Stadt Kassel*Fricke
Haudegen
  

Dabei seit: 01.02.2006
Beiträge: 607
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.398.342
Nächster Level: 1.460.206
 |
|
Bundesanzeiger warnt vor falschen Rechnungen mit dem Aufdruck "Deutsches Unternehmensregister" |
|
Hallo zusammen!
Da die Gewerbemeldestellen oft mit Anfragen zu irgendwelchen ominösen Gewerbe- bzw. Unternehmensregistern konfrontiert werden, stelle ich die nachstehende Presseerklärung mal zur Information ins Forum.
| Zitat: |
Presseerklärung
Der Bundesanzeiger Verlag in Köln als Betreiber des Unternehmensregisters warnt vor Gebührenbescheiden über Eintragungsgebühren für Unternehmen
Nachdem in der Vergangenheit bereits vielfach Bekanntmachungen im Bundesanzeiger von dubiosen Firmen für „Geschäfte“ benutzt wurden, indem zumeist unsinnige Aufnahmen in Datenbanken angeboten wurden, wird gegenwärtig in besonders dreister Form versucht, bei Unternehmen abzukassieren.
Unter der Firmierung „Deutsches Unternehmensregister“ verschickt ein angeblich in Frankfurt ansässiges Unternehmen Bescheide über Gebühren für Eintragungen in Register und Veröffentlichungen in Bekanntmachungsblättern, die jedenfalls zum Teil unseres Wissens gar nicht existieren. Genannt wird u.a. auch der Eintrag in das „Bundesunternehmensregister“, für den laut Bescheid eine Gebühr von 60,47 € fällig wird.
In perfider Form wird nicht zuletzt auch durch dem Gebührenbescheid beigefügte Hinweise, die zum Teil zutreffende Erläuterungen zur neuen Rechtslage und zur elektronischen Handels- und Unternehmensregisterführung enthalten, unter gleichzeitiger Verwendung des Bundesadlers der Eindruck erweckt, als sei das Unternehmen hier offiziell eingebunden.
Hierzu Rainer Diesem, Sprecher der Geschäftsführung des Bundesanzeiger Verlags: „Ein Bundesunternehmensregister oder auch ein ebenfalls genanntes Landesunternehmensregister ist mir neben dem von uns geführten offiziellen Unternehmensregister nicht bekannt. Mit solchen Anschreiben soll ganz offensichtlich nur abkassiert werden. Ich kann deshalb nur dringend raten, diesen dubiosen Zahlungsaufforderungen nicht Folge zu leisten.“
„Für uns“ – so Diesem weiter – „ist dieses m.E. betrügerische Vorgehen deshalb besonders unangenehm, weil es seit dem 1. Januar 2007 in Deutschland tatsächlich ein von uns im Auftrag des Bundesministerium der Justiz geführtes Unternehmensregister gibt, das durch solche Aktionen in ein schlechtes Licht geraten kann. Wir legen Wert darauf, mit solchen Machenschaften nicht in Verbindung gebracht zu werden und haben deshalb die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.“ |
|
Die Erklärung steht hier als PDF-Datei zur Verfügung.
Betroffene Gewerbetreibende sollte man unter Hinweis auf die eingeschaltete Staatsanwaltschaft (vermutlich in Frankfurt/Main) gleich an die Polizei verweisen.
Viele Grüße aus Nordhessen
Frank
__________________

Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine Fachbehörde oder durch einen Anwalt.
|
|