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Zum Ende der Seite springen Gewerbe oder doch Angestelltenverhältnis
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SörenB.   Zeige SörenB. auf Karte SörenB. ist männlich
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Gewerbe oder doch Angestelltenverhältnis

Moin Moin


noch mal ein kleines Thema zum Feierabend.

Ich war letzte Woche mit dem Zoll - Aktionsgruppe Schwarzarbeit - auf Tour und in einem der Laden haben wir eine Polin angetroffen, die vor Jahren mal eine Gewerbeanmeldung bei meinem alten Amtsleiter abgegeben hat, mit folgenden Tätigkeiten: Reinigungstätigkeiten nach Hausfrauenart; Selbständige Servicekraft im Bereich der Gastronomie

Der Betreiber des Restaurantes ist gleichzeitig auch Betreiber des dazugehörenden Hotels. In diesem Hotel ist die Dame die einzige Putzfrau und im Restaurant neben dem Chef auch die einzige Bedienung. Sie tritt am Markt anderweitig nicht auf, hat auch keinerlei Interesse dieses zu tun, da sie ja "einen Job hat".

In Unregelmäßigen Abständen schreibt sie dem Betreiber Rechnungen, wo ich aber arge Zweifel hege das diese überhaupt zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreichen. --> Schwarzarbeit!!!!!

Ich will mir ansich jetzt mal die Rechnungen und Nachweise über den Zahlungseingang, Bilanzen u.a. vorlegen lassen um zu schauen ob ich mit meinem Verdacht richtig liege.

Gibt es noch andere Möglichkeiten????? Wenn ja, helft mir bitte....

Danke

Sören B.

__________________
ARBEIT IST SCHÖN!!!!! Deshalb immer was für morgen übrig lassen!!! :-)
1 23.07.2007 17:59 SörenB. ist offline E-Mail an SörenB. senden Beiträge von SörenB. suchen
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RE: Gewerbe oder doch Angestelltenverhältnis

Zitat:

Ich will mir ansich jetzt mal die Rechnungen und Nachweise über den Zahlungseingang, Bilanzen u.a. vorlegen lassen um zu schauen ob ich mit meinem Verdacht richtig liege.

.


verwirrt verwirrt verwirrt

Dürfte nur möglich sein über SchwarzArbG §4 in Verbindung mit § 2 Abs. 2.

Aber was wollen Sie dann mit den Erkenntnissen als Mitarbeiter einer Kommune? Oder sind Sie im Rahmen der ARGE tätig?

Owi wegen Verstoß gegen GewO § 14???
Abmeldung von Amts wegen?

Alles recht dünn!

Die mögliche Scheinselbstständigkeit mit den rechtlichen Folgen für beide Beteiligte nachzuweisen ist in der sachlichen Zuständigkeit anderer Behörden.

Aufwand / Nutzen: meine persönliche Mitteilung.

Da das HZA bereits eh im Boot sitzt sollte eine Mitteilung an den Sozialversicherungsträger reichen.
2 24.07.2007 10:53 4X4 ist offline E-Mail an 4X4 senden Beiträge von 4X4 suchen
Solon
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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Hi,

wichtig ist, dass der Rentenversicherungsträger informiert wird. Außerdem das Finanzamt, denn der Arbeitgeber ist wohl fällig wegen Lohnsteuerhinterziehung, denn er muss sie ja abführen und wenn das hier über vier Jahre geht, wird man sich vielleicht vor Gericht wiedersehen.

Gruß aus Mittelhessen



Frank Schuster
3 24.07.2007 14:54 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Gaby Krickser   Zeige Gaby Krickser auf Karte Gaby Krickser ist weiblich
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Die vorliegenden Erkenntnisse würde ich an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt weiterleiten, da die Vermutung nahe liegt, dass die Frau beschäftigt und nicht selbständig ist.

viele grüße aus südhessen
4 01.08.2007 15:08 Gaby Krickser ist offline E-Mail an Gaby Krickser senden Beiträge von Gaby Krickser suchen
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