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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » § 4 GewO Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen § 4 GewO Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung
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Andreas Beckert Andreas Beckert ist männlich
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§ 4 GewO Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung, Niederlassung

Hallo,
es beginnt die kalte Jahreszeit und die Freunde der Wanderlagerorganisatoren beginnen wieder die älteren Herrschaften zu Veranstaltungen zu locken.
Wer kennt Bauer Versand, Frau Goettke, Fa. Reinholds Reisen SL, PG Pla de la Vallonga, 6-47-4, 03006 Alacant, Spanien?
Dieses Unternehmen bietet seinen Kunden die Auszahlung von Gutschriften für nicht erhaltene Prämien, einen Präsentkorb und zusätzlich für Paare ein Navigationsgerät oder ein Handy an. Der Mann vor Ort ist Angestellter der Fa. Reinholds Reisen..., mit Arbeitsvertrag seit 01.07.2010.
Nach § 4 GewO ist demnach alles in Ordnung. Aber teilnehmen bzw. die Veranstaltung in Augenschein nehmen, wird strikt abgeleht. Auch die herbei gerufene Polizei konnte uns keinen Zutritt verschaffen.
Wer hat schon Erfahrungen mit dem § 4 GewO gemacht?
Wer kennt dieses Unternehmen?
Welche Möglichkeiten der Kontrolle auf welcher Basis kann man anwenden?
1 03.11.2010 15:48 Andreas Beckert ist offline E-Mail an Andreas Beckert senden Beiträge von Andreas Beckert suchen
Solon
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo,

dieses Thema wurde bereits mehrmals aufgegriffen. z.B. Lesen , Lesen undLesen .

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
2 04.11.2010 07:18 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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