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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Einsicht ins Führungszeugnis » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Einsicht ins Führungszeugnis
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Einsicht ins Führungszeugnis

Hallo aus Kierspe,

Frau X kommt zum Gewerbeamt und beantragt eine Reisegewerbekarte. Bei der Überprüfung wird festgestellt, dass Einträge im GZR (Ordnungswidrigkeiten) und im FZ (Straftatbestände) aufgeführt sind. Die Kollegin rät daraufhin Frau X, ihren Antrag zurückzuziehen, weil die Straftaten im FZ so erheblich sind und auch mit der früheren Gewerbeausübung im Zusammenhang stehen, dass dem Antrag auf RGK nicht stattgegeben werden kann.

Frau X überlegt eine Weile und will dann in das FZ und GZR gucken, was denn da so drin steht, weil sie "völlig überrascht" ist.

Meine Frage: Können wir einfach Einsicht gewähren??

Viele Grüße

Axel Boshamer

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1 21.12.2005 11:35 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Sven Rothe   Zeige Sven Rothe auf Karte Sven Rothe ist männlich
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RE: Einsicht ins Führungszeugnis

Ich kann zwar keine allgemeingültige Rechtsgrundlage dafür benennen, aber allein die Umstände, dass es um ihre eigenen Daten geht, dass sie sich selbst auch Auszüge aus dem GZR und FZ besorgen kann und dass ihr diese Sachverhalte spätestens im Verfahren zur Versagung der Erlaubnis vorgehalten werden müssen, sprechen mehr dafür als dagegen, ihr zum jetzigen Zeitpunkt Einsicht zu gewähren. Möglicherweise erkennt sie dann ihre Chancenlosigkeit und zieht den Antrag zurück. Ein aufwendiges Verwaltungsverfahren weniger...
2 21.12.2005 11:46 Sven Rothe ist offline E-Mail an Sven Rothe senden Homepage von Sven Rothe Beiträge von Sven Rothe suchen
Solon
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Claudia Komnick   Zeige Claudia Komnick auf Karte Claudia Komnick ist weiblich
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Das Einsichtsrechts ist im Bundeszentralregistergesetz geregelt. Die Einsichtnahme ist in den Diensträumen möglich, wenn ich mich nicht irre.

Außerdem kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen, erspart sicherlich eine Menge Arbeit.
3 21.12.2005 11:52 Claudia Komnick ist offline E-Mail an Claudia Komnick senden Beiträge von Claudia Komnick suchen
Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: Einsicht ins Führungszeugnis

Hallo aus Meppen,

die Frage ist im BZRG geregelt. In § 30 Abs. 5 BZRG steht, dass die Behörde dem Antragsteller auf Verlangen Einsicht in das Führungszeugnis zu gewähren hat.

Schöne Grüße
Antonia
4 21.12.2005 11:55 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Einsicht ins Führungszeugnis

Hallo an alle,

mein Bauchgefühl hat mir das gesagt, was ihr mir alle bestätigt habt.

Vielen Dank

Axel Boshamer

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5 21.12.2005 11:58 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
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Im Bezug auf das GZR siehe § 150 Abs. 5 GewO, letzter Satz, der da heißt: Die Behörde hat dem Betroffenen auf Verlangen Einsicht in die Auskunft zu gewähren.
Also auch ohne Bauchgefühl können sie mit ruhigem Gewissen Einsicht gewähren.

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6 21.12.2005 12:04 Hubert Steinmetz ist offline E-Mail an Hubert Steinmetz senden Homepage von Hubert Steinmetz Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo!! ..... ein freundliches Moin aus Cloppenburg ....

und schon wieder volle Punktzahl für die Kollegin aus dem Emsland!

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! Kramer

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 21.12.2005 12:05.

7 21.12.2005 12:05 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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