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Verkauf von Vieh |
Thorsten Bäumer
Routinier
 

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Hallo verehrte Kollegen,
ich habe gerade einen Fall vor mir liegen, der mich gerade etwas beschäftigt:
Herr B. möchte Jungsauen und Stallzubehör an Landwirte verkaufen. Dies macht er sowohl auf, als auch ohne vorheriger Bestellung.
Die Verträge etc. werden ausschließlich bei den Landwirten (Käufer) geschlossen. Geliefert werden die Tiere und das Stallzubehör dann über eine andere Firma. Er züchtet diese Jungsauen nicht selbst, sondern vermittelt diese Tiere nur, wofür er eine Provision bekommt.
Lieg ich damit richtig, dass er hierfür eine Reisegewerbekarte nach § 55 benötigt? (ohne Hauptniederlassung, selbstständig, Feilbieten von Waren)
Oder bin ich gerade völlig auf dem falschen Dampfer? Wäre über Hilfe Ihrerseits sehr dankbar.
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1
01.10.2007 12:21 |
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TIGRIS-Werbung
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Antonia Thien

König
   
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Hi,
ich würd' das unter § 55 b I GewO packen (begünstigte Tätigkeiten). Der gute Mann sucht andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes (landwirtschaftlicher Betrieb) auf (Landmann/Rohmer zu § 55 b Rd.nr. 6).
Also: keine RGK.
Viele Grüße
A. Thien
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2
01.10.2007 12:33 |
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Solon
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Puz.zle
Moderator
  

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3
01.10.2007 12:39 |
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