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Sportverein |
marxh
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Wir haben Sportvereine die Eintrittskarten im Vorverkauf für viel Geld verkaufen
Frage müssen die Vereine Gewerberechtlich angemeldet sein
__________________ Ma
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1
24.07.2009 07:43 |
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TIGRIS-Werbung
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Civil Servant
Kaiser

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Ja, wenn sie ein Gewerbe ausüben, denn das Gewerberecht fragt an keiner Stelle nach der Person (nat. oder jur.) sondern einzig und allein nach der Tätigkeit. Fraglich wäre demnach nur, ob die Tätigkeit ein Gewerbe darstellt. Dazu fehlt es aber an Informationen.
Ungeprüft und ins Unreine würde ich sagen, dass gestattungspflichtige Veranstaltungen durch einen Verein zwar gewerblich sind, sonst würde das GastG-Bund ja überhaupt nicht angewendet werden können, aber keine Meldepflicht nach § 14 GewO auslösen. Zumindest hatte ich im ganzen Leben noch keine Gewerbemeldungen von Vereinen, die ab und an gastgewerbliche Veranstaltungen durchführen. Anders sieht es nur bei denen aus, die eine echte Vereinsgastronomie hatten.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
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2
24.07.2009 09:50 |
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Solon
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MaLa
Eroberer
  

Dabei seit: 20.07.2009
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ich schließe mich meinem Vorredner voll an.
Ich habe einen Verein, dieser verkauft diverse Lebensmittel und Getränke an die eignenen Vereinsmitglieder.
Wenn wir genauere Infos hätten, könnten wir auch mehr dazu sagen.
Viele Grüße
__________________ Schöne Grüße,
M. Lapp
Ich mache zur Zeit 3 Diäten. Von einer werde ich nicht satt.

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3
25.08.2009 15:12 |
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