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Erlaubnis §34a, Arbeiten in Österreich |
PaPo

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| Erlaubnis §34a, Arbeiten in Österreich |
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Hallo liebe Mitstreiter,
ein Gewerbetreibender im Bewachungsgewerbe möchte seine Dienste auch in Österreich anbieten.
Da die Erlaubnis nur für das Bundesgebiet gilt, frage ich mich nun, ob er eine Erlaubnis aus Österreich braucht oder ob die EU- Dienstleistungsrichtlinie greift???
Kann er da einfach arbeiten?
Liebe Grüße
PaPo
__________________ Credendo Vides
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1
25.03.2008 11:40 |
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Ingolstadt
König
   

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| RE: Erlaubnis §34a, Arbeiten in Österreich |
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Sehender,
Prinzipiell gilt hier die Dienstleistungsrichtlinie. Da Vorschriften über das Bewachungsgewerbe auch dem Schutz der öffentlichen Sicherheit dienen, ist es möglich, hier durch nationales Recht Beschränkungen anzuordnen.
Die Erlaubnis nach § 34 a ist daher nur ein Nachweis, dass der Betreffende sein Gewerbe in Deutschland ausüben darf. Sofern die österreichische Gewerbeordnung eine Erlaubnispflicht vorsieht, muss dort der entsprechende Genehmigungsantrag gestellt werden. Das Gleiche gilt für Österreicher, die in Deutschland bewachen wollen.
Weitere Informationen finden sich hier:
http://www.auwi-bayern.de/awp/base/inhal...erbeordnung.pdf
Die österreichische Gewerbeordnung und andere Bundesgesetze finden sich hier:
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
Die Regelungen zum Berufsdedektiv und zum Bewacher finden sich in § 129 und 130 der Österreichischen GewO
Ich sehe, also glaube ich.
Anmerkung:
Credendo Vides heißt übersetzt übrigens "Wer glaubt der wird sehen"
__________________ Thomas Kirchhammer
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2
25.03.2008 12:18 |
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Solon
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PaPo

Mitglied
 

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Themenstarter
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| RE: Erlaubnis §34a, Arbeiten in Österreich |
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Hallo römischer Mitbürger,
vielen Dank für die Hilfe.
Da ich auf einem altsprachlichen Gumminasium war, habe ich noch immer eine Vorliebe für die tote Sprache.
__________________ Credendo Vides
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3
25.03.2008 14:10 |
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