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Zum Ende der Seite springen Schausteller oder nach Schaustellerart
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BeBo56   Zeige BeBo56 auf Karte BeBo56 ist männlich
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Fragezeichen Schausteller oder nach Schaustellerart

Hallo Forenmitglieder,

wer kann mir den Unterschied zwischen den Begriffen in § 55,1 Nr. 2 GewO "als Schausteller oder nach Schaustellerart" erklären.
Leider finde ich nichts darüber im Landmann/Rohmer oder anderer Literatur.

Ein zukünftiger Schausteller möchte jedoch den Unterschied von mir erklärt haben.

Schon im Voraus herzlichen Dank. Danke

Herbstliche Grüße aus Minden

B. Bornemann

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Auch der älteste Dom hilft nicht bei den neuesten Fragen.
1 13.11.2007 09:46 BeBo56 ist offline E-Mail an BeBo56 senden Homepage von BeBo56 Beiträge von BeBo56 suchen
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Schausteller oder nach Schaustellerart

Hi,

was "Schausteller" sind, ist in 1.2 der ReisegewVwV(Landmann/Rohmer: Band II, 380) definiert. Betriebe "nach Schaustellerart" sind solche, die auch unabhängig von Volksfesten oder Jahrmärkten betrieben werden, aber wegen ihrer Aufmachung, ihrem Aufstellort und ihrer hauptsächlichen Teilnahme an solchen Veranstaltungen diesem Berufsbild zugeordnet werden (z.B. Imbissbetriebe, Zeltbetriebe, Ausschankbetriebe). Dazu gehören aber auch z.B. Puppenspieler, wenn sie hauptsächlich auf Jahrmärkten auftreten, ansonsten werden sie eher dem Künstlerkreis zugeordnet.


Viele Grüße
A. Thien
2 13.11.2007 11:48 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Solon
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BeBo56   Zeige BeBo56 auf Karte BeBo56 ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von BeBo56


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Hallo Frau Thien,

danke für die prompte und korrekte Antwort.

Ich sehe: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Respekt

Weitere Wortmeldungen sind für mich nicht notwendig.

Aber wer möchte,...?! Bitte!

Gruß aus Minden nach Meppen

B.Bornemann

__________________
BB aus M

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3 13.11.2007 12:18 BeBo56 ist offline E-Mail an BeBo56 senden Homepage von BeBo56 Beiträge von BeBo56 suchen
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