ich mich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen und klären, ob dieser Mensch von dort überwacht wird. Wenn dieses bestätigt wird, würde ich sagen: kein Gewerbe.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! Kramer
6 15.05.2008 13:19 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Klosi Klosi ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 13.05.2008
Beiträge: 2
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 2.944
Nächster Level: 4.033

1.089 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Klosi


www.Fiat-126-Forum.de







Danke

Ich bin ja richtig begeistert von Ihren Antworten.
Nach einem erneuten Gespräch mit dem möglichen Gewerbetreibenden und dem Gesundheitsamt kann ich meine Entscheidung dann mit gutem Gewissen treffen.

Klosi
7 15.05.2008 13:28 Klosi ist offline E-Mail an Klosi senden Beiträge von Klosi suchen
der_vollstrecker   Zeige der_vollstrecker auf Karte der_vollstrecker ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 13.02.2006
Beiträge: 548
Bundesland:
Sachsen-Anhalt

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.255.883
Nächster Level: 1.460.206

204.323 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin zusammen,

ich muss dieses Thema nochmal aufgreifen, denn leider bin ich mir unsicher. Einiges sprich für die Anwendung der GewO (z.B. dass es sich zwar um eine vielschichtige Ausbildung handelt, aber eben nicht um eine therapeutische Ausbildung) und einiges dagegen (nämlich das Berufsbild vom Inhalt her als solches)

Bei mir kommt noch dazu, dass die Heilerziehungspflegerin behinderte Kinder mit speziell dafür ausgebildeten Hunden "Therapieren" will.

Wie haben sie sich denn damal entschieden?

Liebe Kollegen in Deutschland, habt ihr denn noch kein Heilerziehungspfleger vor die Nase bekommen? Angemeldet oder doch nicht?

Ich weis wirklich nicht weiter, dass Internet ist schon recht widersprüchlich.
8 22.10.2009 17:29 der_vollstrecker ist offline E-Mail an der_vollstrecker senden Homepage von der_vollstrecker Beiträge von der_vollstrecker suchen
pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
Routinier


Dabei seit: 16.12.2005
Beiträge: 454
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.067.138
Nächster Level: 1.209.937

142.799 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wenn es denn ein einheitliches Berufsbild für diese Tätigkeit gibt, dann sollte das dem Gesundheitsamt bekannt sein. Denn genau dieses Amt hat dann die Tätigkeit zu überwachen. Wird die Überwachung von dort geleistet, dann zieht § 6 GewO und aus die Maus mit § 14 GewO.

Also warum sich den Kopf zerbrechen, wenn mir jemand - vielleicht auch zuständigkeitshalber - die Antwort geben kann.

Ist dies kein Beruf, der vom Gesundheitsamt überwacht wird, dann aus die Maus mit § 6 GewO und § 14 GewO zieht wieder.
9 23.10.2009 19:37 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gewerbeanmeldung für Heilerzieungspfleger auf Honorarbasis


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Ersatzzwangshaft für Vorstandsmitglieder - OVG NRW vom [...] Spielrecht   04.05.2012 08:35 von Meike     15.05.2012 16:01 von Meike   Views: 267
Antworten: 1
Möglichkeiten für Geldanlage mit Kassenschein Offtopic - Fun - Sonstiges   12.05.2012 10:51 von robben     15.05.2012 09:00 von Stadt Kassel*Fricke   Views: 314
Antworten: 2
2 Dateianhänge enthalten Verhalten beim Auffinden verdächtiger Gegenstände / Po [...] Offtopic - Fun - Sonstiges   07.05.2012 09:46 von gmg     12.05.2012 10:52 von robben   Views: 346
Antworten: 1
Trödelmarkt auf Privatgelände? Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   10.05.2012 16:04 von susirangsdorf     11.05.2012 08:40 von Rheinhesse   Views: 302
Antworten: 3
JAXX SE gibt Lotteriegeschäft auf! Spielrecht   08.05.2012 21:54 von Stresstest     09.05.2012 15:58 von Stresstest   Views: 216
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 40.112 | Views gestern: 77.217 | Views gesamt: 60.796.264


Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 139 | Gesamt: 0.662s | PHP: 99.85% | SQL: 0.15%