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Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung als Eventfotograf?
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Traude1995
Grünschnabel


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Gewerbeanmeldung als Eventfotograf?

Guten Tag,

Ich fotografiere zusammen mit etwa 4-6 Freunden schon einige Jahre hobbymäßig und wir fotografieren ab und an auf Veranstaltungen und in Diskotheken. Die Fotos stellen wir dann auf den jeweiligen Magazinen, bei denen wir als Fotoscouts tätig sind, online zur Verfügung.
Nun möchten wir selber zusammen eine Art Fotoplattform eröffnen bzw. fotografische Dienstleistungen in unserer Stadt anbieten und die Fotos dann auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Wir bieten uns auf unserer Homepage explizit für die Eventfotografie an. Außerdem möchten wir zusätzlich noch private Fotoshootings für Privatpersonen absolvieren. Für unsere Zwecke kann man uns über unserer Homepage buchen. Derzeit haben wir einigere kleinere Aufträge abgearbeitet, ohne dafür Geld verdient zu haben, weil wir uns erst einmal in der Szene etablieren wollen. Weitere kleinere Aufträge stehen an.
Meine Frage dazu ist nun, ob wir das als Gewerbe anmelden müssen, oder ob dies dafür nicht erforderlich ist, da wir es vorerst unentgeltlich machen.
Irgendwann möchten wir damit natürlich etwas Geld verdienen, allerdings kann ich aus Erfahrung sagen, dass wir damit im Monat auf etwa 300-500€ kommen, wenn überhaupt und wenn es gut läuft. Die Frage ist dann also, ob wir dieses Geld, von dem ich eben sprach, versteuern müssen.
Ich habe bereits per Post eine Gewerbeanmeldung eingereicht, bekam darauf hin aber einen Rückruf, da es Unklarheiten gab. Die Dame am Telefon sagte mir, dass wir entweder eine GBR gründen können, wenn es mehrere Gesellschafter geben soll. Da ich dies aber ins Leben gerufen habe würde ich es gern nur auf mich laufen lassen. Dann wäre wohl eine einfache Gewerbeanmeldung ohne Rechtsform angebracht, dann müsste ich aber meine Freunde, die mitwirken, als Mitarbeiter anstellen, damit sie überhaupt in der Öffentlichkeit für mich bzw. dem Projekt fotografieren dürfen. Wenn ich dies so mache, was kommt dann noch auf mich zu ? Arbeitsverträge? Versicherungen? Steuern? Etc.

Wie gesagt, fraglich ist, ob wir dies überhaupt anmelden müssen, da wir damit eher noch aus Leidenschaft unterwegs sind, uns aber den einen oder anderen Euro dazu verdienen möchten, dies aber auch nicht das Geld der Welt sein wird.

Oder gibt es andere Möglichkeiten an Rechtsformen (1€-GmbH etc.), die in Betracht kommen ?

Die Dame sagte außerdem, dass wir uns bei der Handwerkskammer erkundigen sollen vor der Gewerbeanmeldung. Wir würden mit unserer Tätigkeit nämlich anders eingestuft als ein richtiger Fotograf, der kommt nämlich wohl in die Handwerksrolle, wir würden dies nicht.

Über jede Info bin ich dankbar!

Viele Grüße!
1 12.02.2016 14:55 Traude1995 ist offline E-Mail an Traude1995 senden Beiträge von Traude1995 suchen YIM-Name von Traude1995: Robin Holzhauer
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Neben der Anzeige bei Ihrer zuständigen Gemeinde, wird auch eine Eintragung bei der zuständigen Handwerkskammer Pflicht werden. Fragen Sie am besten auch dort nach.

Die Kammern bieten eine kostenlose Existenzgründungsberatung (inkl. Rechtsformberatung) an.
2 15.02.2016 15:26 HWK-CB ist offline E-Mail an HWK-CB senden Beiträge von HWK-CB suchen
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HBinder HBinder ist männlich
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Hallo,

u.a. ist ein entscheidendes Kriterium, ob ein Gewerbe ausgeübt wird, immer die Gewinnerzielungsabsicht. Das bedeutet grob gesagt, man will mehr einnehmen als ausgeben. Ob dann ein großer oder kleiner Überschuss übrig bleibt oder geplant ist, ist nicht von Belang. Sofern also eine Gewinnerzielungsabsicht bejaht werden kann, ist das Gewerbe anzumelden. Wenn die Tätigkeit unentgeltlich ausgeübt wird, fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht und folglich ist kein Gewerbe anzumelden.

Wenn zwei oder mehr Personen sich zusammentun und einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen, entsteht eine GbR. Wenn Sie jedoch allein tätig sein möchten, dann können die anderen nur Mitarbeiter sein.

Weitere Informationen zu Steuern, Arbeitsverträgen, Versicherungen und Gesellschaften können Sie hier finden: Link

Auch die Existenzgründungsberatung, auf die HWK-CB verweist, kann hilfreich sein.

Gruß
HBinder
3 16.02.2016 13:52 HBinder ist offline E-Mail an HBinder senden Beiträge von HBinder suchen
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